nTLDs

DotMusic schließt Registry-Vertrag – Der Start von .music ist dieses Jahr möglich, sagt Constantine Roussos

Die Liebhaber organisierter Schallereignisse können zum Marsch blasen: die Internet-Verwaltung ICANN hat sich mit der zypriotischen DotMusic Limited auf einen Registry-Vertrag für .music verständigt. Eine freie Registrierung gibt es aber nicht.

Acht Bewerber waren 2012 bei ICANN angetreten, um den Zuschlag für .music zu erhalten, und machten sie somit zu einer der begehrtesten neuen Domain-Endungen. Mit Amazon EU S.à r.l., der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. und der zu Donuts gehörenden Victor Cross hatten auch einige Schwergewichte ihren Hut in den Ring geworfen. Delegiert, also in die Root Zone eingetragen, ist .music aber bis heute nicht, so dass die Registrierung von .music-Domains ebenfalls noch nicht möglich ist. Die Ursachen für diese Verzögerung sind vielfältig; nicht zuletzt haben zahlreiche »Legal Rights Objection«- und »Community Objection«-Verfahren jedoch ihren Teil dazu beigetragen. Im April 2019 schien die Einführung nah; Constantine Roussos, CEO von DotMusic Limited twitterte:

Excited to announce that after more than a decade, DotMusic has prevailed and will be the .MUSIC registry.

Danach wurde es aber wieder still um .music.

Doch nun kann die Show beginnen. Am 17. Mai 2021 gab die DotMusic Limited bekannt, dass der Registry-Vertrag mit ICANN unterzeichnet ist.

Finally, after nearly a decade-long effort since applying for .MUSIC, we are excited to have signed the registry agreement with ICANN. We are now one step closer in providing the international music community with a verified music web address and identity that signals trust, authenticity and a safe haven for music consumption on a global level.

Vor allem der letzte Satz dürfte viele Musikliebhaber enttäuschen, denn wer gehofft hat, seine Wunsch-Domain unter .music in Kürze frei registrieren zu dürfen, irrt. Die Endung .music ist

exclusive for the global music community and industry, incorporating music-tailored policies that ensure that music artists, industry professionals and organizations register a trusted, secure and verified .MUSIC domain.

So gibt es eine »Globally Protected Marks List«; über sie werden die Namen und Zeichen zahlreicher Künstler sowie Unternehmen und Organisationen der Musikindustrie im Wege der Reservierung von der Domain-Registrierung ausgeschlossen. Registrierungsberechtigt ist ausserdem nur, wer einer der zuvor akkreditierten »Music Community Member Organizations« angehört. Ferner gibt es mit dem »MUSIC Policy & Copyright Infringement Dispute Resolution Process« (MPCIDRP) ein eigenes Schiedsverfahren, das auf die Inhalte abzielt, die unter einer .music-Domain angeboten werden. Die Anzahl der registrierten Domains dürfte also überschaubar bleiben.

Freuen dürfte das den Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Er hatte sich für die DotMusic Limited eingesetzt, weil er sich »verbesserte Absicherungen« (»enhanced safeguards«) versprochen hat; dieses Ziel sieht er am besten durch DotMusic Limited umgesetzt. Offen ist noch, wann die Registrierung offiziell beginnt; gegenüber domainincite.com deutete Roussos aber an, dass es noch 2021 losgehen könnte.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top