ICANN

Sorge um »defensive Registrierungen«

Die Internet-Verwaltung ICANN ist in Sorge: eine wachsende Anzahl von Markeninhabern sieht sich offenbar gezwungen, ihr Kennzeichen durch eine defensive Registrierung als neue Top Level Domain zu schützen. Eine eigene ›comment period‹ soll nun das Phänomen hinterfragen.

Eigentlich ist alles ganz einfach: auf über 350 Seiten regelt das Bewerberhandbuch, wer zu welchen Bedingungen eine neue Top Level Domain erhalten kann. Eine Vielzahl der Regelungen gibt sowohl ICANN als auch Dritten die Möglichkeit, zum Schutz vor Rechtsverletzungen Einwendungen gegen eine Bewerbung zu erheben; die Details sind in dem „objection procedures“ getauften Modul 3 des Bewerberhandbuchs geregelt. Doch diese Regelungen gehen den Rechteinhabern offenbar nach wie vor noch nicht weit genug: in einer Pressemitteilung erklärt ICANN, dass die Interessenvertreter innerhalb der Organisation das Bedürfnis nach mehr Schutz in Form von defensiver Registrierung wahrgenommen hätten; ICANN werde daher ermutigt, sicherzustellen, dass die Rechte geistigen Eigentums geschützt werden. Die Pressemitteilung diene daher dem Zweck, nochmals auf die bestehenden Mechanismen zum Schutz vor Rechtsverletzungen hinzuweisen, darüber hinaus aber allen Interessierten die Gelegenheit zu eröffnen, bis 27. Februar 2012 Stellungnahmen abzugeben, warum diese Sorge bestehe und wie man ihr entgegnen könne. Nimmt man dieses Anliegen ernst, bleibt ICANN nur eine Möglichkeit: die Schutzmechanismen zu verstärken und damit die Hürden für eine Bewerbung noch höher zu legen – und das, obwohl das Bewerbungsverfahren längst begonnen hat.

Bei Licht betrachtet dürften defensive Registrierungen nur in den Fällen Sinn machen, in denen ein Dritter ebenfalls Kennzeichenrechte an einem mit der Marke identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Begriff reklamiert und mit einer Bewerbung der Konkurrenz zuvorkommt; immerhin stehen Rechte aus der ganzen Welt zur Diskussion. Vor allem strategische Gründe können daher eine vorbeugende Anmeldung rechtfertigen. Das Risiko, im Rahmen des nTLD-Programms Opfer von klassischen Cybersquattern zu werden, ist dagegen gleich Null. Kein Cybersquatter dieser Welt nimmt US$ 185.000,– in die Hand, um die Top Level Domain eines bekannten oder sogar berühmten Kennzeichenrechteinhabers zu registrieren, und um sie ihm später zu verkaufen. Und selbst wenn er es versuchen würde: er würde an den Hürden des Bewerberhandbuchs scheitern.

Nahezu zeitgleich untermauerte ICANN nochmals die Absicht, eine zweite Einführungsrunde durchzuführen. Am 7. Februar 2012 habe dies der Vorstand nochmals beschlossen, wobei die zweite Runde »so schnell wie möglich« folgen soll. Allerdings sei es nicht möglich, ein bestimmtes Datum anzugeben, da zunächst die erste Runde abgearbeitet werden müsse, wobei die anfallende Arbeit nicht abzusehen sei; zudem habe sich ICANN gegenüber dem Governmental Advisory Committee verpflichtet, sich mit dessen Empfehlungen im Hinblick auf den Schutz von Kennzeichenrechten und den Betrieb der Root Zone auseinanderzusetzen. Im Ergebnis dürfte es daher dabei bleiben, dass die zweite Runde frühestens 2015, eher 2017 oder später beginnt. Allerdings macht ICANN den Bewerbern der ersten Runde Hoffnung, dass so manche Endung noch dieses Jahr genehmigt werden könne und ab Anfang 2013 delegiert wird, um wenig später mit der Registrierung zu beginnen.

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