Minds + Machines Group Limited, Verwalterin der neuen globalen Top Level Domain .law, hat die Kriterien für eine Domain-Registrierung gelockert.
Die neuen »Eligibility Criteria« sehen vor, dass auch »Authorized Legal Institutions« Domain-Namen unterhalb von .law anmelden dürfen. Darunter fallen laut Mitteilung insbesondere »law firms«, »law schools«, Rechtsregulatoren wie die Anwaltskammern sowie Gerichte. Allerdings bleibt eine Verifizierung der Domain-Anmelder verpflichtend, so dass weiterhin keine freie Registrierung möglich ist. Insoweit gibt es ebenfalls eine Änderung: die Verifizierung findet künftig erst im Anschluss an die Registrierung statt, so dass die gewünschte Domain zunächst zu Gunsten des Domain-Anmelders »reserviert« wird und bereits genutzt werden kann. Besteht der Anmelder die üblicherweise etwa zwei Werktage dauernde Verifizierung nicht, wird ihm die Domain wieder entzogen. Ob und inwieweit Kriminelle diese Lücke nutzen, um eine .law-Domain zu missbrauchen, bleibt abzuwarten. Aktuell sind rund 6.000 .law-Domains registriert, davon sind etwa 23 Prozent geparkt.