nTLDs

ICANN lehnt die Einführung der Endungen .islam und .halal ab

Die türkische Asia Green IT System Bilgisayar San. ve Tic. Ltd. Sti. (AGIT), Bewerberin um die beiden neuen generischen Top Level Domains .islam und .halal, muss einen schweren Rückschlag einstecken.

Am 3. Oktober 2018 entschied das ICANN Board of Directors, dass beide Bewerbungen abgelehnt werden. Zur Begründung verweist ICANN darauf, dass sowohl die Mehrheit der 1,6 Milliarden Muslime als auch einige betroffene Regierungen wie Kuwait, der Iran und Organisationen wie das »Gulf Cooperation Council« und die »Organization of Islamic Cooperation« erhebliche Bedenken gegen die Einführung beider Endungen geäußert hätten. Auch der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) habe »community involvement and support« vermisst. In Übereinstimmung mit dem öffentlichen Interesse und den Vorgaben des Bewerberhandbuchs werde man die Bewerbungen deshalb nicht fortführen. AGIT bleibt nun die Möglichkeit, diese Entscheidung gerichtlich anzugreifen, ähnlich wie es DotConnectAfrica bei .africa seit Jahren versucht, oder eine besser vorbereitete Bewerbung mit Zustimmung der muslimischen Community in einer kommenden Einführungsrunde einzureichen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top