nTLDs

ICANN mahnt unzuverlässige Registry von .gdn ab

Die in Dubai ansässige Joint Stock Company »Navigation-information systems«, Registry der Top Level Domain .gdn, bekommt die Quittung für gleich mehrere Vertragsverstöße.

Mit Schreiben vom 29. April 2022 mahnte die ICANN die Registry ab, weil der Registration Data Directory Service (RDDS) für rund 36 Stunden ausgefallen war und fällige Gebühren nicht bezahlt wurden. Zumindest das Downtime-Problem dürfte nach wie vor nicht beseitigt sein; der Aufruf von nic.gdn führt selbst nach längerer Wartezeit zu keinem Erfolg. Für .gdn ist das nicht die erste Abmahnung; bereits im April 2021 bemängelte ICANN einen Verstoß gegen Sektion 2.16 des Registry Agreement, weil der RDDS in der Zeit vom 28. März 2021 um 23:20 Uhr (UTC) bis 02. April 2021 um 01:00 Uhr (UTC) ausgefallen war. Der RDDS ist der Oberbegriff für Protokolle wie das WHOIS. Zuvor war es am 15. April 2018 und am 20. August 2019 zu Ausfällen gekommen. Für die am 04. Dezember 2014 delegierte Endung bleibt die Lage damit angespannt. Im Herbst 2019 führte sie die »antispam lists« des »Spamhaus Project« mit dem höchsten »Badness Index« an; ähnlich schlechte Werte hatte das »Spamhaus Project« schon im Herbst 2016 ermittelt. Mitte Dezember 2020 war die Anzahl der registrierten Domain-Namen von rund 300.000 praktisch über Nacht auf rund 12.000 abgestürzt; auf diesem niedrigen Niveau stagniert .gdn noch heute.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top