UWG

Die Wettbewerbszentrale lädt zum Herbstseminar »Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht«

Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt auch in diesem Jahr zu ihrem Herbstseminar »Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht«. Erneut findet das Seminar online statt. Unter anderem werden Informationspflichten bei werblichen Aussagen und im Fernabsatz sowie Datenschutz besprochen.

Die Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale fokussiert wie immer auf die wichtigen Rechtsfragen in Werbung, Absatz & Vertrieb. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Recht des unlauteren Wettbewerbs berücksichtigt und über die Auswirkungen höchstrichterlicher Urteile informiert. In diesem Jahr wird unter anderem in Teil I des Seminars die neue Rechtsprechung zum »Heilmittelwerberecht: Zuwendungsverbot, Irreführung und Werbeverbote« sowie zum Irreführungsverbot besprochen. Im Teil II des Seminars kommen die Auswirkungen der UWG-Änderungen vom 02. Dezember 2020 zur Sprache, sowie Entwicklungen bei Informationspflichten, Fernabsatz und Datenschutz, und schließlich die Rechtsprechung zu Verstößen gegen Marktverhaltensnormen. Wie immer werden auch die Themen des vorangegangenen Jahres und deren aktuelle Entwicklungen nochmals in den Blick genommen. Referenten der Herbstseminare sind –9 wie gehabt – Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Rechtsanwalt Martin Bolm. Die Herbstseminare richten sich an Rechtsanwälte, Justiziare und Führungskräfte von Unternehmen, sowie an Webseitenbetreiber und Berater in Werbeagenturen oder Marketingabteilungen. Es gibt zwei Seminare bestehend aus je zwei Teilen á 1,75 Stunden an jeweils zwei Tagen.

  • Die Terminfolge I findet am Dienstag, 26.10.2021 (Teil 1) und am Donnerstag, 28.10.2021 (Teil 2) statt.
  • Die Terminfolge II findet am Dienstag, 02.11.2021 (Teil 1) und Donnerstag, 04.11.2021 (Teil 2) statt.

Die Teilnahmekosten der Online-Herbstseminare 2020 Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht betragen je nach Status zwischen EUR 360,– (inkl. 19 Prozent MwSt.) und EUR 290,– (inkl. 19 Prozent MwSt.). Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

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