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Die Kläger im Streit um die neue Internetendung .hotel ziehen ihre Klage zurück

Der Streit um die neue generische Top Level Domain .hotel scheint entschieden: in einem seit 2019 andauernden Independent Review Process (IRP) haben die Kläger ihre Klage zurückgenommen. Wann die Registrierung der ersten Domains beginnt, ist jedoch noch völlig offen.

Sieben Bewerber waren im Jahr 2012 bei ICANN angetreten, um den Zuschlag für den Registry-Vertrag von .hotel zu erhalten. Mit die grössten Chancen rechnete sich die in Luxemburg ansässige HOTEL Top-Level-Domain S.a.r.l (HTLD) aus; sie hatte sich als sogenannte Community-Endung beworben. Dieser Status gewährt eine bevorzugte Behandlung gegenüber Mitbewerbern, sofern man nachweisen konnte, dass man für eine eindeutig abgrenzbare Gruppe steht und von den Mitgliedern dieser Gruppe unterstützt wird. Im Gegenzug ist eine Registrierung von Domains nur durch die Mitglieder dieser Community gestattet; eine allgemeine, freie Registrierung ist also ausgeschlossen. Doch obwohl HTLD dieser Status im Juni 2014 vom „Community Priority Evaluation panel“ zugesprochen wurde, geriet die Bewerbung in die Diskussion. Auslöser war ein Vorfall, bei dem ein vormaliger HTLD-Geschäftspartner Einblick in vertrauliche Dokumente der Mitbewerber genommen haben soll. Die daraufhin von ICANN eingeleitete Untersuchung ergab, dass die HTLD-Bewerbung schon eingereicht worden war, als die Zugriffsmöglichkeit erst eröffnet wurde. Das wollte ein Teil der Bewerber nicht akzeptieren; seit November 2019 standen sich Fegistry LLC, Radix Domain Solutions Pte. Ltd. und Domain Venture Partners PCC Limited einerseits und ICANN andererseits in einem IRP-Verfahren gegenüber. Am 07. August 2020 erließ das Schiedsgericht eine Entscheidung, die ICANN bis auf weiteres dazu verpflichtet, den Status Quo des Bewerbungsverfahrens aufrechtzuerhalten und damit sowohl von einer Unterzeichnung des Registry-Vertrages als auch von einer Delegierung abzusehen. Zuletzt war geplant, dass zwischen dem 29. November 2023 und dem 01. Dezember 2023 eine Anhörung in Los Angeles stattfinden soll.

Doch dazu wird es nun nicht mehr kommen. In einer Entscheidung des Schiedsgerichts vom 18. Oktober 2023 heißt es:

By Joint Stipulation re Dismissal of the IRP dated October 16, 2023, the Parties jointly informed the Panel that on October 11, 2023, the Claimants’ Counsel notified the Respondent’s counsel that Claimants were withdrawing all of their claims in this IRP. the Respondent did not object. Accordingly, there was no “settlement”. The parties further confirmed that the IRP shall dismissed with prejudice, and without entry of any award.

Die Kläger haben sich demnach dafür entschieden, ihre Klage zurückzuziehen. Eine Einigung habe es nicht gegeben; ein Schiedsurteil solle nicht ergehen. Das Schiedsgericht gab dem statt und beendete das Verfahren ohne Erlass eines Schiedsspruchs. Man darf vermuten, dass es keine Einigung vor dem Schiedsgericht gegeben hat; das schließt jedoch nicht aus, dass sich die Kläger ihre Klage außergerichtlich haben abkaufen lassen, auch wenn es dazu bisher keine bestätigten Informationen gibt. Eine weitere Klage der Kläger vor einem Zivilgericht in Los Angeles war im Juli 2023 bereits gescheitert; dort fiel den Klägern der im Rahmen der Bewerbung gegenüber ICANN erklärte Klageverzicht (»covenant not to sue«) auf die Füsse.

Ob und wann ICANN den Registry-Vertrag mit HTLD unterzeichnet, ist aktuell noch ebenso offen wie der Registrierungsbeginn für die ersten .hotel-Domains. Die im Rahmen der Bewerbung angegebene Internetadresse dothotel.info leitet aktuell nur auf die Bewerbungsseite bei ICANN weiter. Nach ersten Berichten sollten die Registrierungsgebühren bei EUR 60,– pro Jahr und .hotel-Domain liegen; angesichts der vergangenen Zeit, den gestiegenen Kosten der Bewerbung und der Inflation dürfte dieser Betrag aber kaum zu halten sein.

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