nTLDs

ICANN prüft Freigabe von .hospital

Die Donuts-Tochtergesellschaft Ruby Pike LLC darf sich wieder Hoffnung auf .hospital machen: anlässlich des Meetings in Dublin will ICANN nochmals prüfen, ob die Endung nicht doch eingeführt werden kann.

Im Jahr 2013 hatte der so genannten »independent objector«, der Franzosen Alain Pellet, ein Verfahren nach der »Limited Public Interest Objection« gegen .hospital eingeleitet, in dessen Folge das Schiedsgericht der International Chamber of Commerce (gegen das Votum des Wiener Juristen Prof. August Reinisch) die Bewerbung ablehnte. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem Bedenken im Zusammenhang mit der Kommerzialisierung von Hospital-Internetangeboten an; um die Endung selbst ging es dem Panel dagegen weniger. Über ein »reconsideration request« versuchte Donuts daher, das Urteil anzugreifen und doch noch eine Einführung zu erreichen. Die Chancen dafür stehen ganz gut: zum einen dürfte das Panel gegen die Vorgaben des Bewerberhandbuchs verstossen haben, zum anderen gibt es für .hospital mit Donuts nur einen einzigen Bewerber; das Risiko weiterer Auseinandersetzungen ist demgemäß gering.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top