nTLDs

Britische Regierung will mehr Kontrolle über britische Top Level Domains

Die britische Regierung arbeitet an einem Gesetz, das ihr mehr Kontrolle über Domains mit den Endungen .uk, .wales, .cymru, .scot und .london verschaffen soll.

Wie aus einem Gesetzesentwurf des Department for Science, Innovation and Technology (DSIT) hervorgeht, geht es um »Powers in Relation to UK-Related Domain Name Registries«. Er soll sicherstellen, dass ein »unfair use« oder ein »misuse« durch eine der genannten Registries ausgeschlossen ist. Die Hürden für eine staatliche Intervention sind hoch, allerdings steckt der Teufel im Detail. So greift man bei der Definition von Missbrauch zwar auf die Grundsätze von ICANN zum »DNS Abuse« zurück, lässt für Cybersquatting allerdings eine »bad faith registration« genügen; die UDRP verlangt hingegen »bad faith registration and use«. Von der .uk-Registry Nominet kam bereits Zustimmung zu dem Vorhaben, das in Einklang mit den aktuell bereits freiwillig angewendeten Verfahren stünde. Der Regierung gehe es lediglich darum, sicherzustellen, dass das Vereinigte Königreich im Einklang mit wichtigen globalen Handelspartnern und künftigen globalen Handelsverpflichtungen internationale Best Practices für die Verwaltung von länderspezifischen Top Level Domains einhält. Derzeit findet eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf statt, die noch bis zum 31. August 2023 andauert.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top