nTLDs

Kryptowährungentwickler Shiba Inu will »*shib« bei ICANN beantragen

Die Entwickler der dezentralen Kryptowährung Shiba Inu haben angekündigt, sich bei ICANN um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .shib bewerben zu wollen.

Gelingen soll dieser Schritt in Zusammenarbeit mit dem Start-Up-Unternehmen D3 Global, das von einem Konsortium von Investoren wie Shima Capital, Lightshift, Dispersion Capital, VentureSouq, Infinite Capital, MZ Web3 Fund, Kestrel0x1, Nonagon oder C² Ventures unterstützt wird. In einem Blog-Post verrät man zu den Motiven der Bewerbung:

So when we speak of the possibility of Shib as a TLD, we mean the insane realization of Shib as the first domain extension dedicated to decentralization.

Zugleich weist man ausdrücklich – im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern von Kryptowährungen – darauf hin, dass es bisher im Domain Name System keine echte Web3-TLD gibt, auch wenn Endungen wie .btc oder .eth seit geraumer Zeit vermarktet werden; Shiba Inu spricht daher aktuell von der Endung *shib, um Verwechslungen zu vermeiden. Ziel ist es, das beste aus beiden Welten zu kombinieren. Shayan Rostam, Chief Commercial Officer bei D3 Global meint:

By collaborating with Shib, we can introduce unique, memorable, and affordable .SHIB domain names to users, which will streamline their digital identities with Web3 utility on the root layer of the internet.

Interessenten müssen sich aber noch eine Weile gedulden: Bewerbungen für neue Domain-Endungen nimmt ICANN nach aktuellem Stand erst im April 2026 entgegen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top