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ICANN-Ausschuss entscheidet über umstrittene .sport-Bewerbung

Die in Lausanne ansässige Organisation SportAccord, designierte Registry für die neue globale Top Level Domain .sport, ist dem Verwaltervertrag ein Stück näher gerückt.

Am 01. Juni 2017 entschied das Board Governance Committee (BGC) der Internetverwaltung ICANN, dass Panelist Guido Tawil nicht verpflichtet war, Verbindungen zum IOC offenzulegen. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein »Community Objection«-Verfahren, das zu Gunsten von SportAccord ausgegangen war. Allerdings hatte Tawil nicht offengelegt, dass er Verbindungen zum IOC hatte, das wiederum die Bewerbung von SportAccord maßgeblich unterstützt. Auf Betreiben der Mitbewerberin dot Sport Limited hatte das Independent Review Panel (IRP) deshalb im März 2017 geurteilt, dass ICANN bei der Vergabeentscheidung voreingenommen war und die »Community Objection« wiederholt werden muss. Im Rahmen dieser Wiederholung blieb das BGC nun dabei, dass ordnungsgemäß gehandelt worden sei; keine der geschäftlichen Verbindungen von Tawli sei nach den einschlägigen „IBA Conflict Guidelines“ offenbarungspflichtig gewesen. Damit dürften die ICANN-internen Schiedsverfahren ausgeschöpft worden sein, so dass allenfalls noch Klagen vor einem Zivilgericht in Betracht kommen. Sollte das unterbleiben, könnte .sport noch dieses Jahr delegiert werden.

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