Domain-Newsletter

Ausgabe #885 – 21. September 2017

Themen: .amazon – der Einführungsdruck auf ICANN wächst | Netzpolitik – Kleinwächter warnt vor Alleingang | TLDs – Neues von .build, .club und .mt | UDRP – AXA SA scheitert erneut an Axa-Domain | Trotz Warnung – Emoji-Domains im Handel gefragt | kaffee.de – .de-Domain räumt EUR 200.000,- ab | DAVIT – 16. Bayerischer IT-Rechtstag in München

.AMAZON – DER EINFÜHRUNGSDRUCK AUF ICANN WÄCHST

Amazon EU S.à.r.l., einzige Bewerberin um die neue globale Top Level Domain .amazon, erhöht den Druck: Anfang September 2017 forderte der Online-Händler die Internetverwaltung ICANN dazu auf, die Endung nach inzwischen fünfjähriger Prüfung unverzüglich einzuführen.

Der 11. Juli 2017 hauchte der Bewerbung von Amazon neues Leben ein. An diesem Tag urteilte das Independent Review Panel, dass sich das „New gTLD Program Committee“ (NGPC) von ICANN bei seiner Prüfung nicht alleine auf eine – die Bewerbung ablehnende – Konsensempfehlung des ICANN-Regierungsbeirates Government Advisory Committee (GAC) hätte verlassen dürfen. Das Schiedsgericht verpflichtete ICANN deshalb dazu, die Bewerbung im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich nochmals zu prüfen, und im Rahmen einer objektiven und unabhängigen Bewertung zu beachten, ob es eine fakten- und wertebasierte Begründung gibt, Amazon den Zuschlag für .amazon zu versagen. Das 67seitige Urteil des Independent Review Panel fiel mit 2:1 Stimmen allerdings denkbar knapp aus. Das mag einer der Gründe sein, warum ICANN über das weitere Vorgehen noch nicht entschieden hat.

Doch Amazon dauert das alles viel zu lange. In einem Schreiben vom 7. September 2017 forderten Scott Hayden und Brian Huseman, beide Vice President bei Amazon, die Netzverwaltung dazu auf, der Bewerbung unverzüglich grünes Licht zu geben. Zum wiederholten Mal betont das US-Unternehmen, dass es keinen anerkannten Grund gebe, die Bewerbung zu blockieren. Soweit vor allem Brasilien und Peru behauptet hätten, dass „Amazon“ zu den geographischen Begriffen gehört, die nach den Regelungen im Bewerberhandbuch besonderen Schutz genießen, habe dies das Independent Review Panel eingehend geprüft und verneint. In den letzten fünf Jahren habe man diesen Ländern immer wieder signalisiert, gemeinsam an einer gütlichen Lösung arbeiten zu wollen, was jedoch abgelehnt worden sei. Schließlich sei es jetzt für ICANN an der Zeit, die IANA-Transition ernst zu nehmen und zu zeigen, dass man der Multistakeholder-Community verpflichtet sei – und nicht den Regierungen, die eine Einführung von .amazon verhindern wollen. Wenn in Zukunft ein negatives GAC-Votum dazu führt, dass eine Bewerbung zurückgewiesen wird, könne gar kein Bewerber mehr eine Prognose über den Ausgang des Prüfungsverfahrens wagen. „It is now time for the Board to approve the .AMAZON Applications“, so Hayden und Huseman.

Möglicherweise bietet ein Workshop in Montevideo die geeignete Plattform, um über das weitere Schicksal der Bewerbung zu entscheiden. Am 22. und 23. September 2017 trifft sich der ICANN-Vorstand in Uruguay, um über die GAC-Empfehlungen des letzten ICANN-Meetings in Johannesburg zu beschliessen. Zumindest hat Amazon nochmals klar gemacht, nicht nachzugeben und auch nicht den Weg zu gehen, den die US-Bekleidungsfirma Patagonia Inc. gegangen ist: nach Protesten von Argentinien und Chile um die politisch nicht definierte Region Patagonien zog das Unternehmen seine Bewerbung um .patagonia freiwillig zurück.

Das Schreiben von Amazon finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1680

Quelle: icann.org, domainincite.com

NETZPOLITIK – KLEINWÄCHTER WARNT VOR ALLEINGANG

Vor „Alleingängen in der Netzpolitik“ hat Prof. Wolfgang Kleinwächter, Experte für Internet-Governance, gewarnt. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung wies er jedoch zugleich darauf hin: Fehlt eine adäquate politische Strategie, wächst das Risiko für Sicherheit, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit.

„Durch den digitalen Fortschritt wird sich vieles ändern“ – so arg viel mehr als eine Andeutung im Schlusswort von Bundeskanzlerin Angelika Merkel war das Thema Digitalisierung im TV-Duell mit Herausforderer Martin Schulz nicht wert. Für Kleinwächter, Professor für Internationale Kommunikationspolitik und Regulierung am Department for Media and Information Sciences der Universität Aarhus, ist das ein Unding. In einem Gastbeitrag machte Kleinwächter eindringlich geltend, dass das Internet mittlerweile alle Lebensbereiche derart durchdrungen hat, dass die Politik nicht mehr ohne auskommt. In der Politik sei dies aber noch nicht angekommen; so streite man lieber um Begrifflichkeiten: „Wenn von „Cyber“ die Rede ist, fühlen sich Außen-, Verteidigungs- und Innenminister angesprochen. Beim Stichwort „digital“ werden das Wirtschafts-, Arbeits- und Verkehrsministerium hellhörig. Die Geschäftswelt redet von E-Commerce, die technische Community und die Zivilgesellschaft von „Internet Governance“. Dabei sind alle vier Begriffe in gewisser Weise Synonyme. Es gibt nur ein Internet.“, so Kleinwächter. Daher müssten alle an einen Tisch.

Weltfremd ist für Kleinwächter somit die Idee eines „Internetministers“. Da das Internet alle Lebensbereiche betrifft, müsste ein Internetministerium in alle anderen Ministerien hineinregieren. Er empfiehlt stattdessen, einen Internet-Koordinator im Bundeskanzleramt anzusiedeln, ähnlich wie es China im Jahr 2013 mit der „Cyber Administration of China“ (CAC) getan hat. Doch auch das ist nicht genug, weil das Internet keine Grenzen kennt. Die mit dem Netz verbundenen politischen Fragen sind zu komplex, um von den nationalen Regierungen allein gelöst zu werden. Kleinwächter greift daher das Multistakeholder-Modell auf, das ICANN prägt und nach seiner Einschätzung funktioniert. Damit sei die Teilhabe aller Gruppen sichergestellt, deren Interessen betroffen sind, wie etwa Staaten, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Technik. In Deutschland könne etwa ein vom Bundestag legitimierter, von der Regierung unabhängiger „Nationaler Rat für Cyber- und Digitalpolitik“ das Stakeholder-Modell umsetzen.

Vorsichtigen Anlass zur Hoffnung gibt Kleinwächter, dass sich die Bundesregierung um die Ausrichtung des Internet Governance Forum der Vereinten Nationen im Jahr 2019 in Berlin beworben hat. So lange muss man aber gar nicht warten: bereits Ende Oktober 2017 trifft sich die Netzgemeinde in Abu Dhabi zum letzten von drei jährlichen ICANN-Meetings – das Thema Digialisierung steht dort sicherlich ganz oben auf der Agenda.

Den Artikel von Wolfgang Kleinwächter finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1682

Quelle: faz.net

TLDS – NEUES VON .BUILD, .CLUB UND .MT

Malta macht die zweite Ebene frei: noch in diesem Jahr können Domains direkt unterhalb von .mt registriert werden. Bei .club kämpft man dagegen mit den Auswirkungen des Hurrican Irma, während die .build-Registry ins Visier der Steuerbehörden gerückt ist – hier die Kurznews.

Plan Bee LLC, die im kalifornischen Santa Monica ansässige Verwalterin der neuen Top Level Domain .build, hat Ärger mit dem Finanzamt: wie onlinedomain.com berichtet, haben sowohl das California Secretary of State als auch das Franchise Tax Board den Geschäftsbetrieb suspendiert. Auslöser sollen Versäumnisse bei der Abgabe von Steuerunterlagen sein. Damit ist es der Registry derzeit untersagt, Geschäfte in Kalifornien zu betreiben. Seit wann diese Anordnung gilt, ist unklar; ICANN hat offiziell bisher nicht reagiert. Welche Auswirkungen das auf Domain-Registrierungen unter .build hat, ist ebenfalls nicht klar; seit ihrem Start in die Live-Phase am 29. April 2014 hat die Registry aber nur überschaubare 3.800 Domain-Namen eingesammelt. Ausser .build verwaltet Plan Bee LLC keine weiteren Top Level Domains.

Hurrikan Irma, der stärkste atlantische Hurrikan außerhalb des Golfs von Mexiko und des Karibischen Meeres seit Anbeginn der Aufzeichnungen des National Hurricane Centers im Jahr 1898, hat auch im Domain Name System seine Spuren hinterlassen. Nach Angaben der .club-Verwalterin .CLUB Domains LLC wurde deren Hauptquartier in Fort Lauderdale schwer beschädigt. Unter anderem wurde das Dach in weiten Teilen abgetragen, so dass der Innenraum dem Regen ausgesetzt und zerstört wurde. Die 17 Mitarbeiter blieben alle verschont. Das gilt auch für die Technik; da alle Server und das technische Back-End vom US-Bundesstaat Virginia aus betrieben werden, blieb der Registrierungsbetrieb unbehelligt. Allerdings müsse man sich jetzt ein Ausweichquartier suchen. Von Irma heftiger erwischt wurde dagegen .ai, die Landesendung von Anguilla. Da der Strom ausgefallen ist, sind einige Registry-Funktionen wie zum Beispiel Neuregistrierungen und Transfers nur eingeschränkt möglich. An der Wiederherstellung wird jedoch bereits intensiv gearbeitet.

Malta macht sich kurz: wie NIC (Malta), Verwalterin der Länder-Domain .mt bekanntgab, ist künftig auch eine Registrierung von Second Level Domains direkt unterhalb von .mt möglich. Aktuell beschränkt sich die Auswahl der Nutzer auf eine offizielle Subdomain unterhalb von .com.mt, .org.mt, .net.mt, .edu.mt oder .gov.mt. Die Änderung tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft, eine Registrierung unterhalb einer Subdomain bleibt dabei weiterhin zulässig. Wer bereits jetzt eine .mt-Domain registriert hält, hat im Rahmen einer sogenannten „Preferential Registration Period“ bevorrechtigten Zugriff auf das kürzere Second-Level-Pendant. Sie erstreckt sich auf den Zeitraum 1. Dezember 2017 bis 30. November 2020, so dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Außerdem teilt die Registry mit, die Registrierungsgebühren deutlich absenken zu wollen; die neue Preisstruktur tritt ebenfalls am 1. Dezember 2017 in Kraft.

Weitere Informationen zu .build finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1681

Weitere Informationen zu .mt finden Sie unter:
> https://www.nic.org.mt/

Quelle: onlinedomain.com, club.blog, nic.org.mt

UDRP – AXA SA SCHEITERT ERNEUT AN AXA-DOMAIN

Die Axa SA, bekannt für ihre Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, stritt zum zweiten Male gegen die moldawische Axa Management Consulting. Den Streit um axamc.com konnte sie 2004 nicht für sich verbuchen. Gleichwohl löschte die Gegnerin diese Domain und registrierte unter der Länderendung der Republik Moldau die Domain axa.md.

Das Versicherungsunternehmen Axa SA mit Sitz in Frankreich sah seine Markenrechte durch die moldawische Domain axa.md verletzt und startete vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein UDRP-Verfahren gegen die Domain-Inhaberin AXA Management Consulting aus Moldawien (Republik Moldau). Die Beschwerdeführerin nutzte ihren Namen Axa erstmals 1985 geschäftlich. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits die internationale Marke AXA beantragt gehabt. 1996 hatte sie auch eine europäische Marke beantragt. Darüber hinaus betreibt sie Domains wie axa.com, axa.info, axa.fr und axa-im.com. Die Beschwerdegegnerin, ein Beratungsunternehmen, wurde 2003 in der Republik Moldau gegründet; es registrierte die Domain axa.md am 24. Mai 2006. Aus der Sicht der Beschwerdeführerin liegt seitens der Beschwerdegegnerin eine Markenrechtsverletzung vor. Unter anderem trug die Beschwerdeführerin vor, ihre Marke AXA sei weltweit bekannt, der Begriff Axa selbst habe keine Bedeutung, die Domain axa.md sei mit der Marke identisch, wobei die moldawische Endung .md nicht als differenzierendes Merkmal wirke, sondern im Gegenteil bei Internetnutzern den Eindruck hinterlasse, es handele sich um ein Angebot der Axa SA in Moldawien. Die Gegnerin sei darüber hinaus unter dem Namen Axa nicht bekannt, sondern allenfalls unter deren eigener Marke „Axa Management Consulting“; die Gestaltung der Webseite weise farblich, formal und im Hinblick auf das Logo Ähnlichkeiten mit jener der Beschwerdeführerin auf und die Gegnerin biete ähnliche Dienstleistungen an. Die Domain axamc.com, die mit Marke und Namen „Axa Management Consulting“ der Gegnerin korrespondiere, habe sie für die Domain axa.md fallen gelassen.

Die Axa Management Consulting verwies unter anderem auf die eigene Marke und die 2006 registrierte Domain axa.md, über deren Inhalte sie die eigene Marke sowie ihr Dienstleistungsangebot kommuniziere, das sich von dem der Beschwerdeführerin unterscheide. Die Domain axa.md selbst kommuniziere das unterscheidungskräftige Merkmal der Marke „Axa Management Consulting“, wobei Axa auf rumänisch „gradlinig“ bedeutet. Nach dem Streit zwischen den Parteien um die Domain axamc.com, den die Beschwerdeführerin verloren hatte, habe sie diese Domain gelöscht und axa.md registriert, um ihren guten Willen zu zeigen, die örtliche Begrenzung ihres Angebots zu unterstreichen und einen weiteren Streit zu vermeiden. Die Beschwerdeführerin betreibe in Moldawien keine offiziellen Geschäftsstellen und sei dort auch nicht bekannt. Zudem gebe es in der Republik Moldau 17 Unternehmungen, die den Begriff „Axa“ im Namen tragen und unterschiedlichste Dienstleistungen anbieten. Einige von diesen sind auch Inhaber von Marken, die den Begriff „Axa“ in sich tragen.

Die rumänische Rechtsanwältin Marilena Comanescu wurde als Entscheiderin berufen. Sie prüfte nach den Regeln der UDRP, die Moldawien für die Endung .md übernommen hat, zunächst die Frage der Verfahrenssprache, ehe sie letztlich die Beschwerde der Axa zurückwies (WIPO-Case No. DMD2017-0003). Die Beschwerdeführerin hatte, obgleich es sich bei axa.md um eine moldawische Domain handelte, als Verfahrenssprache Englisch beantragt, da sie mit der Gegnerin auf Englisch korrespondiert hatte, die Webseite unter axa.md auch auf Englisch abrufbar ist, der Registrierungsvertrag sowohl auf Rumänisch als auch auf Englisch verfügbar ist und die Parteien in einem früheren UDRP-Streit um die Domain axamc.com auf Englisch gestritten hatten. Die Gegnerin beantragte, das Verfahren auf Rumänisch zu führen. Comanescu bestimmte letztlich – unter Verweis auf die guten Gründe der Beschwerdeführerin und weil die Übersetzung der Verfahrensunterlagen ins Rumänische weitere Kosten verursachen würden -, dass das Verfahren in englischer Sprache geführt werde.

In der Sache stellte Comanescu kurzerhand fest, dass die Marke der Beschwerdeführerin und die Domain axa.md der Gegnerin identisch sind. Doch bereits bei der Frage nach dem fehlenden Recht oder berechtigten Interesse der Beschwerdegegnerin an der Nutzung der Domain axa.md scheiterte die Beschwerdeführerin. Sie behauptete, der Gegnerin nicht erlaubt zu haben, das Zeichen „Axa“ zu nutzen. Diese sei zudem unter axa.md nicht bekannt und biete unter ihr keine legalen, nichtgeschäftlichen oder fairen Angebote von Waren und Dienstleistungen an. Comanescu stellte allerdings fest, dass die Gegnerin unter ihrem Handelsnamen agiere und unter axa.md, die diesen Namen widerspiegele, legal Dienstleistungen anbiete. Darüber hinaus verfüge sie über eine entsprechende Marke, deren dominierendes Zeichen „Axa“ dem Domain-Namen entspreche, der zugleich einen allgemeinen rumänischen Begriff bilde. Sicher sei die Marke „Axa“ der Beschwerdeführerin weltweit bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzdienstleistungen, doch habe die Gegnerin dieses Verfahrens gezeigt, dass sie eigene starke territoriale Rechte für sich in Anspruch nehmen kann und Dienstleistungen anbietet, die von denen der Beschwerdeführerin deutlich abweichen. Irgendein Verweis auf die Beschwerdeführerin und deren Marke finde sich nicht auf der Webseite der Gegnerin, weshalb die Registrierung und Nutzung der Domain axa.md in gutem Glauben von Seiten der Beschwerdegegnerin erfolge. Die Beschwerdeführerin habe im Übrigen versäumt zu belegen, dass die Gegnerin die Domain axa.md registriert habe, um ihr die Möglichkeit zu nehmen, sie selber zu registrieren. Aus all diesen Gründen kam Comanescu zu dem Ergebnis, dass die Gegnerin die Domain axa.md berechtigterweise registriert habe und nutze und in keiner Weise bögläubig agierte. Damit wies Comanescu die Beschwerde der Beschwerdeführerin zurück, und die Domain verblieb bei der Gegnerin.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain axa.md finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1683

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TROTZ WARNUNG – EMOJI-DOMAINS IM HANDEL GEFRAGT

Im Mai 2017 hatte das „Security and Stability Advisory Committee“ (SSAC) der Internet-Verwaltung ICANN vor „Emojis“ in Domain-Namen gewarnt, da diese vor allem in Kurznachrichten beliebten Bild-Schriftzeichen erhebliche Sicherheitsrisiken in sich bergen. Jedoch finden Emoji-Domains immer wieder gut betuchte Käufer, wie der aktuelle Deal über das „Yin-Yang“-Emoji unter .com zeigt.

Domain-Investor Gregg Ostrick (GNO, Inc.) teilte vergangene Woche mit, die „Yin-Yang“-Emoji-.com-Domain zum Preis von US$ 11.201,- (ca. EUR 9.413,-) gekauft und sie in seine Kollektion von fünf weiteren Emoji-Domains aufgenommen zu haben. Dabei handelt es sich um den zweitteuersten bisher bekannten Emoji-Domain-Deal: Im Dezember 2016 erzielte das „Cloud-Emoji“ unter .com US$ 13.600,- (ca. EUR 12.710,-). Unter .com gibt es bisher lediglich 33 „Emoji“-Domains. Gregg Ostrick besitzt nun sechs davon: neben dem Yin-Yang-Zeichen auch ein Flugzeug-Emoji, ein Uhr-Emoji, ein Schneemann-Emoji, ein Schneeflocken-Emoji sowie ein Keyboard-Emoji. Derzeit kann man keine neuen Emoji-Domains unter .com registrieren. Möglich war das für kurze Zeit in 2001, als mit der Internationalisierung der Domain-Registrierung auf Grundlage des Punycodes Domain-Namen mit zum Beispiel Umlauten verfügbar wurden. Damals registrierte Ostrick seine fünf Emoji-Domains, die seinerzeit noch „Dingbats“-Domains genannt wurden. Emoji-Domains lassen sich zur Zeit laut Wikipedia unter .ws, .tk, .to, .ml, .ga, .cf und .gq registrieren.

In der Domain-Investorenwelt ist man geteilter Meinung hinsichtlich des Sinns und des Werts solcher Domains. Einige halten die Investition in Emoji-Domains für rausgeschmissenes Geld. Andere sehen Möglichkeiten aufgrund der Nutzung von Mobilgeräten, die die Eingabe von Emojis in die Adresszeile des Internetbrowsers und den Aufruf der gewünschten Domain kinderleicht machen. Für Domain-Investoren sind Emoji-Domains im Hinblick auf die Abgrenzungsmöglichkeiten zu Domains mit Schriftzeichen von Interesse und Wert. Man kann sogar Vergleiche zu chinesischen, japanischen und anderen Schriftzeichen ziehen, die mit einem Zeichen ein ganzen Wort erfassen.

Nichtsdestotrotz bleibt die Warnung des SSAC auf lange Sicht aktuell: Emoji-Domains sind vor allem problematisch, da identische Emojis in unterschiedlichen Applikationen verschieden dargestellt werden. Für das Emoji „Smileys & People / face-positive“ stellte SSAC allein in Apple-Produkten über 20 zwar ähnlich aussehende, aber verschiedene Darstellungen fest. Im Rahmen der Kommunikation per Kurznachricht mag das egal sein, innerhalb einer Domain würde aber jedes Emoji zu einer anderen Adresse führen und so Verwirrung stiften. Erschwert wird eine eindeutige Identifizierung auch durch die Verwendung verschiedener, aber ähnlicher Hautfarben in einem Emoji. So dürfte der praktische Nutzen von Emoji-Domains von den möglichen Risiken deutlich eingeschränkt werden, was sich auch in ihrem Preis abzeichnen wird.

Das „SSAC Advisory on the Use of Emoji in Domain Names“ finden Sie unter:
https://www.icann.org/en/system/files/files/sac-095-en.pdf

Quelle: domaininvesting.com, de.wikipedia.org, eigene Recherche

KAFFEE.DE – .DE-DOMAIN RÄUMT EUR 200.000,- AB

Mit der Domain kaffee.de zu einem Preis von EUR 200.000,- setzte sich die deutsche Endung .de in der vergangenen Domain-Handelswoche an die Spitze. Erst mit einigem Abstand meldete sich .com mit pisces.com zu einem Preis von US$ 80.000,- (ca. EUR 67.227,-) an zweiter Stelle zu Wort.

Die deutsche Endung .de lief vergangene Woche allen anderen Endungen den Rang ab, indem kaffee.de zu EUR 200.000,- einen neuen Inhaber fand. Die OPAG GmbH kaufte die Domain und bietet darüber in Kürze Service in Sachen Kaffee und Kaffeemaschinen an. Die zweitteuerste Domain unter den Länderendungen war mit sich erheitsdienst.de zum Preis von EUR 20.500,- ebenfalls eine deutsche Domain, die auf das Angebot des Sicherheitsdienstleisters Ciborius Gruppe weiterleitet. Die österreichische Endung lieferte zwei Ein-Zeichen-Domains nach: y.at erzielte EUR 5.500,- und l.at EUR 5.463,-.

Die neuen Endungen überraschten mit einer relativ hochpreisigen Domain: web.media erzielte stolze US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-) und bietet nun ein russischsprachiges Angebot. Die sonstigen generischen Top Level Domains boten ihrerseits überdurchschnittliche Preise, angefangen mit der Zwei-Zeichen-Domain cb.org, die US$ 28.000,- (ca. EUR 23.529,-) kostete, über solo.org, die immerhin GBP 10.000,- (ca. EUR 11.371,-) erzielte, aber noch keine Inhalte aufweist, bis hin zu drei Drei-Zeichen-Domains, von denen ctg.org und whh.org jeweils US$ 9.888,- (ca. EUR 8.309,-) erbrachten, während url.net noch mit US$ 9.000,- (ca. EUR 7.563,-) im Rennen war.

Schließlich trug auch die Endung .com auf bescheidene Weise zum Erfolg der vergangenen Domain-Handelswoche bei. Teuerste Domain unter .com war pisces.com zum Preis von US$ 80.000,- (ca. EUR 67.227,-), gefolgt von chop.com mit US$ 70.000,- (ca. EUR 58.824,-) und vant.com für EUR 50.000,-. Ebenfalls noch erfreulich waren trap.com zu einem Preis von US$ 52.000,- (ca. EUR 43.697,-) und resolution.com zu US$ 50.000,- (ca. EUR 42.017,-). Darüber hinaus erzielte die „Yin-Yang“-Emoji.com den üppigen Betrag von US$ 11.201,- (ca. EUR 9.413,-). Damit war die Domain-Handelswoche recht erfreulich.

Länderendungen
————–

sicherheitsdienst.de – EUR 20.500,-
dein-anwalt.de – EUR 5.000,-

socialmedia.it – EUR 9.900,-
artifact.com.cn – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.563,-)
y.at – EUR 5.500,-
l.at – EUR 5.463,-
accelerant.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
sumup.jp – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.361,-)
morena.mx – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.277,-)
augmentedreality.ch – EUR 2.990,-
pico.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.941,-)
blaser.fr – EUR 2.500,-
wa.be – EUR 2.500,-
franke.mk – EUR 2.250,-
oisix.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
roomstorent.co.uk – GBP 851,- (ca. EUR 967,-)
carer.uk – GBP 800,- (ca. EUR 910,-)

Neue Endungen
————-

web.media – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-)

Generische Endungen
——————-

cb.org – US$ 28.000,- (ca. EUR 23.529,-)
solo.org – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.371,-)
ctg.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.309,-)
whh.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.309,-)
url.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.563,-)
bitwallet.org – US$ 4.850,- (ca. EUR 4.076,-)
volkov.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.361,-)
sexvideos.org – EUR 2.420,-
homex.net – US$ 2.595,- (ca. EUR 2.181,-)
curley.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
ipro.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)

.com
—–

pisces.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 67.227,-)
chop.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 58.824,-)
vant.com – EUR 50.000,-
trap.com – US$ 52.000,- (ca. EUR 43.697,-)
resolution.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.017,-)
nissei.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 18.908,-)
goood.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.807,-)
bs2.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 15.966,-)
imk.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.126,-)
freeindonesia.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.084,-)
setoo.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DAVIT – 16. BAYERISCHER IT-RECHTSTAG IN MÜNCHEN

Nur noch drei Wochen bis zum „16. Bayerischen IT-Rechtstag“ in München, zu dem der Bayerische Anwaltverband für den 11. Oktober 2017 lädt. Unter dem Titel „Die digitale Transformation: Rechtliche Herausforderungen“ werden aktuelle Themen zu IT in Unternehmen besprochen.

Den „16. Bayerischen IT-Rechtstag“ organisieren Bayerischer Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht gemeinsam. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam (Noerr LLP), München (GfA DAVIT), werden am 11. Oktober 2017 ab 09:00 Uhr aktuelle Themen zum IT-Recht behandelt. Als Vortragende mit dabei sind die Rechtsanwältinnen Claudia-Bernadette Langer (e.solutions GmbH, Ingolstadt) und Dr. Astrid Auer-Reinsdorff (Berlin) sowie zahlreiche männliche Referenten. In den Vorträgen werden unter anderem Fragen der Vertragsgestaltung, der Reorganisation des Vertriebs, der Cloud und von Big Data und KI behandelt. Im letzten Vortrag referieren die Rechtsanwälte Joerg Vocke und Florian Hilbert (beide Siemens AG) zu neuen Geschäftsmodellen wie B2B-Plattformen und IoT (Internet of Things), deren technische Risiken hoffentlich ausreichend angesprochen werden. Die Veranstaltung endet nach der Abschlussdiskussion um 17:30 Uhr.

Der „16. Bayerische IT-Rechtstag“ findet am 11. Oktober 2017 von 9:00 bis 17:30 Uhr im Akademischen Gesangverein, Ledererstraße 5 in 80331 München, statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 210,- zzgl. USt (= EUR 249,90), für Nichtmitglieder auf EUR 280,- zzgl. USt (= EUR 333,20). Im Preis enthalten sind Getränke und das Mittagessen. Auch wenn es nicht weiter erwähnt wird, gehen wir davon aus, dass die Teilnahmestunden nach der FAO anerkannt werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1618

Quelle: davit.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top