Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Top Level Domain .gmbh bei der Internet-Verwaltung ICANN interveniert.
Mit Schreiben vom 13. September 2013 drängen August Ortmeyer und Stephan F. Wernicke darauf, dass Inhaber einer Domain mit der Endung .gmbh selbst in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen sein müssen oder dies zumindest beantragt ist; dies müsse regelmässig überprüft werden. Die potentiellen Domain-Inhaber sollen ihrerseits anhand geeigneter Unterlagen nachweisen müssen, dass sie tatsächlich die Rechtsform der GmbH führen. Die Kammer steht mit ihren Bemühungen um derartige Beschränkungen nicht allein: auch die Bundesregierung hat ICANN aufgefordert, die Vergabe von .gmbh strikt auf solche Gesellschaften zu beschränken, die in dieser Rechtsform errichtet wurden. Für die Endung .gmbh liegen ICANN insgesamt sechs Bewerbungen vor.
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