Die Minds + Machines Group Limited, Registry der neuen Top Level Domain .law, vereinfacht das Verifizierungsverfahren für eine Domain-Registrierung.
Zwar sind zur Registrierung unter .law weiterhin nur Rechtsanwälte, Anwaltskanzleien, Gerichte, juristische Fakultäten und juristische Aufsichtsbehörden berechtigt. Die Prüfung dieser Informationen erfolgt jedoch zukünftig über ein standardmäßiges WHOIS-Feld; aktuell verlangt Minds + Machines die Nutzung eines gesonderten Eingabefeldes, was eine automatisierte Bearbeitung für Registrare erschwert. Damit wird es für Registrare attraktiver, ihren Kunden .law-Domains anzubieten. Die Neuregelung tritt am 07. Januar 2019 in Kraft. Den Registrierungszahlen kann diese Änderung nicht schaden; seit dem offiziellen Start der Live-Phase am 12. Oktober 2015 sind mittlerweile rund 11.300 .law-Domains registiert, zu Spitzenzeiten waren es rund 12.700.