Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt für 29. Juni 2017 zu dem Seminar »Recht im Online-Marketing« in drei Städte ein: Frankfurt/M, Berlin und Köln. Referenten sind Prof. Dr. Thomas Hoeren und Tina Weigand.
Die Termine dieser Spezialseminarreihe der Wettbewerbszentrale liegen etwas weiter auseinander. Während die Veranstaltung in Frankfurt/M bereits Ende Juni 2017 stattfindet, sind die Orte Berlin und Köln erst im Oktober 2017 dran. Das Seminar beschäftigt sich mit aktuellen Rechtsfragen aus dem Bereich des Online- und Social-Media-Marketing. Prof. Dr. Thomas Hoeren und Tina Weigand widmen sich dem eMail-Marketing, schauen sich die Pflichten der Seitenbetreiber bei der Gestaltung ihres Social-Media-Auftritts an, wälzen datenschutzrechtliche Fragen nicht nur bei zielgruppendefinierter Werbung, sondern auch bei Webanalysetools und beim Umgang mit Cookies und Device-Fingerprinting. Neben weiteren aktuellen Rechtsfragen werfen Hoeren und Weigand auch einen Blick auf die Haftung bei Rechtsverstößen gegen das BDSG, das TMG und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Seminarreihe wendet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen sowie an Führungskräften in Unternehmen, Webseitenbetreiber und Berater in Werbeagenturen oder Marketingabteilungen.
Die Seminare finden wie folgt statt:
29.06.2017
Frankfurt am Main – Maritim Hotel
Theodor-Heuss-Allee 3
60486 Frankfurt am Main
12.10.2017
Berlin – VKU Forum
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
26.10.2017
Köln – Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20
50672 Köln
Die einzelnen Spezialseminare Recht im Online-Marketing starten jeweils um 10:00 Uhr und enden um 14:45 Uhr. Die Teilnahmekosten betragen je nach Status zwischen EUR 297,50 (inkl. MwSt.) und EUR 350,00 (inkl. MwSt.). In diesen Kosten enthalten sind die Seminarunterlagen, Kaffeepausen und Erfrischungsgetränke. Die Mindestteilnehmerzahl für jedes der Seminare liegt bei 20 Personen.