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GAC legt Beschwerde gegen .amazon-Bewerbung ein

Das Governmental Advisory Committee (GAC), Vertreter der nationalen Regierungen innerhalb ICANNs, hat beschlossen, gegen die Einführung der Top Level Domain .amazon Beschwerde zu erheben.

Die Endung, um die sich der Online-Händler Amazon EU S.à r.l. beworben hatte, soll nach Ansicht von Brasilien, Peru, Venezuela und anderen lateinamerikanischen Ländern gegen Regelungen zum Schutz von geographischen Begriffen verstoßen; ebenso wie im Fall von Patagonien bildet der Fluss Amazonas oder die Amazonas-Region jedoch keine eigenständige, souveräne Gebietskörperschaft. ICANN ist an dieses Votum nicht gebunden; es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass man einen Konflikt mit dem GAC riskiert. Dagegen fühlt sich die Markenlobby auf den Plan gerufen; so hat die International Trademark Association (INTA) darauf hingewiesen, dass es keinen internationalen Rechtssatz gäbe, wonach geographische Begriffe schutzwürdiger seien als Markenrechte. Amazon-Vertreter Stacey King kritisierte die Entscheidung scharf, da ICANN mit dieser Entscheidung die Vorgaben im Bewerberhandbuch nachträglich geändert habe. Eine gerichtliche Auseinandersetzung scheint sich abzuzeichnen.

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