Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat angekündigt, eine gefährliche Sicherheitslücke im Anmeldesystem zu überprüfen: zum Schutz der Markenanmelder vor Cybersquatting sollen Anmeldungen künftig erst mit zeitlicher Verzögerung veröffentlicht werden.
Bereits im Jahr 2016 hatte das französische Markenschutzunternehmen IP Twins in einer Pressemitteilung Alarm geschlagen. Demnach habe man in den vergangenen Monaten mehrfach beobachtet, dass am gleichen Tag, an dem eine Markenanmeldung im Markenregister des EUIPO eingegangen war, der Marke entsprechende .com-Domains registriert wurden. IP Twins vermutet, dass diese Domains sodann meistbietend zum Kauf angeboten wurden; Markenanmelder wären so gezwungen worden, die Domains zu erwerben, wenn sie zuvor nicht ihrerseits auf eine rechtzeitige Domain-Registrierung geachtet haben. Ob es Kaufangebote an Markenanmelder tatsächlich gegeben hat, lässt die Pressemitteilung allerdings offen. Die dubiose Praxis erstreckte sich dabei laut IP Twins nur auf Anmeldungen für Unionsmarken. Die vermeintlichen Cybersquatter nutzen dabei den Umstand, dass eine Markenanmeldung vom EUIPO binnen weniger Stunden in den Datenbanken »eSearch Plus« und »TMview« veröffentlicht wird. »eSearch plus« ist der Zugang des EUIPO zur Datenbank der Unionsmarken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, »TMview« enthält Informationen zu Markenanmeldungen und eingetragenen Marken von allen nationalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU, vom EUIPO und von mehreren internationalen Partnerämtern ausserhalb der EU.
Doch diese Lücke könnte schon bald geschlossen sein. Nach unbestätigen Meldungen prüft das EUIPO derzeit, eingegangene Markenanmeldungen künftig nur noch mit zeitlicher Verzögerung in den beiden Datenbanken zu veröffentlichen. Die Rede ist von einer Verzögerung um bis zu 24 Stunden. Während dieser Zeit hätte der Anmelder Gelegenheit, die der Marke entsprechenden Domains zu registrieren, sei es unter .com oder jeder anderen gewünschten Top Level Domain. durch die präventive Registrierung käme er jedem Cybersquatting-Versuch zuvor. Aktuell befindet sich das EUIPO im Dialog mit der Industrie, um die beabsichtigte Änderung zu diskutieren. Ob und bis wann diese Änderung jedoch in Kraft tritt, lässt sich derzeit noch nicht sagen.
Der aktuelle Fall weist auf ein Problem, das erfahrenen Markenanmeldern in der Regel nicht passiert. Bei ihnen geht die Markenanmeldung und die Domain-Registrierung Hand in Hand einher. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, die Domain vor der Marke zu registrieren; zum einen kann man so prüfen, ob die gewünschte Domain überhaupt erhältlich ist, zum anderen erscheint eine Domain-Registrierung in keinem öffentlichen Register und kann somit geraume Zeit verborgen bleiben. Zudem ist die Domain-Registrierung ungleich schneller und kostengünstiger vollzogen als eine Markenanmeldung.