Im Mai 2018 veröffentlichte »Getting the Deal Through« ein Kompendium mit Informationen zu Domain-Namen und Domain-Recht in 13 Ländern. Wir haben uns wieder den Abschnitt für Deutschland angeschaut.
Bereits in den vergangenen Jahren berichteten wir über den von Flip Petillion herausgegebenen Titel »Domains & Domain Names« von »Getting the Deal Through«. Die Ausgaben 2015 und 2016 hatten wir schon besprochen, jetzt liegt die Ausgabe 2018 vor. Unter dem Motto »global questions. local answers« Getting the Deal Through unter anderem dieses mittlerweile 78 Seiten starke Büchlein an, in dem der aktuelle Stand von Domains und Domain-Recht diesmal der Länder Argentinien, Armenien, Australien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Japan, Niederlande, Russland, Südafrika, Vereinigtes Königreich und der USA von Fachleuten dargestellt wird. Will man etwas über andere Länder erfahren, lohnt ein Blick in frühere Ausgaben, in denen auch andere Länder besprochen werden. Die geballten Informationen kosten EUR 335,94. Wir haben uns das Kapitel für das deutsche Recht angeschaut, das es bei Rechtsanwalt Peter Müller (BPM legal) als zehnseitige PDF-Datei zum kostenlosen Download gibt.
Für den Abschnitt über das deutsche Domain-Recht zeichnen Müller und Rechtsanwältin Brigitte Joppich (Würzburg) verantwortlich. Der Inhalt erstreckt sich auf viereinhalb zweispaltige Seiten der zehnseitigen PDF-Datei. Auf 26 Fragen geben Joppich und Müller klare Antworten. Beide geben in Englisch einen souveränen Überblick über den Stand der deutschen Domain-Verwaltung und des deutschen Domain-Rechts. Angefangen mit der Frage nach der deutschen Domain-Verwaltung und wie und zu welchem Preis man .de-Domains registrieren kann, über vorprozessuale Fragen, Abmahnung und geschützte Rechte bis hin zu den entstehenden Kosten eines Gerichtsverfahrens. Die Fragen beantworten sie wie gewohnt leichtverständlich und dem begrenzten Raum zum Trotz umfassend und detailreich. Bei Fragen zur Rechtsprechung werden unter anderem aktuelle gerichtliche Urteile benannt, die bei weitergehenden Fragen, die sich dem Leser möglicherweise stellen, nachgeschlagen werden können. In der aktuellen Ausgabe blieb wieder Platz für einen Infokasten mit »update and trends«, der sich mit der Rechtsprechung zu Städtenamen (u.a. solingen.info) und den Auswirkungen auf die Rechtsprechung zu den neuen Endungen auseinandersetzt.
Wir empfehlen die kleine Broschüre als kleines Vademekum zu Domain und Domain-Recht 2018 in Deutschland. Problematisch sind die engen Platzverhältnisse und der damit verbundene kleine Type. Für englischsprachige Leser wäre es zudem sicher hilfreich, die Gesetzesbezeichnungen auch in deutscher Sprache anzugeben, damit die Normen leichter gefunden werden.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.