Die Internet-Verwaltung ICANN hat die indische Tata Motors Ltd. wegen Nichtzahlung von Gebühren abgemahnt.
Ausweislich der Abmahnung vom 8. Juni 2018 hat es die Registry versäumt, die gemäß Artikel 6 des Registry Agreements (RA) geschuldeten Zahlungen für die Marken-Endung .tatamotors zu leisten, wobei der Rückstand bis in den November 2017 zurückreicht. Erfasst von Artikel 6 des RA sind eine Vielzahl von Gebühren, die von der Registry an ICANN zu bezahlen sind, unter anderem die »Registry-Level Fee« von US$ 6.250,– im Quartal. Ausserdem vermisst ICANN die Angabe eines Missbrauchskontakts einschließlich gültiger eMail-Adresse auf der Website, wie es Sektion 4.1 der Specification 6 des RA vorsieht. Die Abmahnung kommt überraschend; .tatamotors gehört zur Tata Group, dem größten Automobilhersteller in Indien mit einem Umsatz von rund EUR 35 Milliarden im Jahr. Obwohl .tatamotors seit Juli 2015 delegiert ist, sind einschließlich der obligatorischen nic.tatamotors aktuell nur fünf Domains registriert. Tata Motors hat nun Gelegenheit bis 8. Juli 2018, die abgemahnten Verstöße abzustellen und den Zahlungsrückstand auszugleichen; andernfalls droht die Kündigung des Registry-Vertrages. Eine Übertragung der Marken-Endung auf eine andere Registry dürfte aus markenrechtlichen Gründen schwierige Fragen aufwerfen.