Die New Yorker Dotgay LLC lässt nicht locker: nachdem sie erst vor wenigen Wochen mit dem zweiten Versuch, ihre Bewerbung für .gay als »Community-Endung« qualifizieren zu lassen, deutlich gescheitert war, hat man nun auch einen zweiten Antrag für ein »request for reconsideration« bei ICANN eingereicht.
Ziel dieses am 22. Oktober 2015 über den belgischen Anwalt Bart Lieben eingereichten Antrags bleibt die Community Priority Evaluation; allerdings soll dieses Mal nicht die so genannte »Economist Intelligence Unit« (EUI), sondern – auf Kosten von ICANN – eine dritte Partei prüfen, ob Dotgay LLC die Kriterien als »Community-Endung« erfüllt. Zur Begründung verweist Dotgay LLC unter anderem darauf, dass ICANN es der EUI erlaubt habe, Prüfungskriterien zu entwickeln, die im Bewerbungshandbuch nicht vorgesehen waren. Allerdings liegen die Hürden für ein »request for reconsideration« relativ hoch, da nicht die EUI-Entscheidung an sich überprüft wird, sondern ICANN die eigenen Statuten verletzt haben muss. Selbst bei einem Erfolg muss es Dotgay LLC in einer Wiederholungsprüfung für die »Community-Endung« gelingen, 14 von 16 möglichen Punkten zu erreichen – beim letzten Mal waren es nur 10.
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