Domain-Newsletter

Ausgabe #913 – 19. April 2018

Themen: DSGVO – Verzweiflung über WHOIS wächst bei ICANN | .cm – Typosquatting führt Millionen in die Irre | TLDs – Neues von .au, .bank und .be | .brand – Audi mit Vorsprung dank .audi | UDRP – Porsche AG holt sich porsche.website | vacation.rentals – neuer Rekordpreis für nTLD! | April – 5. Middle East DNS Forum in Ankara

DSGVO – VERZWEIFLUNG ÜBER WHOIS WÄCHST BEI ICANN

Post aus Brüssel: im Licht der bevorstehenden Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU-Kommission zum Vorschlag der Internet-Verwaltung ICANN für ein neues WHOIS-Modell Stellung genommen. Statt für mehr Klarheit sorgt das Schreiben bei ICANN aber für wachsende Verzweiflung.

Angesichts der drohenden Rechtsunsicherheit durch die Neuerungen der DSGVO und ihre Auswirkungen auf das WHOIS-System hatte sich ICANN im Januar 2018 an die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein Beratungsgremium der EU-Kommission gewandt und um Hilfe gebeten, wie das WHOIS-Modell künftig ausgestaltet sein soll. Parallel hatte ICANN diverse Vorschläge („Interim Model“) unterbreitet und im Rahmen eines Moratoriums um zeitlichen Aufschub gebeten, bis eine endgültige Lösung gefunden wurde. Diese Bemühungen erkennt die Artikel-29-Datenschutzgruppe in einem Antwortschreiben vom 11. April 2018, das ICANN diese Woche veröffentlicht hat, durchaus an. So lobt das Gremium ICANN für die beabsichtigte Einführung von „layered access“ zum WHOIS ebenso wie die Etablierung eines „accreditation program“ für einen Zugang zum nicht-öffentlichen Teil des WHOIS. Auch die Idee, eine anonyme eMail-Adresse oder ein Kontaktfeld zu schaffen, um auch ohne dessen eMail-Adresse Kontakt zum Domain-Inhaber aufnehmen zu können, begrüsst die Gruppe.

Doch das war es auch schon an Gemeinsamkeiten. Gleich in mehreren Feldern sieht die Artikel-29-Datenschutzgruppe dringenden Handlungsbedarf. So stelle das Interim Model nicht ausreichend klar, zu welchem Zweck Daten erhoben werden; das Zurverfügungstellen von „accurate, reliable and uniform registration data“ reiche nicht. Hinsichtlich des Zugangs zum nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten unterstützt die Gruppe weitgehende Rechte der Strafverfolgungsbehörden; Hoffnungen der Markenrechtsinhaber, ähnliche Rechte zu erhalten, erteilte man aber eine Absage. Wörtlich heißt es: „Purposes pursued by other interested third parties should not determine the purposes pursued by ICANN.“ Mit anderen Worten: ICANN solle sich auf seine technische Rolle beschränken und eigene Zwecke nicht mit denen Dritter gleichstellen. ICANN solle genau festlegen, wer unter welchen Bedingungen Zugang zum WHOIS hat. Damit ist auch der Vorschlag hinfällig, eine „whitelist of IP adresses“ einzurichten, die den Kreis der Zugangsberechtigten pauschal festlegt; erforderlich ist vielmehr eine Einzelfallregelgung. Spätestens jetzt steht fest: wer bisher gedacht hatte, dass im Zuge der DSGVO kosmetische Änderungen am WHOIS-System genügen, irrt gewaltig. Matt Serlin vom Domain-Registrar Brandsight formulierte es pointiert: „The WHOIS system, as it has been known for two decades, will cease to exist.“

ICANN zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht. In einem Blogeintrag vom 12. April 2018 bedankte sich CEO Göran Marby zwar für die Empfehlungen, sparte aber nicht mit Kritik: „However, we are disappointed that the letter does not mention our request for a moratorium on enforcement of the law until we implement a model.“ Ohne den von ICANN gewünschten Aufschub werde das WHOIS zersplittert und man müsse daran arbeiten, diese Folgen abzumildern. Dies schließt nach Angaben von Marby explizit die Möglichkeit ein, die Rechtsposition von ICANN gegenüber der EU gerichtlich überprüfen zu lassen. Vorerst hat man die Einladung der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu einem gemeinsamen Treffen angenommen, das am 23. April 2018 in Brüssel stattfinden soll. Damit wird die Zeit noch knapper: am 25. Mai 2018 ist die DSGVO innerhalb der EU anzuwenden.

Das Schreiben der Artikel-29-Datenschutzgruppe finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1802

Den Blogeintrag von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2018-04-12-en

Quelle: icann.org, circleid.com

.CM – TYPOSQUATTING FÜHRT MILLIONEN IN DIE IRRE

Wer gedacht hat, dass Typosquatting tot ist, dürfte durch eine neue Untersuchung des US-Computerjournalisten Brian Krebs eines Besseren belehrt werden: Tippfehler-Domains unter der Länderendung .cm (Kamerun) haben im ersten Quartal 2018 zu millionenfachen Abrufen geführt.

Bereits seit über einem Jahrzehnt kämpft .cm aufgrund ihrer Nähe zur weltbekannten Endung .com mit dem Problem des Typosquattings. Die Endung lädt wegen der Vertippernähe zu .com zur Registrierung missbräuchlicher Domains praktisch ein. Doch trotz einschlägiger Historie war dem in Atlanta ansässigen IT-Sicherheitsunternehmen SecureWorks aufgefallen, dass .cm nach wie vor bei Cyberkriminellen enorm beliebt ist; die Liste der recherchierten Domains umfasst über 1.000 Adressen und liest sich wie das „Who is who“ der berühmtesten Marken: aol.cm, bmw.cm, vh1.cm, ford.cm, lego.cm, nike.cm, macy.cm, sony.cm, hyatt.cm, adidas.cm, itunes.cm, virgin.cm, pampers.cm, spotify.cm, tmobile.cm, walmart.cm, facebook.cm oder lufthansa.cm finden sich darunter. Doch Vorsicht: wer eine dieser Domains aufruft, läuft Gefahr, dass sich der gesamte Bildschirm mit Anzeigen und PopUps füllt. Wiederholen lässt sich dieser Effekt nicht: beim erneuten Aufruf führen zahlreiche Links zu einem 404-Fehler. SecureWorks geht davon aus, dass die Betreiber so verhindern wollen, dass man ihrer Tätigkeit auf die Schliche kommt.

Und diese Tätigkeit scheint sich zu lohnen: Krebs ist es gelungen, die Log-Files für die 1.000 Domain-Namen einzusehen – der Hostprovider hatte sie versehentlich veröffentlicht. Danach waren in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 folgende Abrufe zu verzeichnen:

Januar: 3.732.488
Februar: 3.799.109
März: 4.275.998

Zusammen kommen sie damit auf bisher rund 11,8 Millionen Abrufe, und das Jahr 2018 ist noch nicht zu Ende. Auf das gesamte Jahr hochgerechnet schätzt Krebs die Gesamtzahl der Abrufe auf über 50 Millionen. Nach weiteren Recherchen geht Krebs davon aus, dass das im US-Bundesstaat Colorado ansässige Unternehmen Media Breakaway LLC hinter den Registrierungen steckt; treibende Kraft soll dort Scott Richter sein, der seit vielen Jahren als Spammer einschlägig bekannt ist. Auf Nachfragen verweigerten sowohl Media Breakaway als auch Richter eine Stellungnahme zu den Recherchen von Krebs.

Vor allem Markeninhaber sollten daher eine präventive .cm-Registrierung in Betracht ziehen, denn die Risiken und Nachteile, es nicht zu tun, sind nicht zu unterschätzen. Wer das „o“ in .com vergisst, findet sich leicht auf einer .cm-Domain wieder. Wenn diese lediglich geparkt ist, haben Markeninhaber und Nutzer noch Glück gehabt. Schlimmer aber ist es, wenn die Inhalte unter der .cm-Domain denen der .com entsprechen und Nutzer getäuscht werden; damit lassen sich Daten sammeln oder Phishing ausführen. Und auf keinen Fall zu unterschätzen ist der mögliche Schaden, der am eigenen Branding entstehen kann. Günstiger als ein Rechtsstreit ist die präventive Registrierung allemal.

Den vollständigen Artikel von Brian Krebs finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1801

Quelle: krebsonsecurity.com

TLDS – NEUES VON .AU, .BANK UND .BE

Die Hochsicherheitsdomain .bank vereinfacht den Registrierungsprozess: künftig prüft die Registry die Anmelder selbst. Dagegen schränkt Belgien die WHOIS-Daten ein, während man sich in Australien zofft – hier die Kurznews.

Die im US-amerikanischen Washington (DC) ansässige fTLD Registry Services LLC, Verwalterin der beiden neuen generischen Top Level Domains .bank und .insurance, hat eine Änderung ihres Verifizierungsverfahrens angekündigt. Ab dem 18. April 2018 wird die Registry selbst prüfen, ob der künftige Domain-Inhaber berechtigt ist, eine .bank- oder .insurance-Domain zu registrieren; bisher nimmt Symantec diese Aufgabe wahr. Interessenten müssen sich auf register.bank oder register.insurance anmelden und ihre Anmeldeinformationen übermitteln. Fällt die Registry-Prüfung positiv aus, erhält der Interessent einen zeitlich befristeten Token, also eine Art Passwort; dieser kann dann im Rahmen der Domain-Registrierung über einen von derzeit 28 akkreditierten Domain-Registraren verwendet werden. Die Verifizierung wird alle zwölf Monate wiederholt, wird aber aus Gründen der Vereinfachung per eMail abgewickelt. Gemessen an der Zahl der Registrierungen, fällt das Fazit für beide neuen Endungen eher mau aus: .bank kommt auf 3.001 Domains, .insurance auf 226.

Die .be-Registry DNS Belgium hat ihre Pläne zum Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgestellt. Demnach werden im WHOIS bei natürlichen Personen künftig keinerlei personenbezogene Daten mehr veröffentlicht. Keine Änderungen gibt es dagegen bei Unternehmen und Organisationen, es sei denn, sie haben eine natürliche Person als Kontakt angegeben; dann werden auch deren Daten nicht mehr veröffentlicht. Erhebliche Auswirkungen für die Praxis erwartet DNS Belgium nicht. Von 44.845 WHOIS-Abfragen im Monat betrafen drei Viertel Unternehmen und Organisationen, also nur 25 Prozent Privatpersonen. Zudem werde die überwiegende Anzahl der WHOIS-Abfragen aus reiner Neugier gestellt, unter anderem zur Prüfung der Frage, ob der Abfragende als Inhaber „seiner“ Domain eingetragen ist. Eine Kontaktaufnahme mit dem Domain-Inhaber soll dabei auch in Zukunft möglich sein; hierfür will DNS Belgium ein Kontaktformular einrichten. Eine Antwortpflicht des Domain-Inhabers besteht aber nicht. Die Änderungen treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

Quelle: auda.org.au, ftld.com, dnsbelgium.be

.BRAND – AUDI MIT VORSPRUNG DANK .AUDI

Die Registry Neustar warf wieder einmal ein Auge auf die Entwicklung von .brand-Domains und fokussierte hierfür .audi, die hauseigene Domain-Endung des Audi-Konzerns. Wir schauten uns das Angebot von Audi ebenfalls an.

Ryan Baker, Berater im Bereich „Professional Services“ bei Neustar, zeichnet in einem Artikel auf makeway.world die Entwicklungen beim Ausbau der Domain-Endung .audi nach. Sie mache gute Fortschritte und falle unter vier Schlüsselbereiche: Offizielle Händler werden unter .audi positioniert, andere Händler erhalten ebenfalls .audi-Domains und Webseiten, weiterhin werden neue Produkte unter .audi vorgestellt und schließlich sind .audi-Domains zur Unternehmensdarstellung eingerichtet. Baker gibt zahlreiche Beispiel davon, was Audi da macht und welche Domain-Namen Audi nutzt. Doch beim stichpunktartigen Blick auf die kundenorientierte Domain my.audi wurden wir misstrauisch: my.audi leitet unmittelbar auf login.audi.com weiter und verweist auf Applikationen für Smartphones. Weiter störte, dass die Beispieldomains von Händlern wie audi-zentrum-baden-baden.audi oder autoschmitt-idstein.audi zwar zu den entsprechenden Inhalten unter genau den genannten Domains führen – aber wer kennt diese Domains und gibt sie ein? Oder anders: wie erfährt man als Nutzer von einer solchen Domain?

Neustar erklärte in früheren Artikeln, Domains im Format home.brand seien der gängige Weg zur Basis einer .brand-TLD. Unter home.audi findet man freilich nichts, die Domain ist nicht registriert. Unter nic.audi findet man das Network Information Center von .audi sowie einen Link „audi worldwide“, der jedoch auf audi.com leitet. Von audi.com gibt es ausschließlich Wege zu .com-Inhalten. Baker gibt auch einen Hinweis auf regionale Webseiten und nennt das Beispiel berlin.audi. Hierunter findet man Händler in Berlin und wird auf deren jeweilige .audi-Seite weitergeleitet. Das funktioniert auch mit anderen Städtenamen wie Leipzig, Hamburg und Muenchen, wobei die Umlautversion von München nicht funktioniert. Unter Hamburg werden beispielsweise nicht nur Hamburger Audi-Zentren angezeigt, sondern auch Audi Ahrensburg. Kleinere Städte und Gemeinden sind allerdings nicht vertreten; vorhandene Händler, wie mh-autoforum-giessen.audi oder audi-zentrum-kiel.audi, findet man bestenfalls nach einer Suche mit einer Internetsuchmaschine. Die „corporate identity“-Unterstützungsangebote, die auf Domains wie twitter .audi oder blog.audi lauten, leiten jeweils auf Seiten unter anderen Endungen weiter. Was fehlt – oder was wir nicht finden konnten –, ist tatsächlich eine Orientierungsseite unter .audi. Es fehlen auch intuitive Domain-Namen wie modelle.audi oder haendler.audi, ganz zu schweigen von Zwei-Zeichen-Domains wie a4.audi. Beim Versicherungskonzern Axa kommt man beispielsweise mit versicherung.axa weiter. Allerdings nur einen Schritt, denn es erscheint ein Angebot, bei dem man zwischen den Standortbereichen „Axa Deutschland“, „Axa Schweiz“ oder „Axa weltweit“ wählen kann, um dann jeweils auf .de-, .ch- oder .com-Domains weitergeleitet zu werden.

Nichtsdestotrotz steht Audi mit seinem Webangebot unter .audi sehr gut da. Beim Mitbewerber BMW finden sich keine Hinweise, dass es unter .bmw Vergleichbares gibt. Das erweist sich auch aus den Registrierungszahlen: .bmw weist laut nTLDStats derzeit 111 Registrierungen auf, von denen 34 geparkt sind. Bei .audi hingegen liegen 692 Registrierungen vor, von denen 158 geparkt sind. Die Axa-Versicherung glänzt mit lediglich 27 Registrierungen, von denen neun geparkt sind. Bei Canon, dem Unternehmen, das sich mit als erstes prominent zu einer nTLD-Bewerbung bekannt hat, gibt es bisher lediglich 29 registriete Domains, von denen 18 geparkt sind. Eine Ausnahme im Hinblick auf Transparenz ist die französische Einzelhandelskette E.Leclerc. Bei ihr finden sich einige Angebote unter ihrer Endung .leclerc, wie sport.leclerc und culture.leclerce, während andere Angebote sich nach wie vor unter .com-Domains tummeln. Doch den Unterschied macht der Umstand, dass am Ende einer jeden Angebotsseite eine Linkliste zu finden ist, die die Möglichkeit überhaupt eröffnet, Seiten unter .leclerc zu finden. Weder .audi noch .axa oder andere .brands, die wir uns kursorisch angeschaut haben, geben dem Nutzer die Möglichkeit, sich zu orientieren und die Angebote der Marken unter ihrer Markenendung zu finden. Audi bezieht in jedem Falle eine Vorreiterstellung bei der Entwicklung der eigenen Top Level Domain, aber auch Audi kann noch viel zugunsten der Nutzerfahrung beim Besuch von .audi tun.

Den Artikel von Ryan Baker finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1803

Quelle: makeway.world, icannwiki.org, ntldstats.com, eigene Recherche

UDRP – PORSCHE AG HOLT SICH PORSCHE.WEBSITE

Die Porsche AG musste sich mit einem gesprächigen Niederländer im Streit um die Domain porsche.website auseinandersetzen. Zahlreicher Argumente zum Trotz, warum Porsche die Domain nur zum Preis von knapp EUR 10 Mio. von ihm bekommen könne, reichte ein UDRP-Verfahren, die Sache günstiger zu klären.

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sieht ihre Rechte durch die am 02. Januar 2016 vom Gegner registrierte Domain porsche.website verletzt. Sie startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und trägt vor, der Gegner sei kein Geschäftspartner und unter dem Namen porsche.website nicht bekannt. Von Anfang an habe er die Domain zum Verkauf angeboten. Zeitweise nutzte er sie auch, indem er auf autoa.nl weiterleitete, wo er per „click-through“ Gewinne machte. Zuletzt leitete die Domain auf seine eBay-Seite, wo er porsche.website für EUR 9.999.999,- anbot. In einem Kommentar auf der Porsche-Facebookseite machte er auf sein eBay-Angebot aufmerksam. Der Gegner hielt unter anderem entgegen, es liege keine Markenrechtsverletzung vor, da die Domain kein Auto sei. „Porsche“ sei ein generischer Name. Er habe seiner Tochter den Namen „Porsche“ gegeben und die Domain sei für sie registriert. Porsche sei ein Autohersteller und kein Internetunternehmen. Zudem habe die Porsche AG keinen Goodwill mehr und durch die Beteiligung am Diesel-Skandal ihre Reputation verloren. Porsche führe eine Schmutzkampagne gegen ihn, indem man dieses UDRP-Verfahren eingeleitet habe. Die Domain sei sein Eigentum, und Porsche müsse für dieses ordentlich zahlen. Es liege ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vor.

Der britische Jurist und Finanzrechtler Adam Samuel wurde als Entscheider herangezogen. Er bestätigte die Beschwerde der Porsche AG und entschied auf eine Übertragung der Domain porsche.website auf die Beschwerdeführerin (WIPO-Case No. D2018-0381). Die Identität von Domain und Marke stellte Samuel sogleich fest. Bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse an der Domain porsche.website von Seiten des Gegners vermisste Samuel einen Nachweis dafür, dass dessen Tochter „Porsche“ heiße. Es wäre ein leichtes gewesen, eine Geburtsurkunde vorzulegen. Aber schon der Gedanke, der Gegner habe seine Tochter „Porsche“ genannt, sei abwegig angesichts der antideutschen und gegen Porsche gerichteten Bemerkungen des Gegners. Selbst wenn er eine Tochter namens Porsche hätte, reichte das nicht ohne weiteres aus, um die gutgläubige Nutzung der Domain im Sinne der UDRP zu belegen. Alles, wozu der Gegner die Domain porsche.website nutzte, deutete auf den Verkauf oder die Vermarktung derselben hin. Eine legale Nutzung auf Seiten des Gegners sei nicht zu erkennen.

Auch im Hinblick auf die Bösgläubigkeit sah es nicht besser aus: Der Gegner habe die streitige Domain, sobald er sie registriert hatte, in unterschiedlichsten Formen zum Verkauf für knapp EUR 10 Mio. angeboten. Seine Beschwerden über die Beschwerdeführerin und ihr Gebaren seien im Hinblick auf das UDRP-Verfahren nicht von Bedeutung. Der Gegner registrierte die Domain in Kenntnis der Marke „Porsche“ und bot sie gleich zum Verkauf zu einem sehr hohen Preis an. Aus diesem Grunde ging Samuel von der Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners aus. Alle Vorwürfe des Gegners wies er als irrelevant für dieses Verfahren zurück. Hinsichtlich der Frage nach einem Reverse Domain Name Hijacking fasste sich Samuel kurz: Da sich die Beschwerde der Beschwerdeführerin bestätigte, sei kein Raum für ein Reverse Domain Name Hijacking. Damit bestätigte er die Beschwerde von Porsche und gab der Übertragung der Domain porsche.website statt.

Interessant an diesem Fall sind einerseits Argumente wie die Domain porsche.website sei kein Auto, Porsche sei ein Automobilhersteller und kein Internetunternehmen, und andererseits der Verweis auf den Namen „Porsche“ der eigenen Tochter. Die semantischen Argumente verknüpfen die Sache (Autohersteller, Domain, Auto) mit dem Verweis oder Zeichen (Domain-Name) unzulässig miteinander und sind somit nicht haltbar: Der Domain-Name steht als Zeichen für etwas, was er bezeichnet oder auf was er verweist, eben auf die Marke „Porsche“ (die ihrerseits Zeichenqualität besitzt) oder den Autokonzern oder eben ein Produkt des Autokonzerns; der Domain-Name kann aber keine dieser Sachen sein, sie bleibt lediglich der Verweis darauf. Das Argument des Namens der Tochter hingegen, so Samuel, hätte auch dann keine Chance, wenn der Gegner einen Beleg für die Richtigkeit desselben erbracht hätte. Er schließt es aus, weil er die Domain von Anfang an zum Verkauf anbot. Aber selbst wenn letzteres nicht der Fall gewesen wäre, so bliebe die aus deutscher Rechtsprechung bekannte Argumentation, dass der Internetnutzer, wenn er porsche.website eingibt, aufgrund der überragenden Bekanntheit der Marke und des Unternehmens auch eine Seite der Porsche AG zu finden erwartet. Dass dieses Argument schon einmal in einem UDRP-Verfahren herangezogen wurde, ist uns allerdings nicht bekannt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain porsche.website finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1804

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

VACATION.RENTALS – NEUER REKORDPREIS FÜR NTLD!

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte nicht nur gute Zahlen zurück, sondern auch eine dicke Überraschung: die teuerste Domain war mit vacation.rentals zum Preis von US$ 500.300,- (ca. EUR 403.468,-) eine Adresse unter einer nTLD.

Unter der Kommerzendung .com war es weit beschaulicher als unter den neuen Endungen, doch mit closers.com zum Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 40.323,-) ging es gar nicht so schlecht. Allerdings finden sich unter der Domain bisher genauso wenig wie unter kugga.com, die US$ 26.888,- (ca. EUR 21.684,-) erzielte, Inhalte. Nicht gelistet haben wir eine Domain in chinesischen Zeichen, die mit „Reisen“ übersetzt werden kann; sie erzielte US$ 25.000,- (ca. EUR 20.161,-) und leitet auf das Reiseplanungsangebot luyou.com weiter, das allerdings nicht viel Informationen Preis gibt.

Die Länderendungen erfreuten mit einigen britischen Domain-Namen, die mit network.co.uk zum Preis von GBP 9.800,- (ca. EUR 11.309,-) auch die teuerste Domain boten. Ebenfalls erfreulich war anderson.eu mit EUR 9.550,-, die allerdings weiter geparkt ist. Die deutsche Endung stieg bei EUR 5.000,- mit wiado.de ein, die ein „Experten-Magazin rund um Haushalt, Verbraucher und Familie“ ab Mai 2018 verspricht. Weitere .de-Domains waren brustoperation.de für EUR 2.999,-, die noch keine Inhalte aufweist, die-catering-manufaktur.de für EUR 2.250,-, die ihren Endkunden gefunden hat, der Catering-Angebote für Unternehmen, Schulen, Seniorenheime und so weiter anbietet, sowie brokercheck.de zu EUR 2.000,-, die aktuell noch keine Inhalte zeigt. Auch die Endungen .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) und .cn (China) waren zahlreich vertreten.

Die Spitzenpreise holten vergangene Woche aber die neuen Endungen ab. Angefangen bei vacation.rentals, die sagenhafte US$ 500.300,- (ca. EUR 403.468,-) erzielte und ein Angebot für eine gebührenfreie Direktanmietung bei Eigentümern und Hausverwaltungen bietet. Sie steht derzeit auf Platz fünf der Jahresbestenliste. Ebenfalls stark, wenn auch nicht so herausragend, waren live.casino zum Preis von GBP 24.500,- (ca. EUR 28.274,-) und chat.chat für klare US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-). Die alten generischen Endungen boten jedenfalls zwei überdurchschnittlich gut bezahlte .org-Domain-Namen: colors.org erzielte US$ 12.500,- (ca. EUR 10.081,-) und bietet eine Blockchain-Plattform zur Entwicklung von XML basierten, dezentralen Apps (dApps); joyful.org erzielte US$ 12.500,- (ca. EUR 10.081,-). Die vergangene Domain-Handelswoche bot dank vacation.rentals wieder den Schwung der hohen Zahlen.

Länderendungen
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network.co.uk – GBP 9.800,- (ca. EUR 11.309,-)
toybox.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.770,-)
myrug.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.616,-)
hst.co.uk – GBP 2.250,- (ca. EUR 2.596,-)

anderson.eu – EUR 9.550,-
guns.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
carat.cn – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.645,-)
wiado.de – EUR 5.000,-
supersaver.com.au – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.839,-)
bullseye.io – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.377,-)
bfc.io – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.225,-)
brustoperatn.de – EUR 2.999,-
salam.io – US$ 3.499,- (ca. EUR 2.822,-)
skope.nl – EUR 2.420,-
die-catering-manufaktur.de – EUR 2.250,-
aime.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
brokercheck.de – EUR 2.000,-
criticalmix.fr – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
dermosil.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
junniao.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
wahway.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)

Neue Endungen
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vacation.rentals – US$ 500.300,- (ca. EUR 403.468,-)
live.casino – GBP 24.500,- (ca. EUR 28.274,-)
chat.chat – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)
mango.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.452,-)
stock.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.452,-)
automation.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.871,-)
eos.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.871,-)
fta.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.871,-)
love.global – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.226,-)
amazing.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.935,-)
signal.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.935,-)

Generische Endungen
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colors.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.081,-)
joyful.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.081,-)
chooselife.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.855,-)
impactcities.org – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.984,-)
wellnest.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
darkweb.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)

.com
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closers.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.323,-)
kugga.com – US$ 26.888,- (ca. EUR 21.684,-)
wellzone.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 16.532,-)
grabfood.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)
expertmatch.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 15.323,-)
makeyourownway.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.081,-)
communism.com – US$ 10.099,- (ca. EUR 8.144,-)
cryptolabs.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
strombergs.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.974,-)
woofed.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.974,-)
devote.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.258,-)
arabicpost.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.452,-)
rexhome.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 5.565,-)
yoimo.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.839,-)
opendining.com – US$ 5.752,- (ca. EUR 4.639,-)
falken.com – US$ 5.580,- (ca. EUR 4.500,-)
hostblog.com – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.355,-)
skywellness.com – US$ 5.175,- (ca. EUR 4.173,-)
makeuplights.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.032,-)
pourdecisions.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.032,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

APRIL – 5. MIDDLE EAST DNS FORUM IN ANKARA

Das „Middle East Domain Name System (DNS) Forum“ findet vom 25. bis zum 26. April 2018 schon zum fünften Mal statt. Der Austragungsort ist Ankara (Türkei).

ICANN ist Organisator der fünften Ausgabe des „Middle East Domain Name System (DNS) Forum“, Gastgeber ist die „Information and Communication Technologies Authority of Turkey“ (ICTA). Das „Middle East Domain Name System (DNS) Forum“ bringt Fachleute und betroffene Parteien zusammen, um neueste Entwicklungen auf dem globalen Domain-Markt und Wege zur Stärkung der Domain Name Server-Industrie im Nahen Osten zu diskutieren. Internationalisierte Domain-Namen, die DSGVO, „Universal Acceptance“ und der Root Zone Key Signing Key (KSK) stehen in diesem Jahr auf der Agenda. Das Forum bietet Gelegenheit zu Gesprächen mit Fachleuten und Vertretern von Interessengruppen, zu Diskussionen über verschiedene Aspekte der Domain-Industrie und um ICANN besser kennen zu lernen. Auf der Agenda der zweitägigen Veranstaltung steht unter anderem eine Diskussionsrunde zu geographischen Top Level Domains, sowie ein Vortrag über das Datenschutzrecht der Türkei und wie dort mit der DSGVO umzugehen sein wird. Darüber hinaus wird ein Workshop zu DNSSEC und zum KSK-Rollover angeboten. Welche Referenten nach Ankara kommen, ist bis dato noch nicht veröffentlicht.

Das „Middle East Domain Name System (DNS) Forum“ findet vom 25. bis 26. April 2018 in den Räumlichkeiten der Information and Communication Technologies Authority of Turkey (ICTA), Mustafa Kemal Mahallesi, Eskişehir Yolu No:276, 06530 Çankaya/Ankara, Türkei statt. Wie bei ICANN-Events üblich, kann man auch via Webcasting an der Veranstaltung teilnehmen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.mednsf.org

Quelle: icann.org, mednsf.org

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