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ICANN gewährt erste Einblicke in das Applicant Guidebook der kommenden Einführungsrunde

Die nächste Runde zur Einführung neuer Top Level Domains hat einen kleinen Meilenstein erreicht: am 01. Februar 2024 veröffentlichte die Internet-Verwaltung ICANN die ersten Entwürfe für Teile des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook, kurz: AGB).

Das Bewerberhandbuch bildet das Herzstück des Einführungsverfahrens um eine neue generische Top Level Domain. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen eine neue Domain-Endung von ICANN zugelassen wird. Inhaltlich gliedert sich das Bewerberhandbuch voraussichtlich in acht Kapitel, die von ICANN als »Modul« bezeichnet werden. Die acht Module setzen sich aus den bereits bekannten sechs Modulen aus dem AGB der Einführungsrunde im Jahr 2012 (»New gTLD Program Foundations + other Program Elements«, »Application Submission and Processing«, »Application Evaluation«, »Dispute Resolution«, »New gTLD Program Operations«, »Contracting«, »Post-Contracting« und »Terms & Conditions«) zusammen, ergänzt um die beiden Module »Applicant Support Program« und »RSP PreEvaluation Process«. Parallel gibt es zahlreiche Empfehlungen aus dem »New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Final Report«, die aktuell den Status »pending« führen; sie sollen nach und nach in den »Implementation Plan« integriert werden und können so zu weiteren Änderungen am AGB führen.

Einen frühen Eindruck, was uns im neuen AGB erwartet, verschafft uns die erste von mehreren Kommentierungsphasen, die ICANN am 01. Februar 2024 eröffnet hat. Sie betrifft folgende Abschnitte »Predictability Framework«, »Code of Conduct and Conflict of Interest Guidelines«, »Conflicts of Interest Process for Suppliers and Subcontractors«, »Applicant Freedom of Expression«, »Universal Acceptance«, »Reserved and Blocked Names« und »Geographic Names«. Besondere Neuheiten oder Überraschungen sind darin nicht zu finden. So bleibt es etwa dabei, dass Bewerbungen für Zeichenfolgen, die Länder- oder Gebietsnamen entsprechen, nicht genehmigungsfähig sind; dazu greift ICANN auf die ISO 3166-1-Standardliste zurück. Ausserdem gibt es eine »Separable Country Names List«. Bewerbungen um Hauptstadt- und Städte-Domains bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Gebietskörperschaft. Reserviert bleiben zudem Zeichen folgender Organisationen: »Red Cross Red Crescent (RCRC), International Olympic Committee (IOC), and International Governmental Organization (IGO) – International Non-Governmental Organizations (INGO) Names«, es sei denn, diese haben der Bewerbung zugestimmt. Die Öffentlichkeit hat vorläufig Gelegenheit bis 19. März 2024, hierzu Stellung zu nehmen; ein Zwischenbericht soll am 02. April 2024 vorgelegt werden. Jeder potentielle Bewerber sollte sich allerdings bewusst sein, dass sich ICANN bereits im AGB 2012 das Recht vorbehalten hat, jederzeit Änderungen am Bewerberhandbuch als auch am Bewerbungsverfahren vorzunehmen. Eine identische oder ähnliche Klausel wird es auch in der Neufassung des AGB geben; so differenziert der Abschnitt »Predictability Framework« bereits jetzt zwischen »minor operational change«, »non-minor operational change« und »policy change«; letzteres ist während der laufenden Einführungsphase nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich wenn die Fortführung des nTLD-Programms ohne die Änderung gefährdet wäre.

Hinsichtlich des Fahrplans für das nTLD-Programm gibt ICANN folgende Route aus:

Additionally, the AGB is expected to go out for Public Comment in its entirety in Q2 2025 and, as detailed in the implementation plan, the application submission period for the Next Round is scheduled to open in Q2 2026.

Nach aktuellem Stand soll die Endfassung des AGB also bis 30. Juni 2025 vorliegen, so dass bis spätestens 30. Juni 2026 die Bewerbungsphase eröffnet werden kann. Wie mit allen Terminen bei ICANN gilt aber auch hier: solange nichts offiziell bestätigt ist, sollte man sein Geld auf den Starttermin nicht verwetten.

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