Mainz

15. Herbsttagung der DSRI zum Informationsrecht

Die Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) veranstaltet im September in Mainz die 15. Herbstakademie 2014 unter dem Titel »BIG DATA & Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht«.

Ende 2004 gegründete nahm die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) Anfang Mai 2005 ihre Tätigkeit in Oldenburg auf und fördert sei dem die universitäre und berufliche Ausbildung von Juristen und Informatikern, die sich mit Fragen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik befassen. Vom 10. bis 13. September 2014 veranstaltet sie nun die 15. Herbstakademie 2014 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Zusammenarbeit mit dem Mainzer Medieninstitut (Prof. Dr. Dieter Dörr) und dem Fachbereich 03, Abteilung Rechtswissenschaft. Am Mittwoch, den 10.09.2014, startet die Herbsttagung Abends mit einem Empfang im Festsall der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Am Donnerstag wird es dann ab 08:30 Uhr ernst mit der Begrüßung der Teilnehmer und über den Vormittag mit mehreren Vorträgen zu Big Data. Nachmittags gibt es in zwei Slots parallele Panels, einerseits weiter zu Big Data, andererseits zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Immaterial Güterrecht. Am Freitag geht es mit zwei Slots weiter, einmal zum Thema Datenschutzrecht und zum anderen zum Internetrecht. Der Samstag ist dem IT-Recht gewidmet. Die Herbsttagung behandelt die aktuellen Entwicklungen des Informationstechnologierechts, Experten geben Überblicke über die Rechtsentwicklung der letzten 12 Monate und junge Anwälte, Referendare, wissenschaftliche Assistenten und Doktoranden können eigen Fälle und Rechtsfragen vorgetragen und zur Diskussion stellen.

Die 15. Herbstakademie 2014 »BIG DATA & Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht« findet vom 10. bis 13. September 2014 in den Räumlichkeiten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt. Das Tagungsentgelt beträgt EUR 350,– für Nicht-DGRI-Mitglieder und EUR 320,– für DGRI-Mitglieder. Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis (§ 15 FAO) vorgelegt werden kann.

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