gTLDs

Nameshop drängt ICANN nochmals, ihre .internet-Bewerbung zu akzeptieren

Das indische Unternehmen Nameshop hat erneut einen Vorstoss gewagt, die Delegierung der neuen Top Level Domain .internet zu erreichen.

Mit Schreiben vom 05. Februar 2023 fordere man die Internet-Verwaltung ICANN auf, die in Stocken geratenen Gespräche wieder aufzunehmen und die Endung zu delegieren. Besonders optimistisch scheint man nicht:

»While early discussions with ICANN held promise and made progress, the last two years‘ of effort on our part has not received sufficient attention from the Board and the Executive, with promises to have a meeting at some future point.«

Nameshop hatte sich ursprünglich um die Endung .idn beworben, kurz nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen aber festgestellt, dass die Wunsch-Domain keine zuteilungsfähige Endung ist, weil das Kürzel »IDN« nach der Liste der »ISO 3166-1 alpha-3 codes« das geschützte Zeichen für Indonesien ist. Deren Registrierung ist nach Ziffer 2.2.1.4.1 des Bewerberhandbuchs ausgeschlossen. Nameshop wollte daher auf diesen Fehler reagieren und zu .internet umschwenken. Davon ist ICANN aber wenig begeistert und lehnt bereits seit Jahren eine Änderung der Bewerbung ab. Dass das erneute Schreiben zu einem Umdenken bei ICANN führt, gilt als nahezu ausgeschlossen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top