nTLDs

DotConnectAfrica kämpft weiter um .africa – Verfahren gegen ICANN läuft weiter

Nach vielen Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten kann die Öffentlichkeit seit dem 04. Juli 2017 Domain-Namen unterhalb der Top Level Domain .africa registrieren. Doch wer glaubt, dass die unterlegene Registry-Bewerberin DotConnectAfrica dies akzeptiert, hat sich getäuscht.

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass vor dem Superior Court Of The State Of California, County Of Los Angeles nach wie vor ein Rechtsstreit gegen ICANN anhängig ist. Ein Teil der Klage wurde bereits 2017 abgewiesen. Zum Verhängnis wurde DCA die Regelung »Covenant Not to Sue« im Bewerberhandbuch; darin mussten alle nTLD-Bewerber versprechen, ICANN nicht zu verklagen. Und auch für den verbleibenden Klageteil sieht es nicht besonders günstig aus. In seiner Entscheidung vom 22. August 2019 weist Richter Robert Broadbelt auf widersprüchlichen Vortrag (»judicial estoppel«) hin, der zum Nachteil von DCA gereicht. Der bereits seit Januar 2016 anhängige Rechtsstreit ist damit aber noch nicht abgeschlossen; am 05. Dezember 2019 findet voraussichtlich die nächste mündliche Verhandlung statt, und im Übrigen steht es DotConnectAfrica offen, in Rechtsmittel zu gehen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top