In den bereits seit Jahren schwelenden Streit um die Top Level Domain .africa kommt Bewegung.
Am 22. Dezember 2016 entschied der Superior Court of California (County of Los Angeles), dass die Internet-Verwaltung ICANN nicht verpflichtet ist, mit der Delegierung von .africa (also der Eintragung in die Root Zone) abzuwarten. Damit blieb ein entsprechender Antrag von .africa-Bewerber DotConnectAfrica (DCA) ohne Erfolg. Der Central District of California hatte das im Frühjahr 2016 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren noch anders gesehen und ICANN dazu verpflichtet, .africa nicht zu delegieren. Entsprechend groß fiel jetzt die Freude bei der designierten .africa-Verwalterin, der südafrikanischen ZA Central Registry (ZACR), aus: »Sanity prevails and dotAfrica is now one (big) step closer to becoming a reality!« kommentierte Neil Dundas, Executive Director von ZACR, die Entscheidung bei Facebook. Ob ICANN nun zur Delegierung von .africa übergeht oder abwartet, bis die juristischen Auseinandersetzungen mit DCA abgeschlossen sind, bleibt abzuwarten. Dass DCA mit Gründerin Sophia Bekele an der Spitze freiwillig aufgibt, ist kaum zu erwarten.