nTLDs

Automobilhersteller Bugatti verschrottet seine Endung .bugatti

Die in Luxemburg ansässige Bugatti International SA, gleichnamiger Automobilhersteller und Luxusmarke für Hypersportwagen, trennt sich von der Top Level Domain .bugatti.

Zu den Gründen zeigt sich das Unternehmen im Kündigungsschreiben vom 24. Juni 2022 ungewohnt offen:

»We don´t have a business case for this brand tld anymore«

und

»no more usage of domain names in the tld«

heißt es dort. Das bestätigen auch die Registrierungszahlen: seit Delegierung am 17. November 2015 waren maximal sieben Domains unter .bugatti registriert. Die Kündigung ist, wie bei zahlreichen .brands zuvor, gestützt auf die Section 4.4(b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Dem Wunsch der Bugatti International SA, die Domain .bugatti nicht auf Dritte zu übertragen, hat ICANN vorläufig bereits entsprochen. Ein potentieller Interessent hätte die bugatti Holding Brinkmann GmbH & Co. KG aus dem ostwestfälischen Herford sein können, die Bekleidung und Schuhe unter der Bezeichnung »bugatti« vertreibt. Mit dem Automobilhersteller hat das deutsche Unternehmen nichts zu tun.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top