Sind sich die neue Top Level Domain .shop und die in japanischen Schriftzeichen geschriebene Endung .onlineshopping zum Verwechseln ähnlich?
Nach drei Jahren hat sich das International Centre for Dispute Resolution dazu durchgerungen, diese Frage mit Urteil vom 18. August 2015 zu verneinen und damit die gegenteilige Entscheidung des Einzel-Panelist Robert Nau aufzuheben. Beide Zeichen sind sich weder visuell noch von der Aussprache her ähnlich; sie bedeuten noch nicht einmal das Gleiche. Das dreiköpfige Schiedsgericht spart nicht mit Kritik an Nau; er »could not have reasonably come to the decision it reached«. Über das Ergebnis freuen darf sich Amazon EU S.à r.l., das damit die Beschwerde von Mitbewerber Commercial Connect LLC abwehren konnte. Mit einer raschen Einführung ist jedoch nicht zu rechnen: sollten sich die Bewerber nicht gütlich einigen, entscheidet eine von ICANN veranstaltete »auction of last resort«; der Auktionszeitplan sieht für .shop aber kein Datum vor, das vor Mitte Oktober 2015 liegen würde.
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