Domain-Newsletter

Ausgabe #878 – 03. August 2017

Themen: Nächste Runde – ICANN lehnt fixen Starttermin ab | EFF – Whitepaper zum Schutz von Domain-Inhabern | TLDs – Neues von .cz, .htc und .net | Schweiz – WIPO-Streit um my-pizza.ch | NameNinja – Orientierungshilfe für Start-Ups | rh.ca – kanadische Domains räumen den Markt ab | Kasachstan – TLDCON 2017 findet in Almaty statt

NÄCHSTE RUNDE – ICANN LEHNT FIXEN STARTTERMIN AB

Dr. Stephen Crocker, Vorsitzender des ICANN Board of Directors, hat die Diskussionen um ein Startdatum für die nächste nTLD-Einführungsrunde beendet: in einem Schreiben an die Registries Stakeholder Group (RySG) lehnte er jede konkrete Festlegung ab.

Im Juni 2017 hatte sich die RySG, der Interessensverband generischer Domain-Verwaltungen innerhalb ICANNs, an die ICANN-Führung unter Crocker und CEO Göran Marby gewandt und mit Nachdruck gefordert, das Bewerbungsfenster um neue Top Level Domains spätestens im vierten Quartal 2018 wieder zu öffnen. Seit 2015 liege ICANN ein überarbeitetes Arbeitspapier für die Vorbereitung der nächsten Runde vor. Die Registries selbst hätten vier Felder ausgemacht, in welchen ohne größere Verzögerungen Fortschritte gemacht werden können, nämlich „application procedures, the objection process, strings and community applications“. Parallel unterbreitete die RySG konkrete Änderungsempfehlungen; so sollten die nTLD-Bewerber beispielsweise berechtigt sein, die von ihnen gewünschte Zeichenkette nachträglich zu ändern. Auf rund 18 Seiten begründete die RySG im Detail, warum ein längeres Zuwarten nicht zumutbar sei.

Doch all diese Bemühungen verpufften: mit Schreiben vom 26. Juli 2017 wies Crocker den Wunsch nach einem konkreten Startdatum zurück und brachte so alle Hoffnungen auf einen raschen Beginn zum Platzen. Er benannte vier Schritte, die absolviert werden müssen, bevor man über die nächste nTLD-Runde nachdenken könne:

– eine Überprüfung der Effekte des nTLD-Programms auf den Betrieb des DNS Root-Systems
– eine Überprüfung des Trademark Clearinghouse
– eine Überprüfung des Uniform Rapid Suspension (URS) Systems
– eine Überprüfung des Einflusses des nTLD-Programms auf Wettbewerb, Verbrauchervertrauen und Verbraucherauswahl

Bisher seien nur die ersten drei Überprüfungen abgeschlossen, außerdem warte man noch auf den Bericht der „Subsequent Procedures PDP Working Group“. Den weiteren nTLD-Fahrplan skizziert Crocker wie folgt: „Once the community completes its work, the Board will consider the community’s recommendations to introduce additional new gTLDs. Without the final findings and recommendations from the review and PDP, the Board won’t be able to determine what needs to be done prior to the opening of another application process.“ Die Festlegung eines konkreten Termins durch das ICANN-Board stehe in Widerspruch zum Multistakeholder-Prozess der Netzverwaltung, der es der Community überlässt, die notwendigen Diskussionen zu führen, um eine Einigkeit zu erzielen, und den zeitlichen Rahmen ihrer Arbeit selbständig festzulegen.

In der Praxis ist der Starttermin für die nächste Runde damit auf unbestimmte Zeit verlegt. Die „Subsequent Procedures PDP Working Group“ wurde im Januar 2016 ins Leben gerufen. Obwohl ihr über 160 Freiwillige angehören, befindet sich ihre Tätigkeit noch in der Anfangsphase; in mehr als 30 Bereichen, aufgeteilt in vier „work tracks“, arbeitet man aktuell an konkreten Ergebnissen. Bis wann diese vorlegen, ist nicht abzusehen. Sollte nichts unvorhergesehenes passieren, erscheint ein Beginn der nächsten nTLD-Runde vor dem Jahr 2020 derzeit als wenig realistisch.

Das Schreiben von Dr. Stephen Crocker finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1654

Das Schreiben der RySG finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1635

Quelle: icann.org, eigene Recherche

EFF – WHITEPAPER ZUM SCHUTZ VON DOMAIN-INHABERN

Die US-Nichtregierungsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat ein Whitepaper veröffentlicht, das sich mit dem Schutz von Domain-Inhabern durch Registries befasst. Vor allem Donuts und Radix schneiden dabei schlecht ab.

Seit dem Jahr 2003 sind hunderte neue generische Top Level Domains auf den Markt gekommen, die Auswahl für die Verbraucher ist so gross wie nie. Doch während ICANN beispielsweise durch Einführung des Uniform Rapid Suspension System (URS) oder des Trademark Clearinghouse viel Wert auf den Schutz von Markenininhabern gelegt hat, kamen die Rechte von Domain-Inhabern nach Ansicht der EFF zu kurz. In dem Whitepaper „Which Internet registries offer the best protection for domain owners?“ geht die EFF daher der Frage nach, welcher Domain-Verwaltung daran gelegen ist, auch die Domain-Inhaber zu schützen. Es unterteilt sich in die vier Kapitel „security against trademark bullies“, „security against identity theft and marketing“, „security against overseas speech regulators“ und „security against copyright bullies“. Auf insgesamt 23 Seiten im .pdf-Format listet das Whitepaper getrennt nach generischen Top Level Domains und ausgewählten Länderendungen, welche Regelungen jeweils gelten.

Wer zum Beispiel Sorge hat, mit einer Domain Markenrechte zu verletzen, sollte alle von Donuts verwalteten Endungen meiden. Grund ist das private „Domains Name Protected Marks List Plus“-Programm (DPML Plus) von Donuts, das über den von ICANN vorgeschriebenen Schutz hinausgeht und auch Domains blockiert, die nur teilweise einer Marke entsprechen oder Tippfehler davon enthalten. Aber auch wer fürchtet, durch die unter einer Domain veröffentlichten Inhalte die Rechte Dritter zu verletzen, sollte nach Ansicht der EFF alle von Donuts verwalteten TLDs meiden. Ein Abkommen mit der „Motion Picture Association of America“ (MPAA) sorge dafür, dass in bestimmten Fällen von Urheberrechtsverletzungen eine Domain abgeschaltet werde. Diesem Abkommen ist auch Radix beigetreten, so dass die Meide-Empfehlung auch für die indische Registry gelte. Die MPAA agiere als Privatpolizist, und Donuts wie Radix als Vollstrecker. Schutz vor Eingriffen in die Meinungsfreiheit bieten nach den Recherchen der EFF vor allem ccTLDs; das gilt auch für alle Fälle, in denen WHOIS-Daten nur eingeschränkt zugänglich sein sollen. So zeigt etwa .eu im öffentlichen WHOIS bei natürlichen Personen nur die eMail-Adresse des Inhabers an. Die griechische .gr spart sogar alle Daten aus.

Gleich an mehreren Stellen erwähnt die EFF, dass mit .onion eine Alternative zur Verfügung steht, die weitgehenden Schutz anbietet. Allerdings ist .onion als „special-use TLD“ keine klassische TLD; sie ist nur mit Hilfe des Tor-Clients, also spezieller Software nutzbar. Die Endung .onion mag daher verhältnismäßig viel Schutz im Sinne der EFF bieten; alltagstauglich ist sie angesichts ihrer Nutzungsbeschränkungen nicht.

Das Whitepaper „Which Internet registries offer the best protection for domain owners?“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1656

Quelle: eff.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CZ, .HTC UND .NET

Und wieder eine .brand weniger: das Telekommunikationunternehmen HTC aus Taiwan hat ICANN gebeten, den Registry-Vertrag für .htc zu beenden. In Tschechien arbeitet man derweil am Kundenservice für .cz, während .net teurer wird – hier unsere Kurznews.

CZ.NIC, Verwalterin der tschechischen Länderendung .cz, hat einen neuen Kundenservice für Domain-Inhaber eingeführt. Bereits seit dem 17. Juli 2017 informiert CZ.NIC alle Inhaber einer .cz-Domain per SMS über das bevorstehende Auslaufen des Registrierungsvertrages. Voraussetzung ist, dass der Domain-Inhaber seine Mobilnummer im WHOIS hinterlegt hat. Ergänzend versucht CZ.NIC auch eine telefonische Kontaktaufnahme, beispielsweise wenn der Empfang von SMS-Nachrichten abgeschaltet ist oder lediglich eine Festnetznummer angegeben ist. Laut CZ.NIC hat es die Registry mit bis zu 800 auslaufenden Verträgen täglich zu tun, bei denen man Kontakt mit den Kunden sucht. Um einen unabsichtlichen Domain-Verlust zu vermeiden, ist es daher wichtig, die WHOIS-Daten stets aktuell zu halten. Kunden deutscher Domain-Registrare müssen sich regelmäßig keine Gedanken machen; dort sollte sich der Registrierungsvertrag automatisch jährlich verlängern, sofern er nicht gekündigt wird.

Die taiwanesische High Tech Computer Corporation (HTC) hat die Internetverwaltung ICANN um eine Auflösung des Registry-Vertrages für die Markenendung .htc gebeten. In einem Schreiben vom 08. Mai 2017 beruft sich HTC-Chairman Hsiueh-Hong Wang auf die Regelung in Section 4.4 (b) des Registry-Agreements, die jederzeit eine Vertragsbeendigung ohne Begründung erlaubt. Besonderen Wert legt HTC darauf, dass die Beendigung möglichst rasch vollzogen wird; am 28. Juli 2017 hat ICANN daraufhin beschlossen, die Endung .htc nicht auf eine Nachfolge-Registry zu übertragen. Registrierte Domains gibt es mit Ausnahme der obligatorischen nic.htc nicht. Die Zahl der neu eingeführten und schon wieder beendeten nTLDs ist damit auf 27 angestiegen; im Einzelnen handelt es sich neben .htc um .pamperedchef, .mcdonalds, .mcd, .montblanc, .chloe, .boots, .orientexpress, .mtpc, .theguardian, .dwg, .xn--4gq48lf9j, .iinet, .mutuelle, .naspers, .payu, .supersport, .mzansimagic, .mnet, .kyknet, .africamagic, .multichoice, .dstv, .gotv, .emerson, .flsmidth und .doosan.

VeriSign Inc., Registry der generischen Top Level Domain .net, hat mitgeteilt, die „registry fee“ für .net-Domains erhöhen zu wollen. Mit Wirkung ab 1. Februar 2018 erhöht sich die Gebühr für Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers von aktuell US$ 8,20 um zehn Prozent auf US$ 9,02. Dieser Schritt ist nicht überraschend; der Registry-Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN sieht das Recht für VeriSign vor, die Preise um zehn Prozent jährlich anzuheben, wobei VeriSign davon in den vergangenen Jahren stets Gebrauch gemacht hat. Auch der kürzlich verlängerte, bis 2023 laufende Registry-Vertrag sieht dieses Recht vor, so dass .net-Domains dann US$ 14,52 kosten würden; hinzu kommt die „ICANN fee“ von US$ 0,75. Für die Domain-Inhaber hat diese Preiserhöhung unmittelbar keine Auswirkung; mittelbar könnten jedoch die Registrare gezwungen sein, diese Erhöhung ihrer Einkaufspreise an die Kunden weiterzugeben.

Das Vertragsbeendigungsschreiben für .htc finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1655

Quelle: nic.cz, icann.org, domainnamewire.com

SCHWEIZ – WIPO-STREIT UM MY-PIZZA.CH

Die Schweiz beherbergt nicht nur die WIPO, eine der großen UDRP-akkreditierten Schiedsstellen, sondern hat auch eine eigene Streitbeilegungsordnung für die Landesendung .ch. Diese kam in einem aktuellen Verfahren vor der WIPO um die Domain my-pizza.ch zum Zuge.

Die ITmakers GmbH mit Sitz in Basel (Schweiz) wandte sich wegen der Domain my-pizza.ch an die WIPO. Die ITmakers GmbH bezweckt den Betrieb von Online-Portalen im Gastronomiebereich. Sie ist Inhaberin der Domain mypizza.ch, die 1999 erstmals registriert wurde und unter der sie seit September 2016 eine Online-Bestellplattform betreibt. Die ITmakers GmbH ist seit Februar 2017 zudem Inhaberin einer Marke „mypizza“. Sie trägt vor, seit mindestens 2002 existiere die Online-Bestellplattform mypizza.ch mit Gastronomieangeboten. Dabei würden die beiden Zeichen „MyPizza“ und „MyPizza.ch“ auf ihrer Webseite benutzt. Der aktuelle Geschäftsführer sei bereits Mitgründer und Geschäftsführer der vorangegangenen Inhaberin der Domain, die die Webseite von 2004 bis 2009 betrieben hat, gewesen. Von da an bis September 2016 habe der Geschäftsführer das Angebot als Einzelunternehmer betrieben. Seit September betreibe die ITmakers GmbH die Online-Bestellplattform unter seiner Führung. Die Zeichen „MyPizza“ bzw. „MyPizza.ch“ würden seit dem Jahr 2008 auch zu Marketingmaßnahmen gegenüber geschäftlichen Kunden wie Restaurants und Lieferdiensten genutzt. Die Gegnerin verletze mit der Domain my-pizza.ch ihre Kennzeichen- und Markenrechte. Die ITmakers GmbH rief als Gesuchstellerin die WIPO für ein Verfahren nach der Streitbeilegungsordung für die schweizer Landesendung .ch auf und beantragte die Übertragung der Domain my-pizza.ch.

Der Inhaber der Domain my-pizza.ch, Cengiz Goekceguen, der seinen Sitz ebenfalls in Basel hat, ist Softwareentwickler. Die Domain my-pizza.ch wurde im Mai 2010 registriert und seit Oktober 2015 ist er der Inhaber der Domain. Er hält entgegen, hinter der Domain my-pizza.ch stehe die Pizzeria „My-Pizza Sejdini“, die seit 2014 betrieben wird. Sie ist über die Domain my-pizza.ch seit September 2015 erreichbar. Er, Goekceguen, habe die Webseite für „My-Pizza Sejdini“ gestaltet und programmiert und halte die Domain my-pizza.ch für „My-Pizza Sejdini“. Seit November 2015 bestehe zwischen den Parteien eine Geschäftsbeziehung: „My-Pizza Sejdini“ ist auf dem Portal mypizza.ch als Lieferdienst unter der Domain my-pizza.ch verzeichnet. Der Gesuchsstellerin und deren Geschäftsführer sei dies bekannt, sie seien explizit damit einverstanden gewesen, dass „My-Pizza Sejdini“ die Domain my-pizza.ch dafür benutzt. Die Marke der Gesuchstellerin sei im Übrigen erst im November 2016 beantragt worden.

Als Entscheider wurde der Schweizer Juraprofessor Daniel Kraus berufen. Der prüfte die Sache eingehend und kam zu dem Ergebnis, dass die Domain my-pizza.ch beim Inhaber verbleibt (WIPO Verfahren Nr. DCH2017-0004). Für Kraus stellt die Domain mypizza.ch, auf deren langjährige Nutzung sich die Gesuchsstellerin stütze, kein absolutes Kennzeichenrecht dar, auf dass sie sich stützen könne. Es sei nicht bewiesen, dass die Domain mypizza.ch ausreichend bekannt geworden sei. Die Marke hingegen habe sie erst am 03. November 2016 angemeldet. Der Gegner habe die Domain my-pizza.ch bereits 2015 registriert, und zuvor war der Betreiber von „My-Pizza Sejdini“ Inhaber der Domain gewesen. Für diesen und in dessen Auftrag halte der Gegner nun die Domain. Aufgrund des Markenschutzgesetztes (MschG) könne die Gesuchstellerin dem Gegner nicht verbieten, ein von diesem bereits vor der Markenanmeldung genutztes Zeichen weiter zu gebrauchen. Auch aus dem Recht des unlauteren Wettbewerbs greife kein Tatbestand: ein täuschendes und treuwidriges Verhalten des Gesuchsgegners vermochte Kraus nicht festzustellen, da „my“ und „pizza“ generische Begriffe sind, die selbst in Kombination nur schwach kennzeichnend wirken und somit keine Unterscheidungskraft haben. Damit geniessen die Domain-Namen keinen Kennzeichenschutz, weshalb keine Verwechslungsgefahr vorliege. Der Gesuchsgegner habe sein legitimes Interesse an der bereits vor der Markenregistrierung erfolgten Verwendung des Domain-Namens my-pizza.ch nachgewiesen. Die Domain diene auch nicht als „Lockvogel“, indem die Erwartungen eines Suchenden zwecks Kundenfang ausgenützt werden, denn die Pizzeria „My-Pizza Sejdini“ ist bereits seit 2014 ins Handelsregister eingetragen. Damit genieße sie zudem Priorität gegenüber der Marke „mypizza“ der Gesuchsstellerin. Schließlich habe der Gegner die Domain my-pizza.ch nicht ohne triftige Gründe oder spezifische Bedürfnisse registriert, oder um die Gesuchsstellerin von deren Nutzung auszuschließen. Er hält die Domain für ein Unternehmen, welches eine Pizzeria führt. Nach alle dem wies Kraus das Gesuch der ITmakers GmbH auf Übertragung der Domain my-pizza.ch zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain my-pizza.ch finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1657

Das Streitbeilegungsreglement für .ch und .li finden Sie unter:
> https://www.nic.ch/de/terms/disputes/rules_v1/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

NAMENINJA – ORIENTIERUNGSHILFE FÜR START-UPS

Start-Ups haben nicht nur das Problem, den richtigen Namen zu finden, sondern auch die richtige Domain. Oft fehlt es zudem am Budget für die gewünschte Domain. NameNinja.com bietet nun einen Preis-Führer, über den Start-Ups und andere sich schnell über Domain-Preiskategorien informieren können.

Domain-Investoren haben ein besonderes Problem: sie erhalten uninformierte Verkaufsanfragen zu Premium-Domains. Start-Ups auf der Suche nach einem Namen und der passenden Domain scheitern immer wieder an falschen Vorstellungen darüber, was eine bereits registrierte Domain kosten kann. Aus diesem Grunde gestaltete Bill Sweetman, Gründer und CEO des in Toronto (Kanada) ansässigen Domain-Brokers NameNinja.com, den „StartUp Domain Name Price Guide“ für Start-Ups und andere. Für Sweetman ist es wichtig, dass Start-Up Gründer ein realistisches Budget im Kopf haben, wenn sie mit ihrem Namensfindungsprozess beginnen und auf die Jagd nach dem passenden Domain-Namen gehen. Mit dem Guide sparen sich die Start-Ups, so Sweetman, eine Menge Zeit und Stress, wenn sie den eigenen Namen und die Wahl der Domain am vorhanden Budget ausrichten.

Der „StartUp Domain Name Price Guide“ ist eine .pdf-Datei, die nützliche Informationen graphisch aufbereitet darstellt. Er orientiert sich an den typischen Preisbereichen von Domains in US-Dollar. In einer linken Spalte kategorisiert er die unterschiedlichen „Domain-Typen“, bei denen zunächst .com-Domains in Ein-Wort-, Zwei-Wort- und Drei-Zeichen-Domains unterschieden werden. Erst danach folgen Länderendungen, alternative Domain-Endungen und neue Domain-Endungen. In drei weiteren Spalten gibt es Beispiele, Preise und Notizen dazu. So findet man zu den Ein-Wort .com-Domains als Beispiel rocket.com, bei der mit einem Preis von US$ 50.0000,- bis zu US$ 500.000,- und mehr zu rechnen ist. Während bei den drei .com-Typen Preisrahmen genannt werden, in denen sich entsprechende Domains bewegen, finden sich bei den anderen Endungen lediglich prozentuale Werte, die sich auf die jeweiligen .com-Typen beziehen. Unter den vier Spalten findet man einige Tipps zu Domain-Käufen, die potentiellen Käufern weiterhelfen. So sollte man unter anderem mit einem realistischen Budget beginnen, beim Namen flexibel bleiben und sich eine Menge Zeit nehmen.

Der „StartUp Domain Name Price Guide“ ist nur eine kleine .pdf-Datei mit überschaubaren Informationen, doch die helfen Start-Ups und anderen, die Domains kaufen wollen, entschieden weiter. Auch Domain-Investoren nehmen den Guide freudig auf. So erklärt Andrew Alleman: „I will definitely refer to it when I’m negotiating to sell one of my domains.“ In Kommentaren unterstreicht Sweetman aber auch noch einmal, dass es beim Preis von Domains immer auch auf das Verhandlungsgeschick des Inhabers ankomme.

Sie finden den „StartUp Domain Name Price Guide“ unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1658

Quelle: nameninja.com, domainnamewire.com, dnjournal.com

RH.CA – KANADISCHE DOMAINS RÄUMEN DEN MARKT AB

Die vergangene Domain-Handelswoche fiel schwach aus, konnte jedoch zugleich überraschen. Die teuersten Domains kamen diesmal aus Kanada, mit rh.ca für US$ 39.750,- (ca. EUR 33.974,-) und mattress.ca für US$ 28.000,- (ca. EUR 23.932,-). Erst dann, in zweiter Reihe, kamen zwei .com-Domains.

Die Länderendungen beherrschten erneut das Feld. Die kanadische Endung .ca lieferte drei Käufe, von denen zwei sich in der vergangenen Domain-Handelswoche an die Spitze setzten: rh.ca erzielte US$ 39.750,- (ca. EUR 33.974,-), gefolgt von mattress.ca, die immerhin noch US$ 28.000,- (ca. EUR 23.932,-) einbrachte. Die Positionen drei und vier unter den Länderendungen belegte die deutsche Endung mit carhifi.de für EUR 9.520,- und aequitas.de für EUR 7.250,-. Danach sah es mau aus.

Die neuen Endungen hielten sich wacker mit crypto.bet zum Preis von US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-), bitcoin.blog für US$ 2.999,- (ca. EUR 2.563,-) und love.one zu US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-). Die sonstigen generischen Endungen waren lediglich mit drei Deals vertreten, davon allerdings zwei Drei-Zeichen-Domains zu sehr ordentlichen Preisen: thf.org erzielte US$ 14.500,- (ca. EUR 12.393,-) und bnd.net US$ 11.000,- (ca. EUR 9.402,-).

Die Endung .com klinkte sich mit der drittteuersten Domain der Woche ein: mondly.com erzielte US$ 25.000,- (ca. EUR 21.368,-). Ihr folgte finago.com mit EUR 14.000,-. Danach gabs vier weitere Deals im fünfstelligen US$-Bereich. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche schwach besetzt. Die Urlaubszeit führt zu schwachen Preise und Verkäufen.

Länderendungen
————–

rh.ca – US$ 39.750,- (ca. EUR 33.974,-)
mattress.ca – US$ 28.000,- (ca. EUR 23.932,-)
teakmöbel.de – EUR 3.600,-

carhifi.de – EUR 9.520,-
aequitas.de – EUR 7.250,-
hff.de – EUR 5.000,-

ixinachina.cn – EUR 6.000,-
glance.co – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.588,-)
write.ai – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.273,-)
robertson.ca – CAD 5.400,- (ca. EUR 3.691,-)
tourspel.nl – EUR 3.500,-
betway.com.br – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.419,-)
metric.ai – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.563,-)
mytheresa.pl – EUR 2.000,-
cap.io – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.966,-)

Neue Endungen
————-

crypto.bet – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
bitcoin.blog – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.563,-)
love.one – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-)

Generische Endungen
——————-

chatroulette.asia – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.352,-)

thf.org – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.393,-)
bnd.net – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.402,-)

.com
—–

mondly.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.368,-)
finago.com – EUR 14.000,-
fodr.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.256,-)
sedna.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.256,-)
veracity.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.402,-)
4human.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.547,-)
dubaioffplan.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.410,-)
cryptostars.com – US$ 6.565,- (ca. EUR 5.611,-)
boondi.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.128,-)
mysign.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.128,-)
allsync.com – EUR 5.000,-
arovia.com – EUR 5.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KASACHSTAN – TLDCON 2017 FINDET IN ALMATY STATT

Für September 2017 lädt die .ru-Registry mit Unterstützung von ICANN zur TLDCON 2017 nach Almaty in Kasachstan. Die Veranstaltung findet damit zum zehnten Male statt.

Seit 2008 koordiniert das Koordinierungszentrum für die russische Endung .ru die internationale Konferenz TLDCON für Registries von Länderendungen und Registraren aus dem zentral- und osteuropäischen Raum. Die aktuelle Konferenz TLDCON 2017 findet vom 06. bis 07. September 2017 in Almaty (Kasachstan) statt. Im Rahmen der Konferenz kommen führende Registries und Registrare aus unterschiedlichen Ländern ins Gespräch über Belange des Internets. Die Kommunikation beider wird im Lichte einer raschen Entwicklung der nationalen Segmente des Internets immer wichtiger. Letztlich sucht man angesichts von Globalisierung und sich stets weiter entwickelnder Geschäftsmodelle nach neuen Möglichkeiten zur Ausweitung internationaler Kooperationen sowie nach Weiterentwicklung des globalen Domain-Marktes. Die Veranstaltung eröffnet am 06. September 2017 um 10:00 Uhr mit einem Panel, bei dem unter anderen Kairat Balykbaev, Minister für Information und Kommunikation der Republik Kasachstan, sowie Michael Yakushev (ICANN) teilnehmen. Eine sich anschließende Session vor der Mittagspause widmet sich dem Domain-Missbrauch. Am Nachmittag wendet man sich in Session 2 technischen Lösungen hinsichtlich des DNS zu. Der Arbeitstag schließt mit dem Thema Domain-Marketing und Preise. Es schließt sich ein Gala-Dinner an. Der zweite Tag ist dem Datenschutz und einem Schulungsprojekt gewidmet; er endet nach dem Lunch gegen 15:00 Uhr.

Die TLDCON 2017 findet vom 06. bis 07. September 2017 im Intercontinental Almaty Hotel, Zeltoksan Str. 181 in Almaty (Kasachstan) statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist notwendig. Es sind bereits 59 Teilnehmer angemeldet.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://meeting.cctld.ru/en/

Quelle: cctld.ru, mynext.events

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