nTLDs

Bundesregierung meldet sich im Streit um .merck

In den Streit zwischen der Darmstädter Merck KGaA und der in New Jersey ansässigen Merck Registry Holdings Inc. um den Zuschlag für die neue Top Level Domain .merck hat sich nun auch die Bundesregierung eingeschaltet.

Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Bewerbern, die historisch betrachtet ihre gemeinsamen Wurzeln in der Industriellen-Familie Merck haben, hat bereits zu diversen Beschwerdeverfahren geführt. Das soll ICANN dazu veranlasst haben, beide Bewerbungen um .merck zu stoppen; diese Befürchtung äußert zumindest Torsten Bettinger, anwaltlicher Vertreter der Merck KGaA, in einem Schreiben an ICANN vom 23. Dezember 2014. Ihm springt nun Brigitte Zypries, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zur Seite. Sie erinnert ICANN in einem Schreiben vom 19. Dezember 2014 daran, dass vor weiteren Entscheidungen der »Independent Review Process« abgeschlossen werden muss. ICANN hat inzwischen klargestellt, dass man das Urteil des »Independent Review«-Verfahren abwarten will; einen Stopp für beide Bewerbungen will man aber nicht gänzlich ausschliessen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top