nTLDs

Kinderkommission wehrt sich gegen .kinder

ICANN hat die deutsche Bundesregierung mit ihren Bedenken gegen die Einführung der neuen Top Level Domain .kinder abblitzen lassen.

Im Januar 2015 hatte sich Eckhard Pols, Mitglied der Kinderkommission – Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder, schriftlich an ICANN-CEO Fadi Chehadé gewandt und sich befremdet gezeigt, dass die Luxemburger Ferrero Trading Lux S.A. den Zuschlag für .kinder erhalten hat. Dabei warnte Pols davor, die Endungen .kinder und .kids zu kommerzialisieren; im Interesse der Kinder solle ICANN die Entscheidung nochmals überdenken. ICANN selbst konterte routiniert; in einer Antwort vom 1. April 2015 verwies Akram Atallah darauf, dass das nTLD-Programm verschiedene Mechanismen für die Community vorsehe, ihre Ansichten einzubringen, sei es über das »Application Comment Forum« oder die diversen Beschwerdeverfahren. Vor allem aber habe das Einschreiten des Governmental Advisory Committee (GAC) bereits dazu geführt, dass Sicherheitsvorkehrungen (»safeguards«) eingeführt wurden, um den Bedenken der Regierungen Rechnung zu tragen. Sollte Ferrero (auf Intervention der Bundesregierung) allerdings selbst weitere Änderungen wünschen, werde man sich damit selbstverständlich befassen; wahrscheinlich ist das aber (natürlich) nicht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top