nTLDs

Bewerber streitet mit ICANN um .web, .webs und web.com

Vistaprint Limited, Bewerber um die neue globale Top Level Domain .webs, hat am 11. Juni 2014 ein »Independent Review«-Verfahren gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet.

Ausweislich des beim International Centre for Dispute Resolution (ICDR) eingegangenen Antrags wendet sich Vistaprint gegen die Entscheidung ICANNs, .webs mit der Bewerbung von Web.com um .web gleichzustellen. Im Rahmen der »string similarity objection« hatte Web.com argumentiert, dass .web und .webs zum Verwechseln ähnlich sind und Recht bekommen mit der Folge, dass beide Endungen nun in einem »contention set« gegeneinander antreten müssen. Vistaprint möchte dagegen erreichen, dass .webs isoliert betrachtet wird. Mit einem »Request for Reconsideration« war Vistaprint bereits gescheitert. Für ein erfolgreiches »Independent Review«-Verfahrens muss Vistaprint nachweisen, dass ICANN gegen Statuten verstoßen hat; die Hürden liegen also hoch, zumal das Verfahren als vergleichsweise teuer gilt. In jedem Fall dürfte sich die Entscheidung, wer künftig Domains mit der Endung .web vergeben darf, weiter verzögern.

Weitere Informationen zum Rechtsstreit zwischen ICANN und Vistaprint Limited finden Sie hier.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top