nTLDs

Informationsportal für .swiss gestartet

Das schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat anlässlich der Einführung der neuen Top Level Domain .swiss ein eigenes Informationsportal gestartet.

Unter dotswiss.ch finden Interessierte Neuigkeiten, alles Wichtige und Hintergründe zu zu .swiss; dazu zählen Termine und Hinweise zu den Registrierungsbedingungen und zum Bewerbungsverfahren. Ausserdem steht ein kostenloser Newsletter zur Verfügung, der laufend über die nächsten Schritte informiert. Wie das BAKOM weiter mitteilt, können Firmen und Organisationen ihre Bewerbungen ab Herbst 2015 einreichen. Einzelheiten der Vergabe von .swiss-Domains regelt die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID), die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Sie sieht unter anderem vor, dass eine Registrierung unter .swiss nur in der Schweiz ansässigen Personen oder solchen, die einen besonderen Bezug zur Schweiz haben, vorbehalten ist; konkret bedeutet dies, dass .swiss öffentlichen Körperschaften und anderen öffentlichrechtlichen Organisationen der Schweiz sowie juristischen Personen vorbehalten bleibt, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen sind und die ihren Sitz und einen realen Verwaltungsstandort in der Schweiz haben. Zusätzlich gilt der Grundsatz, wonach die beantragte Bezeichnung einen objektiven Bezug zum Antragsteller aufweisen muss. Domain-Namen unter .ch können dagegen von jedermann weltweit registriert werden. Die Registrarfunktion wird im freien Wettbewerb durch akkreditierte Registrare ausgeübt; eine Liste aller Anbieter will das BAKOM ebenfalls über das Informationsportal veröffentlichen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top