Der New Yorker Dotgay LLC bleibt ein gerichtlicher Erfolg auch im dritten Verfahren versagt
Nach Angaben der Internet-Verwaltung ICANN lehnte ein Schiedsgericht ein »Request for Reconsideration« ab, über das Dotgay versucht hatte, die Bewerbung um .gay als »Community-Endung« qualifizieren zu lassen und sich so Vorteile gegenüber der Konkurrenz aus United TLD Holdco Ltd., Top Level Design LLC und Top Level Domain Holdings Limited zu verschaffen. Gründe für diese Entscheidung wurden bisher nicht veröffentlicht; Dotgay hatte sich jedoch ohnehin nur auf einen formalen Fehler im Umgang mit eMails für einen »letters of support« berufen, so dass eine Niederlage zu erwarten war. Schon in der Vergangenheit hatte ICANN angedeutet, dass .gay längst hätte eingeführt werden können, wenn Dotgay LLC nicht beständig neue Beschwerdeverfahren anstrengen würde. Ob es dieses Mal das letzte war, bleibt abzuwarten; falls ja, dürfte letztlich eine Auktion entscheiden, wer den Zuschlag für .gay erhält.