Südafrikas .za Domain Name Authority (ZADNA) denkt über die Zulassung sogenannter »vanity domains« und damit die Freigabe des Second Levels nach.
Als »vanity domains« gelten Webadressen wie bit.ly, seacom.mu, youtu.be und goo.gl, bei denen die Top Level Domain in die Adresse mit eingebunden ist. Im Fall von .za wären dann Domains wie piz.za möglich. Allerdings müsste ZADNA dafür auf das aktuelle Subdomain-System verzichten, das eine Registrierung von .za-Domains nur unterhalb von Endungen wie .co.za, .net.za oder .web.za zulässt. Man habe die Lage zuletzt im Jahr 2010 bewertet, so ein ZADNA-Sprecher; damals fürchtete man das Risiko erheblicher Verwechslungsgefahr, wenn man die Registrierung direkt unterhalb von .za zuließe. Seitdem hätten aber auch andere ccTLDs wie .au, .nz oder .uk ihre Vergaberegelungen geändert und die Ebene der Second Level Domains geöffnet. Seither denke man ebenfalls über eine Änderung nach. Ob und bis wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit aber noch nicht abzusehen.