nTLDs

Geschäftsinhaber sollten jetzt neue Domains vormerken

Rund 1.300 neue Domain-Endungen betreten in den kommenden Monaten und Jahren die Bühne des Internet. Die vielfältigen Möglichkeiten, die sich mit dieser Revolution ergeben, betreffen nicht nur Kennzeichenrechteinhaber, die ihre Rechte schützen wollen. Jeder der schon jetzt Dienstleistungen im Internet anbietet, sollte sich Gedanken darüber machen, ob und wie er die neuen Endungen für sich nutzen kann.

Bevor man sich als Dienstleister oder Händler in strategische Überlegungen stürzt, ist es sinnvoll, sich zunächst darüber zu informieren, was überhaupt vor sich geht. ICANN führt eine Unmenge neuer Domain-Endungen ein – soweit ist die Sache klar. Doch was bedeutet das für mich und meine Unternehmung und was soll ich machen? – Wahrscheinlich ist es sinnvoll, einige Domains unter den neuen Endungen zu registrieren, um gegebenenfalls die eigene Marktposition zu sicher oder zu verbessern. Doch wie geht man die Sache an? Der Blick auf die Liste von rund 1.300 kommenden Endungen ist da der erste, überwältigende Schritt. Eine Liste von 1.300 Endungen für sich ist eine unübersichtliche Angelegenheit. Glücklicherweise präsentieren gerade deutsche Domain-Registrare wie united-domains.de, 1und1.de, domaindiscount24.com und strato.de ihren Kunden nicht alle, aber die relevanten Endungen thematisch vorsortiert. Dadurch bekommt man als Nutzer die notwendige Übersicht und erkennt leichter, welche Endungen für einen möglicherweise interessant sind. So findet man bei united-domains.de, zu deren Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter zählen, die neuen Endungen in die Bereiche »Reisen/Regionen«, »Generisch«, »Web/E-Business«, »Sport/Hobby«, »Business«, »Communityq, »Essen/Trinkenq und »Shops/Handel« unterteilt. Ähnlich sieht es auch bei anderen Anbietern aus.

Anhand dieser Einteilungen findet man die für einen relevanten Endungen. Als Betreiber eines Ladengeschäfts für Büromöbel in Berlin wird klar, dass einerseits die Regionalendung .berlin, aber auch Handels-Endungen wie .shop, .store, .kaufen, möglicherweise aber auch die Business-Endung .solutions interessant sind. Ein Gaststättenbetreiber in Köln interessiert sich wahrscheinlich für die Regionalendung .koeln und .bar, .restaurant, .club, .food und .hotel. Eine Werbeagentur in Frankfurt hat das Pech, dass es keine Regionalendung gibt, aber die Auswahl sonst ist mit .art, .events, .moda, .video, .services und anderen nicht zu verachten, ganz nach Art der je angebotenen Dienstleistungen.

Mit der Erkenntnis, welche Endungen von Interesse sind, kann man sich nun Gedanken darüber machen, welche Domains unter welcher Endung für einen jetzt oder in Zukunft relevant sind, insbesondere ob neben dem eigenen aktuellen Domain-Namen nicht auch generische Begriffe in Betracht kommen. Die Registrare gewähren ihren Kunden derzeit die Möglichkeit, diese Domains unverbindlich vorzubestellen. Im Hinblick darauf könnte man in die Vollen gehen und reichlich Domain-Ideen vormerken. Allerdings muss man sich im Klaren darüber sein, dass über Kurz Preise für die einzelnen Domains bekannt gegeben werden und man sich dann entscheiden muss. Denn schnell addieren sich die Kosten für mehrere Domain-Namen unter zahlreichen Endungen zu horrenden Beträgen.

Wie die Preise der Domains ausfallen ist noch völlig unklar. Erst muss sich für den Großteil der Endungen noch klären, welches Unternehmen die Endung überhaupt verwaltet. Die so genannte Registry gestaltet dann ihren Preis für die Registrare, wobei ein Anbieter wie Uniregistry Corp. unter der Führung von Frank Schilling deutlich macht, Domains so günstig wie möglich anbieten zu wollen, damit viele Domains an den Mann kommen – die Rede ist von US$ 8,–. Die Registrare müssen ihrerseits, ganz nach der eigenen Geschäftspolitik entscheiden, zu welchen Preisen und mit welchen Dienstleistungen sie die Domains an ihre Kunden weitergeben. Die Vormerkungen sind jedenfalls, da derzeit keine Preise benennbar sind, unverbindlich. Darüber hinaus geht auf Seiten der Registrare die Verbindlichkeit nur soweit, als ein Betrag erst fällig wird, wenn eine Domain wirksam für den Kunden registriert ist. Verlangt ein Anbieter schon jetzt einen Betrag für die Vormerkung oder für die Teilnahme an einer Landrush, ist das Geschäft unseriös. Denn dass die Domain erfolgreich registriert wird, steht in den Sternen: Zu Beginn der Landrush-Phasen der einzelnen Endungen, die voraussichtlich nach dem Windhundprinzip verlaufen werden (»first comes, first served«), werden die Anbieter versuchen, Domains für ihre Kunden schnellstmöglich zur Anmeldung zu bringen. Da dies aber alle gleichzeitig tun, geht es um Bruchteile von Sekunden. Aus diesem Grunde ist es ratsam, die eigenen Domain-Wünsche parallel bei verschiedenen Anbietern vorzumerken. Aus diesem Grunde kann zudem kein Anbieter versprechen, dass er die vorgemerkte Domain für den Kunden registriert. Zugleich ist derzeit unklar, ob die unterschiedlichen Domain-Verwaltungen nicht eine Reihe besonders attraktiver Domains für Auktionen zurückhalten, sie also während einer Landrush-Phase gar nicht registrierbar sind. Wenn später bei der Registrierung Ihrer Wunschdomain vielleicht Ihr nicht favorisierter Registrar erfolgreich ist, stellt sich das nicht als Schaden dar: Sie haben Ihre Domain und werden diese in der Regel nach kurzer Zeit zu Ihrem Lieblingsregistraren transferieren können.

Aber Achtung: Bei der Wahl der Domains gilt auch bei den neuen Domain-Endungen das eherne Prinzip, keine rechtsverletzende Domains zu registrieren. Man kann sie also getrost bei der Vormerkung außen vor lassen. Dass es mit den neuen Endungen auch neue Rechtsfragen geben wird, macht die Sache ein wenig pikant. Interessant wird es zu erfahren, wie die Rechtsprechung die neuen, sprechenden Endungen bewertet. Von den wenigen Entscheidungen in diese Richtung, wie wdr.org und tipp.ag, ist da bisher das Urteil des Bundesgerichtshof zur Domain solingen.info maßgebend. Der BGH meinte seinerzeit (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03):

Zwar ist nicht auszuschließen, dass allgemeine, nicht länderspezifische Top-Level-Domains einer Zuordnung zu bestimmten Namensträgern entgegenwirken, wenn diese nicht den typischen Nutzern derartiger Top-Level-Domains zuzurechnen sind. Nicht von vornherein auszuschließen könnte dies etwa bei Top-Level-Domains wie ›biz‹ (für business) oder ›pro‹ (für professions) sein«,

aber für .info gilt das nicht, da die deutschen Internetnutzer die Domain solingen.info mit der gleichnamigen Stadt Solingen in Verbindung bringen. Der BGH ging also bei solingen.info von einer Namensrechtsverletzung aus, die er bei solingen.biz oder solingen.pro nicht angenommen hätte. Vermutlich wird die Rechtsprechung diesen Aspekt bei den neuen Endungen verstärkt aufgreifen und die Risiken von Marken- und Namensrechtsverletzungen dürften sich etwas vermindern. Vermutlich werden die sprechenden Endungen zu einer neuen Bewertung ihrer Relevanz für die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale Unterscheidungskraft und Zuordnungsverwirrung sorgen.

Alles in Allem empfiehlt sich Geschäftsleuten, Shopbetreibern, Dienstleistern und allen andern, die auch am Internet arbeiten, die Sache jetzt anzugehen. Nehmen Sie sich ein paar Stunden Zeit, machen Sie sich einen Kaffee, studieren Sie, welche neuen Endungen kommen, entscheiden Sie, welche Endungen für Sie und Ihr Geschäft relevant sind und welche Domain-Namen Sie unter den neuen Endungen vormerken. Handeln müssen Sie jetzt, egal ob Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die neuen Endungen nichts für Sie sind. Diese Einsicht müssen Sie zunächst gewinnen, indem Sie sich mit der Sache auseinandersetzen. Wenn die neuen Endungen für Sie interessant sind, müssen Sie jetzt Domains vormerken, um Ihre Chancen zu verbessern, diese auch für sich zu registrieren.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top