Steel Hill LLC, Tochtergesellschaft von Donuts Inc., muss um ihre Bewerbung für die neue Top Level Domain .medical fürchten.
Auf eine Beschwerde des so genannten »independent objector«, dem Franzosen Prof. Alain Pellet, entschied das Schiedsgericht der ICC (International Chamber of Commerce), dass die Einführung der Endung .medical auf substantiellen Widerstand von einem signifikanten Anteil der Gemeinschaft, an den sich die Endung unmittelbar oder mittelbar wendet, stösst. Damit gab das Gericht der von Pellet erhobenen »Community Objection« statt. Konkret fürchtet das Gericht den Missbrauch einer solchen Endung, da sie eine Registrierung auch solchen Personen ermögliche, die medizinischen Rat erteilen, ohne hierzu qualifiziert zu sein. Dies berge Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit der Allgemeinheit in sich. Der von Donuts erhobene Einwand, dass aktuell bereits knapp 100.000 Second Level Domains registriert sind, die den Begriff »medical« enthalten, überzeugte das Gericht nicht, obwohl es dort keinerlei Registrierungsbeschränkungen gibt. Ob Donuts die Bewerbung nun weiterverfolgt, ist noch offen. Die Auseinandersetzungen mit Pellet dauern jedenfalls an: auch gegen die Bewerbungen um .health, .healthcare und .hospital hat er eine Beschwerde erhoben.
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