nTLDs

M+M erleichtert die Registrierung von .law-Domains

Die Minds + Machines Group Limited, Registry der neuen Top Level Domain .law, vereinfacht das Verifizierungsverfahren für eine Domain-Registrierung.

Zwar sind zur Registrierung unter .law weiterhin nur Rechtsanwälte, Anwaltskanzleien, Gerichte, juristische Fakultäten und juristische Aufsichtsbehörden berechtigt. Die Prüfung dieser Informationen erfolgt jedoch zukünftig über ein standardmäßiges WHOIS-Feld; aktuell verlangt Minds + Machines die Nutzung eines gesonderten Eingabefeldes, was eine automatisierte Bearbeitung für Registrare erschwert. Damit wird es für Registrare attraktiver, ihren Kunden .law-Domains anzubieten. Die Neuregelung tritt am 07. Januar 2019 in Kraft. Den Registrierungszahlen kann diese Änderung nicht schaden; seit dem offiziellen Start der Live-Phase am 12. Oktober 2015 sind mittlerweile rund 11.300 .law-Domains registiert, zu Spitzenzeiten waren es rund 12.700.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top