nTLDs

Domain-Registry XYZ.com will Prozessdaten des Rechtsstreits mit VeriSign veröffentlichen

XYZ.com LLC, Registry der neuen generischen Domain-Endung .xyz, hat den »United States District Court for the eastern district of Virginia (Alexandria division)« darum gebeten, Gerichtsdokumente aus dem Rechtsstreit mit der .com-Registry Verisign Inc. veröffentlichen zu dürfen.

Hintergrund des Prozesses war eine Klage von VeriSign, mit der man sich gegen angeblich unlautere Marketingmethoden von XYZ.com LLC wandte, jedoch verlor. Im Gegenzug verlangte XYZ.com LLC nun den Ersatz von Anwaltsgebühren in Höhe von US$ 1,6 Millionen, bekam jedoch lediglich etwa US$ 57.000,– zugesprochen; eine rechtskräftige Entscheidung steht aber noch aus. Die .xyz-Registry möchte nun, dass einige Dokumente, die bisher den Vermerk »Attorney’s eyes only« tragen, öffentlich werden. Sie seien notwendig, um den Rechtsstreit zu verstehen und für den Streit um die Anwaltsgebühren von Bedeutung. Zugleich räumt man ein, dass die Veröffentlichung »blamabel« für VeriSign sein könnte; es handele sich aber um keine hoch vertraulichen Unterlagen. Eine öffentliche Stellungnahme von VeriSign liegt bisher nicht vor; bis wann das Gericht entscheidet, ist ebenfalls offen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top