Das schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat anlässlich der Einführung der neuen Top Level Domain .swiss ein eigenes Informationsportal gestartet.
Unter dotswiss.ch finden Interessierte Neuigkeiten, alles Wichtige und Hintergründe zu zu .swiss; dazu zählen Termine und Hinweise zu den Registrierungsbedingungen und zum Bewerbungsverfahren. Ausserdem steht ein kostenloser Newsletter zur Verfügung, der laufend über die nächsten Schritte informiert. Wie das BAKOM weiter mitteilt, können Firmen und Organisationen ihre Bewerbungen ab Herbst 2015 einreichen. Einzelheiten der Vergabe von .swiss-Domains regelt die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID), die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Sie sieht unter anderem vor, dass eine Registrierung unter .swiss nur in der Schweiz ansässigen Personen oder solchen, die einen besonderen Bezug zur Schweiz haben, vorbehalten ist; konkret bedeutet dies, dass .swiss öffentlichen Körperschaften und anderen öffentlichrechtlichen Organisationen der Schweiz sowie juristischen Personen vorbehalten bleibt, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen sind und die ihren Sitz und einen realen Verwaltungsstandort in der Schweiz haben. Zusätzlich gilt der Grundsatz, wonach die beantragte Bezeichnung einen objektiven Bezug zum Antragsteller aufweisen muss. Domain-Namen unter .ch können dagegen von jedermann weltweit registriert werden. Die Registrarfunktion wird im freien Wettbewerb durch akkreditierte Registrare ausgeübt; eine Liste aller Anbieter will das BAKOM ebenfalls über das Informationsportal veröffentlichen.
nTLDs