nTLDs

Merck scheitert als Community bei .merck-Bewerbung

Punktsieg für Merck Registry Holdings Inc.: im Streit um die neue Top Level Domain .merck entschied das Schiedsgericht der ICC (International Chamber of Commerce), dass ein Unternehmen nicht als »Community« im Sinne des nTLD-Bewerberhandbuchs anzusehen ist.

Mit dem Argument, dass die eigene Unternehmensgruppe aus Gesellschaften und Angestellten als eine Community anzusehen ist, hatte die in Darmstadt ansässige Merck KGaA versucht, sich eine bessere Ausgangsposition gegenüber dem Mitbewerber zu sichern. Allerdings hatte auch die US-amerikanische Merck Registry Holdings Inc. behauptet, in der Vergangenheit eine Community gewesen zu sein. Beiden Ansichten wollte sich das Schiedsgericht nicht anschließen und sah sich veranlasst, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern. Die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Bewerbern, die historisch betrachtet ihre gemeinsamen Wurzeln in der Industriellen-Familie Merck haben, dauern aber an: es sind weitere Verfahren anhängig.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top