nTLDs

Die neue Endung .law wird für weitere juristische Kreise geöffnet

Minds + Machines Group Limited, Verwalterin der neuen globalen Top Level Domain .law, hat die Kriterien für eine Domain-Registrierung gelockert.

Die neuen »Eligibility Criteria« sehen vor, dass auch »Authorized Legal Institutions« Domain-Namen unterhalb von .law anmelden dürfen. Darunter fallen laut Mitteilung insbesondere »law firms«, »law schools«, Rechtsregulatoren wie die Anwaltskammern sowie Gerichte. Allerdings bleibt eine Verifizierung der Domain-Anmelder verpflichtend, so dass weiterhin keine freie Registrierung möglich ist. Insoweit gibt es ebenfalls eine Änderung: die Verifizierung findet künftig erst im Anschluss an die Registrierung statt, so dass die gewünschte Domain zunächst zu Gunsten des Domain-Anmelders »reserviert« wird und bereits genutzt werden kann. Besteht der Anmelder die üblicherweise etwa zwei Werktage dauernde Verifizierung nicht, wird ihm die Domain wieder entzogen. Ob und inwieweit Kriminelle diese Lücke nutzen, um eine .law-Domain zu missbrauchen, bleibt abzuwarten. Aktuell sind rund 6.000 .law-Domains registriert, davon sind etwa 23 Prozent geparkt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top