nTLDs

Mit .duns geht die 51. neue Endung

Dun & Bradstreet, einer der weltweit größten Dienstleister für Wirtschaftsinformationen, hat das Interesse an der eigenen Markenendung verloren.

Mit Schreiben vom 1. März 2019 kündigte das Unternehmen das Registry-Agreement mit der Internet-Verwaltung ICANN unter Berufung auf Sektion 4. 4 b), das eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Angestrebter Beendigungstermin ist demnach der 6. August 2019. Eine nähere Begründung für den Rückzug aus dem Domain Name System gibt Dun & Bradstreet nicht. Überraschend kommt dieser Schritt aber nicht; seit der Delegierung am 21. Juli 2016 gab es mit Ausnahme der obligatorischen Adresse nic.duns keine weiteren Domains. Aus der dort abrufbaren Ankündigung „Dun & Bradstreet is thrilled to introduce the .DUNS brand TLD with www.nic.DUNS“ ist also nichts geworden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top