nTLDs

.gay Bewerber Dotgay LLC scheitert erneut an Community-Nachweis

Das Tauziehen um die Einführung der Endung .gay hält an: die New Yorker Dotgay LLC ist erneut mit dem Versuch gescheitert, ihre Bewerbung als »Community-Endung« einzustufen.

Wie ICANN mitteilt, habe Dotgay LLC bei der Wiederholungsprüfung nur 10 von 16 möglichen Punkten erreicht; notwendig wären mindestens 14 Punkte gewesen. Zur Begründung verweist das Panel darauf, dass der Kreis der »gay community« zu weit gezogen sei; nach dem Wunsch von Dotgay sollten dazu alle Angehörigen der Gruppen »male or female homosexuals, bisexual, transgender, queer or intersex« zählen sollen. Der Begriff »gay« habe jedoch keine derart weitreichende Identifikationsfunktion. Bereits im Oktober 2014 war Dotgay der Status als »Community-Endung« verweigert worden; diese Entscheidung hatte ICANN aber revidieren müssen, da 54 Unterstützungsschreiben irrtümlich nicht berücksichtigt worden waren. Die .gay-Konkurrenz bestehend aus Top Level Domain Holdings Limited, United TLD Holdco Ltd. und Top Level Design LLC darf sich nun wieder Hoffnung machen. Bis zur Registrierung der ersten .gay-Domains wird es vor diesem Hintergrund aber noch einige Zeit dauern.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top