Punktsieg für Merck Registry Holdings Inc.: im Streit um die neue Top Level Domain .merck entschied das Schiedsgericht der ICC (International Chamber of Commerce), dass ein Unternehmen nicht als »Community« im Sinne des nTLD-Bewerberhandbuchs anzusehen ist.
Mit dem Argument, dass die eigene Unternehmensgruppe aus Gesellschaften und Angestellten als eine Community anzusehen ist, hatte die in Darmstadt ansässige Merck KGaA versucht, sich eine bessere Ausgangsposition gegenüber dem Mitbewerber zu sichern. Allerdings hatte auch die US-amerikanische Merck Registry Holdings Inc. behauptet, in der Vergangenheit eine Community gewesen zu sein. Beiden Ansichten wollte sich das Schiedsgericht nicht anschließen und sah sich veranlasst, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern. Die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Bewerbern, die historisch betrachtet ihre gemeinsamen Wurzeln in der Industriellen-Familie Merck haben, dauern aber an: es sind weitere Verfahren anhängig.
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