Die in Luxemburg ansässige Ferrero Trading Lux S.A. hat das Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN für die beiden Marken-Endungen .kinder und .rocher gekündigt.
Die Kündigung erfolgte bereits im Mai 2023, wurde aber erst jetzt von ICANN veröffentlicht. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Motiven der Kündigung machte das Unternehmen, das zum italienischen Süßwarenhersteller Ferrero AG gehört, nicht; es heisst im Kündigungsschreiben lediglich, man habe kein Interesse mehr an der Nutzung. Beide Endungen wurden im Jahr 2014 delegiert; mit Ausnahme der obligatorischen nic.kinder bzw. nic.rocher ist jedoch keine weitere Domain registriert. Ferrero Trading Lux S.A. hat zudem beantragt, die beiden Endungen nicht auf andere Registries zu übertragen, obwohl jedenfalls im Fall von .kinder eine zulässige Drittnutzung möglich erscheint; offenbar waren die Bedenken um den Schutz der eigenen Marke zu groß. An .ferrero, der dritten Markenendung im Bunde, hält das Unternehmen hingegen fest. Dort sind aktuell immerhin sechs Domains registriert, darunter nic.ferrero und forward.ferrero.