Domain-Newsletter

Ausgabe #896 – 07. Dezember 2017

Themen: Cyber-Monday – Europol sperrt über 20.520 Domains | Statistik – weltweit 311 Mio. Domains registriert | TLDs – Neues von .au, .bot und .sk | UDRP – Etsy Inc. scheitert an esty.com | Consolidation – UDRP-Tipps mit Doug Isenberg | krispy.com – kurz und knackig für US$ 40.000,- | Hamburg – VII. IT-Rechtstag im Februar 2018

CYBER-MONDAY – EUROPOL SPERRT ÜBER 20.520 DOMAINS

Einen „Cyber-Monday“ der besonderen Art vermeldet Europol, die Polizeibehörde der EU: am 27. November 2017 gab das Amt offiziell bekannt, mehr als 20.520 Domains gesperrt zu haben, über die gefälschte Markenprodukte vertrieben wurden.

Im Jahr 2014 hat Europol die globale Operation „In Our Sites“ (IOS) ins Leben gerufen und damit den Kampf gegen Produktpiraterie auf eine neue Ebene gehoben. Im Visier hat man dabei vor allem den Verkauf gefälschter Markenprodukte und die sogenannte Online-Piraterie über eCommerce-Handelsplattformen und soziale Netzwerke. In einer gemeinsamen Aktion von Europols „Intellectual Property Crime Coordinated Coalition“ (IPC³), dem „US National Intellectual Property Rights Coordination Centre“ und den Strafverfolgungsbehörden aus 27 EU-Mitgliedsländern hat die Behörde jetzt erneut zugeschlagen: im Rahmen der achten Ausgabe von IOS hat man mehr als 20.520 Domains beschlagnahmt, über die zuvor gefälschte Waren, darunter Luxusgüter, Sportartikel, elektronische Produkte, Pharmazeutika und urheberrechtlich geschütztes Material, vertrieben worden war. Europol spricht von einem ganzheitlichen Ansatz, mit dem das Internet zu einem sicheren Platz für die Verbraucher gemacht werden soll.

Welche konkreten Domains von dieser Beschlagnahme erfasst sind, gab Europol nicht bekannt. Beim Aufruf soll jedoch eine Graphik mit dem Hinweis „This domain name has been seized – Operation in Our Sites-Project TransAtlantic VIII is a coordinated effort by the U.S., European, South American and Asian law enforcement agencies targeting websites and their operations that sell counterfeit goods.“ erscheinen und die Betroffenen so informieren. Zudem steht fest, dass Europol damit so viele Domains wie noch nie zuvor beschlagnahmt hat; in den vorangegangenen sieben IOS-Operationen waren insgesamt nur 7.776 Domains gesperrt worden. Unklar bleibt, was zu diesem rapiden Anstieg geführt hat – möglich wären unter anderem wachsende Cyberkriminalität ebenso wie verstärkte Ermittlungstätigkeiten der Behörden. Auch die Frage, ob und inwieweit nTLDs zu diesem Anstieg geführt haben, bleibt vorerst unbeantwortet. Verdächtig sind nach Europol-Angaben allerdings Domains, welche die Worte „genuine“, „replica“ oder „original“ enthalten, ebenso wie Marken- und Produktnamen in einer Verbindung mit Zusätzen wie „offer“ oder „discount“.

Zu den in der Vergangenheit beschlagnahmten Domains gehört nach Presseberichten die Adresse airbagsplace.com. Über die darunter zu erreichende Website hatten Dina Gonzalez-Marquez und Emilio Gonzalez-Marquez aus Albuquerque (New Mexico) gefälschte Airbags angeboten und verkauft. Sollten sie verurteilt werden, drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sowie Geldstrafen von bis zu US$ 2 Millionen.

Die Mitteilung von Euopol finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1730

Quelle: europol.europa.eu, goldsteinreport.com

STATISTIK – WELTWEIT 311 MIO. DOMAINS REGISTRIERT

Des einen Freud, des anderen Leid: Polens Länderendung .pl vermutet die wachsende Popularität von nTLDs hinter dem Rückgang der eigenen Registrierungen. Insgesamt wächst der Markt an Domains aber weltweit beständig.

Die statistischen Highlights setzt im November der „DomainWire Global TLD Stat Report“ für das 3. Quartal 2017 des Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR). Demnach gibt es weltweit 311 Millionen Domains unter rund 1.500 Top Level Domains. Dominiert wird der Markt von den so genannten „legacy gTLDs“, also .com, .net oder .info; sie kommen auf einen Marktanteil von 52,7 Prozent. Dahinter folgen die Länderendungen mit einem Anteil von 40,7 Prozent vor den nTLDs (6,6 Prozent). Allerdings konnten von den 15 legacy gTLDs nur 5 in den vergangenen zwölf Monaten einen Zuwachs verzeichnen, nämlich .info, .cat, .aero, .com und .jobs). Vor allem .net und .org haben deutlich eingebüsst, was auch das Monatsergebnis zeigt: .net verlor fast 260.000 Domains, .org bewegt sich mit einem Zuwachs von unter 10.000 Domain-Namen praktisch gar nicht vom Fleck.

Bei den nTLDs zeigt der Trend leicht nach oben. Die Gesamtzahl aller registrierten Domains mit neuer Endung erhöhte sich von 23.319.723 auf 23.549.539, umgerechnet also knapp ein Prozent. Besonders profitieren konnte .xyz, die sich mit einem Anstieg von 84.976 Domains netto den Platz an der Spitze zurückerobern konnte. Damit ist vorerst auch der steile Abstieg gebremst, in Spitzenzeiten kam .xyz auf knapp 4,8 Millionen Domains; seit Mitte September 2017 geht es aber langsam nach oben. Deutlich eingebüßt hat hingegen .top, die im November an die 280.000 Domains verliert. Mit interessanten Daten kann Radix aufwarten: So liegt die wichtige „renewal rate“ (also der Anteil der Vertragsverlängerungen) für .online bei 75 Prozent, für .tech bei 78 Prozent und für .site bei 81 Prozent. Bei den ebenfalls von Radix verwalteten Endungen .space, .website, .store, .press, .host und .fun schweigt sich die Registry dagegen aus.

Die Freude der nTLDs scheint allerdings das Leid der ccTLDs zu sein. Die polnische Länderverwaltung NASK hat festgestellt, dass .pl in den vergangenen zwölf Monaten 128.671 Domains verloren und das 3. Quartal 2017 mit 2.592.014 Registrierungen beendet hat. Als wesentliche Ursache dafür hat man die wachsende Auswahl unter attraktiven generischen Endungen ausgemacht. Mit 62,22 Prozent liegt die „renewal rate“ dabei unterhalb des üblichen Schnitts für etablierte ccTLDs. Anlass zur Freude hatte immerhin Italiens .it: sie feiert dieser Tage ihren 30. Geburtstag – wir gratulieren der Registry und den Inhabern von 3.096.479 .it-Domains ganz herzlich!

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.289.527 – (Vergleich zum Vormonat: + 28.113)
.at – 1.280.341 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.854)
.com – 131.979.008 – (Vergleich zum Vormonat: + 617.453)
.net – 14.623.918 – (Vergleich zum Vormonat: – 258.285)
.org – 10.447.499 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.597)
.info – 6.435.590 – (Vergleich zum Vormonat: + 179.114)
.biz – 2.126.721 – (Vergleich zum Vormonat: + 678)
.eu – 3.720.189 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.717)

.xyz – 2.585.424 – (Vergleich zum Vormonat: + 84.976)
.top – 2.529.454 – (Vergleich zum Vormonat: – 277.425)
.loan – 2.185.485 – (Vergleich zum Vormonat: + 443)

(Stand 1. Dezember 2017)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: ntldstats.com, onlinedomain.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AU, .BOT UND .SK

Die Übernahme der slowakischen Länderendung .sk durch die Londoner Central-Nic verzögert sich: weitere Verhandlungen haben zu einem Wechsel des Erwerbsmodells geführt. Derweil gibt sich Amazon bei .bot sehr restriktiv, während Australien dem wirtschaftlichen Nutzen von .au auf den Grund geht – hier die Kurznews.

Millionen oder gar Milliardenbeträge werden in der Domain Name Industry bewegt, doch schafft die Branche auch Arbeitsplätze? Dieser Frage ist die Unternehmensberatung Deloitte in der Studie „Economic analysis of the .au domain range“ für Australien nachgegangen. Das Ergebnis dürfte überraschen: allein die Top Level Domain .au sorgt für über 4.500 Vollzeit-Jobs und einen Beitrag von AUD 677 Mio. (umgerechnet ca. EUR 433 Mio.) zum gesamtwirtschaftlichen Ergebnis des Landes. Allein an Löhnen und Gehältern wurden 2015/2016 insgesamt AUD 383 Mio. bezahlt, umgerechnet also EUR 245 Mio. Für die Jahre 2020/2021 erwartet Deloitte eine Steigerung von AUD 677 Mio. auf AUD 811 Mio. bis zu AUD 933 Mio. und bis zu 5.650 Arbeitsplätze. Dieser Bericht knüpft an einen Report aus den Jahren 2012/2013 an und kann damit auf eine solide Datenbasis zurückgreifen. Er steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Amazon Registry Services Inc., Verwalterin der neuen Top Level Domain .bot, hat die Registrierungsvoraussetzungen präzisiert. Und die sind alles andere als liberal: nach Unternehmensangaben handelt es sich bei .bot um einen Adressraum „specifically for developers and their end customers to find and discover bots“. Zumindest in der Anfangsphase steht eine Registrierung daher nur jenen Personen offen, die über Amazon Lex, Microsoft Bot Framework oder Dialogflow einen Chatbot veröffentlicht haben; weitere Entwicklungsplattformen sollen folgen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, will Amazon verifizieren; so müssen Nutzer von Amazon Lex beispielsweise eine „cross account role“ einrichten. Damit verfolgt Amazon weiterhin den Kurs, verschiedene Geschäftsmodelle für die eigenen TLDs zu testen. Offiziell befindet sich .bot derzeit in einer Ruhe-Phase; der Start der Live-Phase könnte sich noch weit bis in das Jahr 2018 hineinziehen.

Die Londoner Central-Nic Group plc muss im Rahmen der Übernahme der .sk-Registry SK-NIC, a.s. nachjustieren. Wie das börsennotierte Unternehmen am 1. Dezember 2017 mitteilte, sollte der Erwerb ursprünglich als „asset deal“ vollzogen werden, bei dem Central-Nic einzelne Wirtschaftsgüter von SK-NIC erwirbt. Nach weiteren Verhandlungen hat man sich jetzt jedoch auf einen so genannten „share deal“ verständigt; verkauft werden jetzt also die Gesellschaftsanteile der Registry. Am Gesamtkaufpreis von EUR 26,12 Mio. soll sich nichts ändern; jedoch reduziert sich der Baranteil leicht von EUR 21,27 Mio. auf EUR 20,27 Mio., womit sich der „deferred cash“-Anteil auf EUR 5,85 Mio. statt wie bisher EUR 4,85 Mio. erhöht. Zudem ist dieser Anteil erst bis 2023 zu leisten und an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft. Insgesamt soll die Transaktion in naher Zukunft vollzogen werden. Über die Gründe für die Änderungen schweigt sich CentralNic aus. Aktuell hat SK-NIC über 360.000 .sk-Domains in Verwaltung. Damit zahlt Central-Nic umgerechnet über EUR 72,- pro registrierter .sk-Domain.

Den Bericht „Economic analysis of the .au domain range“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1728

Weitere Informationen zu .bot finden Sie unter:
> https://www.amazonregistry.com/bot

Die Mitteilung von Central-Nic zu .sk finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1729

Quelle: auda.org.au, domainnamewire.com, londonstockexchange.com

UDRP – ETSY INC. SCHEITERT AN ESTY.COM

Der Kunsthandwerkermarkt etsy.com war nicht begeistert von der Nutzung der deutlich älteren Domain esty.com, die nach 16 Jahren plötzlich Links zu Etsy-Konkurrenten und Betrugsangeboten enthielt. Etsy Inc. klärte deshalb die Angelegenheit im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vor dem National Arbitration Forum (NAF).

Etsy Inc., die Betreiberin der Handwerksvermarktungsseite etsy.com, sah ihre Markenrechte durch die Domain esty.com verletzt. Etsy betreibt die Seite etsy.com seit 2005 und nutzt seitdem ihre Marke „ETSY“. Die Marke und die angegriffene Domain unterscheiden sich lediglich aufgrund der umgedrehten Buchstaben „t“ und „s“ sowie der Endung .com. Die Domain sei zwar vor Gründung von Etsy und Registrierung der Marke angemeldet worden; jedoch deute einiges darauf hin, dass der jetzige Inhaber die Domain später erstanden habe. Der Gegner sei unter dieser Domain nicht bekannt, als Inhaber sei ein „Privacydotlink Customer 568313“ eingetragen. Unter der Domain biete der Gegner verschiedene Inhalte und Weiterleitungen, die teilweise mit unerlaubten PopUp-Seiten von verschiedenen, ruchlosen und konkurrierenden Webseiten einhergehen, die zum Beispiel dem Nutzer eine Virusinfektion seines Rechners vorgaukeln und vermeintliche Antivirensoftware zum Herunterladen anbieten. Es fänden sich auch Links und Weiterleitungen zu Wettbewerbern von Etsy. Der Gegner wisse von der Marke „ETSY“; es sei kein Zufall, dass Links unter der Domain esty.com mit Bezeichnungen wie „handmade products“, „baby gear“ und „clothing and accessories“ benannt sind. Vielmehr habe der Domain-Inhaber diese mit Absicht gewählt, um die pay-perclick-Einkünfte zu steigern. Mit der Domain esty.com, die ein typischer Vertipper von Etsy ist, leite er Etsy-Kunden auf konkurrierende Webseiten oder Seiten mit Virenfehlermeldungen um, die die Kreditkartendaten der Nutzer ergattern wollen. Die Beschwerdeführerin fasst zusammen: esty.com sei zwar früher registriert als die Marke „ETSY“ eingetragen sei, jedoch habe die Domain seitdem den Inhaber geändert, werde bösgläubig genutzt, um Geschäfte mit dem guten Namen der Marke „ETSY“ zu machen und Nutzer zu betrügen. Die Beschwerdeführerin beantragte im UDRP-Verfahren die Übertragung der Domain esty.com auf sich.

Der Domain-Inhaber von esty.com, vertreten von einem renommierten Domain-Anwalt, hielt entgegen, dass die Beschwerdeführerin nicht unter dem Namen „Esty“ bekannt sei und auch keine entsprechende Marke für diesen gängigen Vor- und Nachnamen eingetragen habe. Sicher, die Beschwerdeführerin sei Inhaberin der Marke „ETSY“, aber die unterscheide sich deutlich von „Esty“. Es gelte das Prinzip „first come, first served“, das Grundlage für das Recht an der Domain esty.com sei. Man habe esty.com im Jahr 2001 registriert, ohne die erst im Jahr 2005 entstandene Marke der Beschwerdeführerin im Sinn gehabt zu haben. Die Domain sei eine Investition in die Zukunft, da ihr Wert steige, wie auch bei den vielen anderen vergleichbaren Namens-Domains wie ashira.com, danielle.com, rajat.com und viele mehr, die man registriert halte. Diese Art von Namens-Domains sprächen dagegen, dass man mit ihnen oder mit esty.com auf irgendwelche Marken ziele. Man verspreche sich davon pay-per-click-Einkünfte, die ein legales Geschäft darstellen. Dass unter esty.com Links zu Wettbewerbern der Beschwerdeführerin und zu betrügerischen Seiten aufgetaucht seien, hänge mit einem Parking-Providerwechsel zusammen. Man habe mit Kenntnis der Rechtsverletzungen sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt und sie erfolgreich unterbunden. In den 16 Jahren, die esty.com aktiv sei, habe es das noch nicht gegeben; esty.com habe immer ordentliche Inhalte gehabt. Für eine Bösgläubigkeit gebe es keine Anhaltspunkte; die Domain befindet sich durchgehend in derselben Hand, eine Neuregistrierung gab es nicht.

Mit diesem Vortrag wurde der Beschwerdeführerin klar, wer ihr eigentlicher Gegner ist. Sie ergriff die Gelegenheit und schob nach, dass „Esty“ kein bekannter Vor- oder Nachname sei. Auch eine Google-Suche bringe da kein Ergebnis auf der ersten Seite. Zudem sei der Domain-Inhaber nunmal verantwortlich für die Inhalte seiner Domain. Außerdem sei der Gegner im Laufe der Jahre bereits in einige UDRP-Verfahren verwickelt gewesen, die er verloren habe. Er habe dabei die Methode entwickelt, mit Kenntnis vom UDRP-Verfahren kurzfristig Domains zu transferieren, damit sich unter seinem Namen die Zahl der negativen Entscheidungen nicht summiert.

Die Entscheidung in diesem Verfahren traf ein Dreier-Panel bestehend aus dem Vorsitzenden David L. Kreider, Esq. zusammen mit Charles Kuechenmeister und Neil Anthony Brown. Diese drei brachten die Sache kurz und schmerzhaft zu Ende, wiesen die Beschwerde der Etsy Inc. zurück und verweigerten den Transfer der Domain esty.com (NAF-Claim Number: FA1710001753224). Die Erfüllung der ersten Tatbestandsvoraussetzung war aus Sicht des Panels bereits problematisch, da man darüber debattieren könne, ob der Grad der Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain zur Erfüllung einer Verwechslungsgefahr ausreiche. Aber das brauche man, so das Panel, nicht zu entscheiden, da der Gegner sein berechtigtes Interesse an der Domain gezeigt habe: Esty könne etwa als Abkürzung für den Namen Esther verstanden werden, oder auch als Nachname. Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin wirkten dagegen wenig überzeugend. Aber selbst wenn man dem nicht zustimme, so spräche doch die Tatsache dagegen, dass der Gegner die Domain, lange bevor die Marke entstand, registrierte und seitdem durchgehend ihr Inhaber ist, dass sie aufgrund der Marke registriert wurde. Die kurze Phase von Links auf Konkurrenten der Beschwerdeführerin unter esty.com führe zu keinem anderen Ergebnis. Der Gegner nutze esty.com für gutgläubige Angebote von Waren und Dienstleistungen. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit scheitere das Fall gänzlich. Die gutgläubige Registrierung einer Domain werde nicht durch eine später entstandene Marke zu einer bösgläubigen. Damit schloss das Panel die Akte und wies die Beschwerde der Etsy Inc. ab. Die Domain esty.com verbleibt in Händen des Domain-Inhabers.

Das von Etsy Inc. angestrengte UDRP-Verfahren war allemal berechtigt. Für das Unternehmen ist es bitter, hier eine Schlappe einzustecken. Doch die Entscheidung ist völlig korrekt. Es fragt sich allerdings, ob sie ohne einen versierten Domain-Anwalt und ohne ordentliche Verteidigung ebenfalls zugunsten des Domain-Inhabers ausgegangen wäre.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain esty.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1753224.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

CONSOLIDATION – UDRP-TIPPS MIT DOUG ISENBERG

Domain-Anwalt Doug Isenberg hat sich in einem Artikel auf circleid.com das UDRP-Problem, gegen mehrere Domain-Namen gleichzeitig vorzugehen, vorgeknöpft. Ein UDRP-Verfahren des O2-Konzerns gegen 77 Domains wird zum Paradebeispiel, wie es nicht geht.

Markeninhaber sehen sich nicht nur einzelnen, Markenrechte verletzenden Domain-Registrierungen gegenübergestellt. Cybersquatter registrieren oft innerhalb kürzester Zeiträume massenhaft Domain-Namen, die die Rechte einzelner Markeninhaber verletzen. Statt gegen jede Domain einzeln vorzugehen, erscheint es effizienter und günstiger, gleichzeitig ein UDRP-Verfahren gegen mehrere Domains zu starten. Dies sieht die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) grundsätzlich vor. Dort heißt es: „complaint may relate to more than one domain name, provided that the domain names are registered by the same domainname holder.“ Doch Cybersquatter sind nicht dumm, sie registrieren massenhaft Domains auch unter verschiedenen Namen und Registraren. Dann wird es schwieriger für Markeninhaber, ihre Rechte in einem Verfahren durchzusetzen. Doch bietet die UDRP die Möglichkeit der Zusammenlegung (consolidation) auch in jenen Fällen, wenn die Domains, gegen die es geht, sich in unterschiedlichen Händen befinden. UDRP-Panels verfahren dann oft nach der Devise: unterliegen die Domains oder die entsprechenden Webseiten der gemeinsamen Kontrolle und ist die Zusammenlegung fair und gerecht, kann das in einem Verfahren verhandelt werden. Die „WIPO Overview of WIPO Panel Views on Selected UDRP Questions“ sieht zudem vor, dass die Verfahrenseffizienz eine solche Zusammenlegung unterstützt: „Procedural efficiency would also underpin panel consideration of such a consolidation scenario.“

Der O2-Konzern scheiterte im Juni 2017 in einem UDRP-Verfahren jedoch kläglich, als er versuchte, 77 Domain-Namen von 25 unterschiedlichen Inhabern, registriert über vier Domain-Registrare, auf sich übertragen zu lassen (WIPO-Case No. D2017–0658). Der Alleinentscheider Andrew F. Christie ließ das Verfahren an der ersten möglichen Hürde scheitern, der Frage der Zusammenlegung. Dies, so Christie, sei in diesem Falle nicht oportun, da es das Verfahren nicht vereinfache und gegenüber den unterschiedlichen Parteien des Verfahrens nicht fair wäre. Wie sich nämlich zeigte, stand hinter den Registrierungen nicht eine einzige Person, sondern tatsächlich ganz unterschiedliche, die zum Teil auf das UDRP-Verfahren reagierten. In der Folge hätten zahllose Schriftwechsel mit vier verschiedenen Registraren geführt werden müssen; die Zurückweisung von elf Verfahrensteilen, bei denen die Domains bereits gelöscht waren, hätte erfolgen müssen; die Verfolgung von 20 unterschiedlichen Schriftwechseln mit unabhängigen Individuen, deren Positionen sich jeweils unterscheiden, müsste geführt und jede Partei einzeln in der Entscheidung berücksichtigt werden. Die verwalterische Aufgabe für das Verfahren wäre unangemessen hoch und sicherlich verfahrenstechnisch ineffizient, erklärte Christie und wies die Beschwerde deshalb zurück. Nicht ohne mitzuteilen, dass es O2 offen stehe, gegen die Domains jeweils einzeln vorzugehen. Das aber hat O2 bisher, fünf Monate später, wohl nicht getan.

Es gibt auch Gegenbeispiele, bei denen es zu einer „consolidation“ kam und das UDRP-Verfahren für den Markeninhaber erfolgreich abgeschlossen wurde. Isenberg nennt als Beispiel ein Verfahren von UPS gegen 122 Domains, die zahlreichen verschiedenen Inhabern gehörten (NAF-Claim Number: FA1709001748088). Da war für das Panel allerdings klar, dass sich die Domains wirklich in einer Hand befanden, die verschiedene Aliase nutzte. Die Domains waren alle im selben Monat und beim selben Domain-Registrar registriert worden, nutzten denselben Privacy Service und die Kontakt-eMail-Adressen waren nach demselben Schema konstruiert. Andere Beispiele haben wir an dieser Stelle bereits besprochen; interessant ist dabei ein Verfahren der schweizer Vorwerk International AG (WIPO-Case No. D2016-2438). In diesem Falle lagen die Registrierungen der fraglichen Domains mehrere Monate auseinander, und die Domains lagen bei fünf unterschiedlichen Domain-Registraren. Gleichwohl stand für Entscheider Pablo A. Palazzi einer Zusammenlegung nichts entgegen: Die Ausführungen der Beschwerdeführerin dazu und der Umstand, dass sich keiner der Domain-Inhaber in der Sache meldete, überzeugten Palazzi davon, dass die streitigen Domain-Namen unter der Kontrolle einer Person mit unterschiedlichen Aliasen standen.

Die Entscheidung, ob eine Zusammenlegung oportun ist oder nicht, hängt demnach von den Umständen des Einzelfalles ab. In jedem Fall sollten Markeninhaber eher auf Nummer sicher gehen und lieber ein kleines Verfahren mehr führen, als ein großes zu verlieren. Sinnvollerweise achtet man dabei auf die Einheit des Registrars, die zeitliche Nähe der Registrierungen oder identische Webinhalte, also auf Muster, die es sehr nahe legen, dass die Domains unter einen Hut gehören. Dann klappts auch mit der Zusammenlegung in ein Verfahren.

Die Entscheidung gegen O2 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1732

Die UDRP-Entscheidung zugunsten von UPS finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1748088.htm

Eine Besprechung zu der UDRP-Entscheidung zu Gunsten von Vorwerk finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1733

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

KRISPY.COM – KURZ UND KNACKIG FÜR US$ 40.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte keine großartigen Zahlen, war jedoch mit dem knackigen krispy.com zum Preis von US$ 40.000,- (ca. EUR 33.333,-) und economybooking.com für US$ 30.000,- (ca. EUR 25.000,-) sowie zwei indischen Domain-Namen zu jeweils US$ 20.000,- durchaus akzeptabel.

Die Kommerzendung .com lieferte dieses Mal keine großen Zahlen, sondern bewegte sich in unteren Preisregionen. Allerdings machte krispy.com zum Preis von US$ 40.000,- (ca. EUR 33.333,-) durchaus etwas her, wenn sie auch nur auf que.com weiterleitet. Und economybooking.com, die mit US$ 30.000,- (ca. EUR 25.000,-) im Rennen war, bietet eine Mietwagenvermittlung an. In diesen Tagen von höherem Interesse war sicherlich der Kauf von datenschutzbeauftragter.com für EUR 10.000,-. Die Domain ging an einen Anbieter von Datenschutzdienstleistungen. Darüber hinaus ging es unter .com auch in die kleineren Zahlenbereiche, um die Liste zu füllen.

Die Länderendungen standen sehr vernünftig da. Einige indische Domains erzielten den höchsten Preis: tire.co.in und tyre.co.in kosteten jeweils US$ 20.000,- (ca. EUR 16.667,-). Ein deutscher Autoreifen-, Felgen- und Autozubehöranbieter setzt die Domains ein. Darüber hinaus war die deutsche Endung gut besetzt, angefangen mit spinde.de für EUR 11.900,-, auf der ein Betriebsausstatter Spinde und Schließfachschränke anbietet, über matt.de zu EUR 8.800,-, dem Angebot eines Optikers, über vier weitere Domains bis hinunter zu chairman.de (US$ 2.856,-), die noch keine Inhalte aufweist. Auch unter den stark besetzten .tv-Verkäufen finden sich Endabnehmer, die ihren Neuerwerb bereits einsetzen, was auch für die letzten beiden Domains auf der Liste, moonlight.us mit dem Preis von US$ 2.000,- (ca. EUR 1.667,-) und fluid.us, die US$ 1.600,- (ca. EUR 1.333,-) erzielte, gilt.

Die neuen Domain-Endungen waren vergleichsweise gut bestückt, mit robotics.cloud zum Preis von EUR 8.950,-, die keine Inhalte zu Tage befördert, wie leider auch talk.global mit einem Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 6.667,-) und jungle.xyz für US$ 7.000,- (ca. EUR 5.833,-) sowie vier weiteren nTLD-Deals. Die älteren generischen Top Level Domains standen nicht so prächtig da, auch wenn US$ 9.788,- (ca. EUR 8.157,-) für ownership.org nicht gar so übel ist. Somit war die vergangene Domain-Handelswoche nicht gerade berauschend, aber vorhanden.

Länderendungen
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tire.co.in – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.667,-)
tyre.co.in – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.667,-)

spinde.de – EUR 11.900,-
matt.de – EUR 8.800,-
myskills.de – EUR 8.700,-
net-id.de – US$ 5.950,-
mein-schoenes-land.de – US$ 5.950,-
strampler.de – US$ 2.975,-
chairman.de – US$ 2.856,-

israel.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.500,-)
pay.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.333,-)
boxeo.tv – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.667,-)
rain.tv – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.417,-)

eltiempo.cl – EUR 10.500,-
campings.cz – EUR 10.000,-
business.co.in – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.333,-)
kik.dk – EUR 6.000,-
metric.io – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.666,-)
pala.fi – EUR 5.500,-
hero.co.nz – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.750,-)
livenatural.eu – US$ 4.165,- (ca. EUR 3.471,-)
invest.us – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.250,-)
reddit.ch – US$ 3.738,- (ca. EUR 3.115,-)
commerce.ch – US$ 3.570,- (ca. EUR 2.975,-)
solve.ai – US$ 3.299,- (ca. EUR 2.749,-)
franke.ba – US$ 2.678,- (ca. EUR 2.232,-)
alle.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.083,-)
moonlight.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.667,-)
fluid.us – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.333,-)

Neue Endungen
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robotics.cloud – EUR 8.950,-
talk.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.667,-)
jungle.xyz – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.833,-)
sun.house – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.167,-)
church.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.000,-)
growth.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.000,-)
serenity.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.000,-)

Generische Endungen
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casino-online.info – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.167,-)

ownership.org – US$ 9.788,- (ca. EUR 8.157,-)
ledger.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.000,-)
sharedvision.org – US$ 2.495,- (ca. EUR 2.079,-)

.com
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krispy.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 33.333,-)
economybooking.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.000,-)
vv365.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.667,-)
onestim.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.000,-)
datenschutzbeauftragter.com – EUR 10.000,-
veyep.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 8.250,-)
limata.com – US$ 7.735,- (ca. EUR 6.446,-)
ezigaretten.com – US$ 7.140,- (ca. EUR 5.950,-)
smarterclick.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.000,-)
dtad.com – US$ 5.950,- (ca. EUR 4.958,-)
beardbox.com – US$ 5.750,- (ca. EUR 4.792,-)
abcmobile.com – US$ 5.700,- (ca. EUR 4.750,-)
gorskikotar.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.583,-)
smartinvestors.com – US$ 5.355,- (ca. EUR 4.463,-)
bonesi.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.167,-)
metronow.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.167,-)
qcontact.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.167,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HAMBURG – VII. IT-RECHTSTAG IM FEBRUAR 2018

DAVIT, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, veranstaltet zusammen mit dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) und mit Unterstützung des Verlages „Wolters Kluwer“ am 09. Februar 2018 den VII. Hamburger IT-Rechtstag. Er widmet sich diesmal dem Thema „Mobilität“.

Die detaillierte Agenda für die Veranstaltung liegt noch nicht vor, doch werden hochkarätige Referenten aus verschiedenen Bereichen mit spannenden und praxisrelevanten Beiträgen erwartet, wie zum Beispiel Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster, dessen Herbstausgabe des Skriptum Internetrecht noch auf sich warten lässt.

Der VII. Hamburger IT-Rechtstag findet am Freitag, 09. Februar 2018 von 09:00 bis 18:30 Uhr voraussichtlich im Hotel Steigenberger, Heiligengeistbrücke 4, 20459 Hamburg, statt. Die Teilnahme kostet EUR 400,- netto; DAV- sowie DAVIT-Mitglieder und Junges Forum zahlen lediglich EUR 250,- netto. Im Preis enthalten sind Pausenerfrischungen und Mittagessen. Die Anmeldung erfolgt über den Hamburgischen Anwaltverein. Der IT-Rechtstag wird auch als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO mit acht Zeitstunden anerkannt, in der Regel auch noch für das Jahr 2017.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1731

Quelle: davit.de

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