Domain-Newsletter

Ausgabe #876 – 20. Juli 2017

Themen: DNDisputes.com – neue UDRP-Suchmaschine ist online | ICANN – Spekulation über die nächste nTLD-Runde | TLDs – Neues von .fi, .fr und .ke | UDRP – 21 Jahre untätig, aber keine Verjährung | x.com & Co – Elon Musk kauft, Mike Mann verkauft | dcc.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 198.000,- | Shanghai – NamesCon geht im Oktober nach China

DNDISPUTES.COM – NEUE UDRP-SUCHMASCHINE IST ONLINE

Der Markt der UDRP-Suchmaschinen ist um ein neues Angebot reicher: DNDisputes.com, ein vom domainOM Team in der Türkei erstelltes Portal, erfasst vorerst zwar nur Entscheidungen der Genfer WIPO (World Intellectual Property Organization), weiss aber durch Statistiken zu glänzen.

Im Jahr 1999 eingeführt, zählt das Streitschlichtungsverfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) längst zu den etablierten Werkzeugen, um grenzüberschreitende Streitigkeiten für praktisch jede generische Top Level Domain und zahlreiche country code Top Level Domains zu lösen. Um so wichtiger ist es für Juristen, den Überblick zu behalten. Den verspricht DNDisputes.com, ein neues Angebot, über das kostenfrei in UDRP-Verfahren recherchiert werden kann. Die Startseite ist schlicht gehalten: neben einer Zeile, in die man eine Suchanfrage eingeben kann, gibt es noch die drei Spalten „latest decisions“, „latest cases“ und „statistics“. Sie bieten themenorientierte Schnellzugriffe, die sich bei entsprechendem Bedarf per Mausklick erweitern lassen. Insgesamt hält die Website derzeit 37.675 Entscheidungen parat, die alle aus der Feder der WIPO stammen. Urteile anderer UDRP-Provider wie dem National Arbitration Forum will man in Zukunft ebenfalls einbauen; da WIPO-Daten automatisch, Urteile andere Provider dagegen händisch eingepflegt werden müssen, ist der Aufwand aktuell zu gross. Da die WIPO die UDRP-Praxis dominiert, ist dieser Nachteil zum Start des Angebots aber verschmerzbar.

Wirklich nützlich ist vor allem aber der umfangreiche Statistik-Teil von DNDisputes.com. Die WIPO-Urteile lassen sich sortieren nach „decision, country, case language, complainant, respondent, representative, panelist, decision date, case particular, domain extension, domain length, domain registrar“. So lässt sich zum Beispiel herausfinden, dass Tony Willoughby in 500 UDRP-Verfahren 302 mal zu Gunsten des Beschwerdeführers entschieden hat; sein Kollege Panelist Sebastian M.W. Hughes kommt in 372 Verfahren dagegen auf 349 günstige Entscheidungen für Markeninhaber. Eifrigster Antragstellervertreter ist Melbourne IT Digital Brand Services (618 Verfahren) vor Cabinet Dreyfus & Associés (589) und CSC Digital Brand Services (372). Die Antragsgegner setzen vor allen auf ESQwire.com Law Firm (171), Gary Wayne Tucker (82) und John Berryhill. Auch die Anzahl der in deutscher Sprache geführten UDRP-Verfahren lässt sich nun leicht recherchieren: 275 führt DNDisputes.com auf, die mit einem weiteren Klick alle in einer Übersicht abgerufen werden können.

DNDisputes.com ist nicht die erste UDRP-Suchmaschine. Als etabliert gelten zum Beispiel UDRPsearch.com und DomainFight.net, die zudem teilweise auch Urteile anderer UDRP-Provider erfassen. Anwälten und Rechtsvertretern kommen so viele Informationen zu Gute, können sie so doch schnell überprüfen, ob der Antragsgegner bereits in früheren Verfahren beteiligt war oder vielleicht Cybersquatter-Qualität hat. Oder sie erkennen, ob der Antragsteller frühere UDRP-Verfahren wegen eines „reverse domain name hijacking“ verloren hat.

Die Suchmaschine DNDisputes.com finden Sie unter:
> https://www.dndisputes.com/

Die WIPO-Suchseite findet man unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/search/

Die Suchseite des NAF findet man unter:
> http://www.adrforum.com/domains

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: onlinedomain.com

ICANN – SPEKULATION ÜBER DIE NÄCHSTE NTLD-RUNDE

Der renommierte Blogger Kevin Murphy von domainincite.com gibt den Diskussionen um die nächste Einführungsrunde für nTLDs neues Futter: in einem Artikel geht er auf unbestätigte Meldungen ein, wonach ICANN bis zu 25.000 Bewerbungen erwartet.

Es ist nur eine Schätzung, die durch den Raum schwirrt und keine klar zuordenbare Quelle hat. Zuletzt soll sie in der „public session“ beim ICANN-Meeting in Johannesburg gefallen sein. Und sie klingt beeindruckend: bis zu 25.000 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain könnten bei ICANN eingehen, wenn der Startschuss für die nächste Einführungsrunde fällt. Murphy hält sie nicht für unplausibel: so habe es der letzten Runde an Glanz gefehlt; vor allem in Entwicklungsländern habe es an Bewusstsein für die Möglichkeit einer eigenen TLD gemangelt. Des Weiteren hätten sich die Inhaber großer Markenportfolios freiwillig beschränkt; so habe sich Larry Page, der damalige CEO von Google, für weit mehr als die letztlich nur 101 TLDs bewerben wollen. Ferner gäbe es Berichte, wonach viele Unternehmen die Gelegenheit verpasst hätten, sich um ihre .brand zu bewerben. Schließlich gäbe es tausende von Städten, die von der Bevölkerungszahl her vergleichbar sind mit jenen, die sich 2012 beworben haben und nun auf ihre Chance warten. Auch die bisher von ICANN erhobene Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- ist nicht in Stein gemeisselt.

Murphy sieht das Problem aber bei ICANN. Im Jahr 2012 sind insgesamt 1.930 Bewerbungen eingegangen. ICANN selbst hatte angegeben, nicht mehr als 1.000 nTLDs im Jahr in die Root Zone eintragen zu wollen; bei 25.000 Bewerbungen würde es also 25 Jahre dauern, bis alle Bewerbungen abgearbeitet sind. Tatsächlich war die Zahl noch weit geringer: Es dauerte bis Mai 2016, bis die 1.000ste nTLD delegiert war. Bei gleichem Tempo könnte es also sogar rund 70 Jahre dauern, bis 25.000 Bewerbungen abgearbeitet sind. Ohne Automatisierung des Verfahrens wäre die eigene Domain-Endung also ein Geschenk für die Enkel. Geht man davon aus, dass die Bearbeitung nur fünf Jahre dauert, müssten die ICANN-Juristen allerdings immer noch ein dutzend Registry-Agreements täglich unterzeichnen. Am Ende gilt auch für Murphy: nichts genaues weiss man nicht.

Gesicherte Berichte, ob und wann die nächste Runde stattfindet, gibt es nicht. ICANN hat zuletzt 2016 angedeutet, dass das Jahr 2020 ein realistischer Zeitpunkt sein könnte. Auch die Zahl der möglichen Bewerber ist spekulativ, vor allem weil sich viele .brands freiwillig zurückgezogen haben und viele andere Unternehmen noch keine originäre Idee entwickelt haben, wie sie mit der eigenen TLD umgehen wollen. Die Registries Stakeholder Group (RySG), Interessensverband generischer Domain-Verwaltungen innerhalb ICANNs, hat aber erst kürzlich den Druck erhöht und von der Internetverwaltung einen Start spätestens im vierten Quartal 2018 verlangt.

Den Artikel von Kevin Murphy finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1649

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .FI, .FR UND .KE

Kenia macht .ke kürzer: noch im Juli 2017 beginnt die Sunrise-Period für die Vergabe von Domain-Namen direkt unterhalb von .ke. In Finnland freut man sich einstweilen über den .fi-Boom, während .fr für mehr Sicherheit wirbt – hier unsere Kurznews.

Ungeahnter Beliebtheit erfreut sich derzeit die finnische Länderendung .fi: nach Mitteilung der Verwalterin Ficora (Finnish Communications Regulatory Authority) wurden allein in der ersten Jahreshälfte 2017 über 40.000 neue Domains registriert; so stieg die Gesamtzahl an .fi-Domains auf über 430.000 an. „Compared to the same period a year ago, the growth has been up to 34% as the number of registered domain then was 29,861“, so Juhani Juselius, Chef Specialist bei Ficora. Einer der wesentlichen Gründe ist nach Einschätzung von Juselius die Umstellung auf ein Registry-Registrar-Modell im Herbst 2016: während sich die Registry um die Verwaltung des .fi-Namensraumes kümmert, wickeln die Registrare die Domain-Registrierung für ihre Endkunden ab. Ficora hat eigens eine Registrar-Suchmaschine eingerichtet, über die der passende Domain-Registrar gesucht und gefunden werden kann. Inhaber von Markenrechten sollten deshalb spätestens jetzt darüber nachdenken, ob eine vorbeugende Registrierung für sie Sinn macht.

Kenya Network Information Centre (Kenic), Verwalterin der kenianischen Länderendung .ke, macht die zweite Ebene frei. Über Twitter verkündete Kenic: „We have introduced Second Level .Ke Domain name space, Roll out date 23 rd July 2017. Secure yours early enough“. Ab dem 23. Juli 2017 erhalten zunächst Markeninhaber das Recht, ihre geschützte Bezeichnung direkt unterhalb von .ke zu registrieren. Wie lange diese Sunrise-Phase dauert, ist unklar; in Medienberichten ist die Rede von 30 Tagen, die Policy spricht von 90 Tagen. Teilnahmeberechtigt sind Markeninhaber, deren Marken Schutz nach dem „Trade Marks Act (CAP 506)“ geniessen. Im Anschluss folgt eine 30tägige Landrush-Phase. Inhaber bereits registrierter .ke-Domains geniessen keine Bevorzugung. Im Fall von Rechtsverletzungen greift mit der Alternate Domain Dispute Resolution Policy ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Mit Spannung werden wir beobachten, wie sich die Registrierungszahlen entwickeln; zum Jahresende 2016 waren 62.215 .ke-Domains registriert, davon etwa 93 Prozent unter der offiziellen Subdomain .co.ke.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat ein „Issue Paper“ zu ihrem „Lock Service“ veröffentlicht. Seit 24. Februar 2015 können Inhaber von .fr-Domains diesen Zusatzdienst in Anspruch nehmen; er sorgt dafür, dass die Änderung wesentlicher Domain-Daten wie des Domain-Inhabers oder des Admin-C ebenso wie ein Domain-Transfer nur möglich ist, wenn der Domain-Registrar vorher ein „unlock request“ bei AFNIC gestellt hat. Praktische Bedeutung hat er allerdings bisher kaum; die Zahl der „gesperrten“ .fr-Domains beziffert AFNIC mit unter 100; gerade einmal 20 Registrare bieten ihren Kunden diesen Dienst an. Das dürfte der Grund sein, warum AFNIC in dem neuen „Issue Paper“ die Vorteile einer Sperrung nochmals herausarbeitet; gerade Webseiten mit eCommerce oder große Unternehmensangebote können davon profitieren. Zu den Kosten des „.fr Lock Service“ schweigt sich AFNIC bisher aus; interessierte Domain-Inhaber können sich jedoch über ihren Domain-Registrar nach weiteren Einzelheiten erkundigen.

Die Registrierung von .fi-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> https://www.united-domains.de/fi-domain

Das „Issue Paper“ zum .fr-Lock finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1648

Quelle: viestintavirasto.fi, afnic.fr, kenic.or.co

UDRP – 21 JAHRE UNTÄTIG, ABER KEINE VERJÄHRUNG

Schauspieler und Musiker David Duchovny wartete 21 Jahre, ehe er gegen den Inhaber der Domain davidduchovny.com vorging. Die UDRP-Entscheidung stand auf Messers Schneide, da für Duchovny in der Zeit kein Schaden entstanden war – sonst hätte er doch sicher früher ein Verfahren gestartet.

Der Schauspieler und Musiker David Duchoviny, bekannt insbesondere aus der Fernsehserie „The X-Files“, startete ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain davidduchovny.com, Alberta Hot Rods c/o Jeff Burgar. Letzterer ist ein bekannter Cybersquatter, der bereits viele UDRP-Verfahren verloren, aber auch einige gewonnen hat, zum Beispiel den Streit um die prestigeträchtige Domain brucespringsteen.com im Jahr 2001. Die Domain davidduchovny.com hatte er schon im November 1996 registriert. Jetzt, nach beinahe 21 Jahren, beantragte David Duchovny, der derzeit unter davidduchovnymusic.com zu finden ist, eine Übertragung der Domain auf sich. Er bezog sich auf seinen bekannten Namen, für den „common law“-Markenrechte bestehen, da er eine Zweitbedeutung aufgrund der Berühmtheit des Schauspielers habe. Die fragliche Domain ist mit der Marke identisch, der Domain-Inhaber sei unter dem Namen nicht bekannt und habe vom Beschwerdeführer nicht die Erlaubnis, die Marke zu nutzen. Der Gegner nutzte die Domain auch nicht für ein gutgläubiges Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder auf eine andere legale, nicht-kommerzielle Art. Tatsächlich nutze er die Domain, die auf eine inhaltsleere Seite leitet, überhaupt nicht aktiv, was für Bösgläubigkeit spricht. Er versuche vielmehr, Internetnutzer zu verwirren und Traffic vom Beschwerdeführer fernzuhalten, so dass dieser Reputationsschäden und Gewinnverluste erfahre. Der Domain-Inhaber Jeff Burgar setzte dem nichts entgegen.

Als Entscheider wurde Kenneth L. Port berufen, der dieser Beschwerde stattgab (NAF Claim Number: FA1706001734414). Der Name des Beschwerdeführers war aus Sicht von Port als „common law“-Marke bereits vor 1990 und auch bevor der Gegner die Domain davidduchovny.com registriert hatte, bekannt. Beide sind auch identisch, womit die erste Voraussetzung des UDRP-Verfahrens erfüllt war. Port fand auch, dass der Gegner kein Recht oder legitimes Interesse an der Domain hat. Er ist nicht unter dem Namen bekannt. Und er nutzt die Domain nicht für ein gutgläubiges Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder auf eine legale, nicht-kommerzielle Art. Bei der Frage nach der Bösgläubigkeit des Gegners sprach Port die Frage der Verwirkung an: David Duchovny wartete immerhin 21 Jahre, ehe er das UDRP-Verfahren anstrengte. Doch Port meinte, ihm fehlten die nötigen Befugnisse, aufgrund der er die 21-jährige Verzögerung als Verwirkung bewerten könne. Freilich ging er auf die Ausführungen des Beschwerdeführers näher ein. Der meinte, mit der Domain würde der Gegner Internetnutzer verwirren und Traffic vom Beschwerdeführer fernhalten, was zu Reputationsschäden und Gewinnverlusten führe. Allerdings legte der Beschwerdeführer keine konkreten Belege dafür vor und kam erst nach 21 Jahren darauf, an dieser Situation etwas zu ändern. Port zweifelte an der Position des Beschwerdeführers und meinte, wenn ein tatsächlicher Schaden für Duchovny entstanden wäre, hätte dieser viel früher reagiert. Dieser Gesichtspunkt des Vortrags stütze nicht die Annahme, dass allein das Halten der Domain über 21 Jahre Internetnutzer darüber verwirrte, wer die Quelle von Waren und Dienstleistungen ist, und ganz sicher gab es keine Verluste oder Reputationsschäden. Weiter stützte sich der Beschwerdeführer auf seine Marke „David Duchovny“, die auf seinem Ruhm als Schauspieler beruhe. Ausgehend davon, dass Duchovny bereits 1996 berühmt war, ging Port davon aus, dass der Gegner von der Marke des Beschwerdeführers wusste. Zudem nutzt er die Domain davidduchovny.com nicht aktiv und leitet sie auf eine inhaltslose Seite weiter. Diese Aspekte gaben für Port den Ausschlag, von Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners auszugehen. Damit war die dritte Voraussetzung der UDRP erfüllt und Kenneth L. Port entschied auf Übertragung der Domain davidduchovny.com auf David Duchovny.

Diese Entscheidung ist durchaus kurios: nach 21 Jahren erlangt Duchovny ohne Probleme seine Domain, während Bruce Springsteen, der sein Glück in einem gleichgelagerten Fall bereits 2001 versuchte, gegen denselben Gegner scheiterte. Wie Doug Isenberg auf circleid.com weiter berichtet, waren aber im Jahr 2001 andere, wie Celin Dion und Kevin Spacey, erfolgreich. Die Ausführungen von Port lassen auch darauf schließen, dass der Fall hätte verloren gehen können, hätte der Gegner wenigstens ein paar Argumente in den Ring geworfen. Immerhin ging Port nicht davon aus, dass Duchovny in den vergangenen 21 Jahren wirklichen Schaden dadurch erlitten hat, dass die Domain durch einen Dritten registriert war. Doug Isenberg kommt zu dem Schluss, dass wohl keine Domain zu alt sein kann, um nicht doch noch in einem UDRP-Verfahren vom Berechtigten erstritten werden zu können.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain davidduchovny.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1734414.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, circleid.com, eigene Recherche

X.COM & CO – ELON MUSK KAUFT, MIKE MANN VERKAUFT

Die Domain-Welt geriet vergangene Woche gleich zwei Mal in Aufregung: Elon Musk kaufte die Domain x.com von PayPal (eBay) zurück, und der Domain-Investor Mike Mann brachte es fertig, drei erst kürzlich für jeweils US$ 20,– registrierte Domain für sagenhafte Preise zu verkaufen.

Elon Musk hat eine Domain gekauft. Die hatte er zuvor schon mal besessen und unter ihr auch ein Unternehmen gegründet: x.com. Mit der Änderung des Unternehmensnamens x.com in „PayPal“ ging auch die Domain über. Nun kaufte er sie von PayPal zurück. Die Domain ist sicher sehr wertvoll. In einem Tweet erklärte Elon Musk: er wisse noch nicht, was er mit ihr anfangen solle, aber sie habe einen sentimentalen Wert für ihn. Später twittert er: „Ganz aufgeregt verkünde ich hiermit den Start von x.com; ach, diese Geschwätzigkeit immer, ich bring das morgen in Ordnung“, derweil x.com inhaltsleer bleibt. Die Medien aber drehen durch und spekulieren wild drauf los. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Anders hingegen bei Domain-Investor Mike Mann. Der verkündete in der vergangenen Woche über Twitter gleich drei Verkäufe von Domains, die er erst kürzlich erworben hatte. Das war schlimm für die Domain-Handel-Profis. Denn nicht nur, dass Mike Mann für die Domain-Namen jeweils nur US$ 20,- anlegen musste und sie kurz danach zu irrsinnigen Preisen verkaufte. Sie seien „Taubenscheiße“ (Pigeonshit), sagen die Domain-Profis über die Domains und greifen so auf das Vokabular von Domain-King Rick Schwartz zurück. Schlimme Zeiten für Domain-Investoren.

Was zählt, ist allerdings, was Mike Mann in seine Kasse spült, indem er Domains zu erfreulichen Preisen an Endkunden verkauft:

– thingstodonearme.com (things to do near me): am 22.06.2017 für US$ 20,– gekauft und am 13.07.2017 für US$ 2.888,- (ca. EUR 2.533,-) verkauft.

– waveofwholesaledeals.com (wave of wholesale deals): am 10.07.2017 für US$ 20,- gekauft und am 13.07.2017 für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-) verkauft.

– saltandpepperhome.com (salt and pepper home): am 17.03.2017 für US$ 20,- gekauft und am 13.07.2017 für US$ 28.888,- (ca. EUR 25.340,-) verkauft.

Der Ärger aller zuschauenden Domain-Investoren ist groß, weil: solche Domains würde man ja nicht einmal geschenkt nehmen, geschweige denn dafür US$ 20,- Registrierungsgebühren zahlen. Die Domains sind unverkäuflich: kein vernünftiger Mensch würde soviel Geld für einen sinnlosen Domain-Namen zahlen, weil er ihn nicht „branden“ kann. Einige bezweifeln, dass die Angaben von Mike Mann korrekt sind, zumal er in der Vorwoche noch nach Investoren suchte. Alles also ganz schlimm für Domain-Investoren und die landläufigen Theorien darüber, wie gut verkäufliche Domains auszusehen haben. Aber was für Rick Schwartz gilt, gilt nunmal auch für Mike Mann: nur echte Verkäufer bringen Domains zu guten Preisen an den Endkunden.

Mehr Details zu x.com finden Sie im Artikel von Elliot Silver:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1650

Quelle: domaininvesting.com, circleid.com, thedomains.com

DCC.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 198.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte wieder einmal einen ordentlichen Domain-Kauf: die Drei-Zeichen-Domain dcc.com erzielte US$ 198.000,- (ca. EUR 173.684,-). Aber auch die anderen generischen Endungen zeigten sich in guter Form.

Unter .com waren die Preise zum wiederholten Male gut. Federführend war dcc.com mit erfreulichen US$ 198.000,- (ca. EUR 173.684,-), die damit an „Davies Collision Cave“ ging, einen australischen Dienstleister im Bereich des geistigen Eigentum, und sich auf Platz 17 der Jahresbestenliste einreite. An zweiter Position folgte die russische Variante von Versicherung: strahovka.com kostete sichere US$ 62.000,- (ca. EUR 54.386,-). Ein paar Domain-Namen im Preisbereich um US$ 30.000,- schlossen sich an, und mehrere Domains hinunter bis zu US$ 20.000,-. Insgesamt ergab sich so ein gutes Feld von .com-Domains.

Die Länderendungen führte die charmante sho.es mit ihrem Preis von US$ 11.000,- (ca. EUR 9.649,-) an. Das zukünftige Angebot unter der Domain steht noch nicht bereit. Die Endung der vergangenen Woche war jedoch .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean), die gleich fünf Domains ins Rennen brachte, angefangen mit wwe.io zum Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-) über over.io für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-) bis magazine.io für immerhin US$ 2.500,- (ca. EUR 2.193,-). Die deutsche Endung dagegen erwies sich als schwach und meldete sich mit talents.de bei EUR 2.999,-. Darüber hinaus brachte sie noch s-tec.de mit EUR 2.499,-.

Die sonstigen generischen Endungen waren freilich gut bestückt. Zunächst zeichnete .club mit Domains wie holiday.club mit US$ 8.760,- (ca. EUR 7.684,-) und cpa.club zu US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-) für die neuen generischen Endungen. Doch waren diesmal .net und .org stärker besetzt. Erstere überzeugte mit print.net zum Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-), während letztere mit gem.org zum Preis von US$ 12.500,- (ca. EUR 10.965,-) glänzte. So trug in der vergangenen Handelswoche nicht nur .com zum guten Aussehen bei, sondern auch andere Endungen.

Länderendungen
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sho.es – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.649,-)
juic.es – US$ 2.580,- (ca. EUR 2.263,-)

wwe.io – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-)
bike.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
over.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
lawyer.io – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.807,-)
magazine.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.193,-)

ur.ly – US$ 7.349,- (ca. EUR 6.446,-)
kredietadvies.be – EUR 5.250,-
rijk.nl – EUR 4.500,-
ameryka.pl – PZL 15.000,- (ca. EUR 3.561,-)
three.co.kr – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.509,-)
tv.by – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.509,-)
freeporn.cl – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.070,-)
talents.de – EUR 2.999,-
breast.co.uk – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.807,-)
metrics.ca – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.631,-)
s-tec.de – EUR 2.499,-
h.nu – US$ 2.625,- (ca. EUR 2.303,-)
crowd.ly – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.192,-)

Neue Endungen
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holiday.club – US$ 8.760,- (ca. EUR 7.684,-)
cpa.club – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-)
mobile.club – US$ 7.849,- (ca. EUR 6.885,-)
touzi.club – US$ 7.288,- (ca. EUR 6.393,-)
cycling.club – US$ 4.093,- (ca. EUR 3.590,-)
teacher.club – US$ 3.648,- (ca. EUR 3.200,-)
winner.club – US$ 2.725,- (ca. EUR 2.390,-)

Generische Endungen
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print.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
gem.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.965,-)
boxoffice.net – US$ 8.100,- (ca. EUR 7.105,-)
britain.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.579,-)
castles.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.579,-)
bitcash.net – EUR 5.800,-
wet.net – US$ 6.300,- (ca. EUR 5.526,-)
testing.org – US$ 5.899,- (ca. EUR 5.175,-)
interview.net – US$ 5.049,- (ca. EUR 4.429,-)
artwork.org – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.298,-)
duo.org – US$ 4.599,- (ca. EUR 4.034,-)
freesociety.org – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.421,-)
mchat.net – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.627,-)

.com
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dcc.com – US$ 198.000,- (ca. EUR 173.684,-)
strahovka.com – US$ 62.000,- (ca. EUR 54.386,-)
hours.com – US$ 31.000,- (ca. EUR 27.193,-)
ovr.com – US$ 30.600,- (ca. EUR 26.842,-)
petshops.com – US$ 25.001,- (ca. EUR 21.931,-)
routes.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.930,-)
georgiabride.com – US$ 24.888,- (ca. EUR 21.832,-)
bouncy.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.298,-)
vxe.com – US$ 20.002,- (ca. EUR 17.546,-)
waterbus.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.544,-)
onions.com – US$ 18.501,- (ca. EUR 16.229,-)
acaiberry.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.789,-)
tourguides.com – US$ 17.501,- (ca. EUR 15.352,-)
pastries.com – US$ 17.100,- (ca. EUR 15.000,-)
butv.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
citeo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
during.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
alkout.com – GBP 9.999,- (ca. EUR 11.422,-)
cashforschools.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.965,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SHANGHAI – NAMESCON GEHT IM OKTOBER NACH CHINA

Die wichtigste Domain-Name-Industry Veranstaltung ist mittlerweile NamesCon, die bereits im Januar 2017 in Las Vegas stattfand. Nun lädt NamesCon, nach einem Aufenthalt im Mai in Indien, zum dritten Mal in diesem Jahr ein und bittet die Teilnehmer im Oktober nach Shanghai.

Die NamesCon hat sich binnen vier Jahren als wichtigste Domain-Veranstaltung etabliert. 2014 startete sie mit 500 Teilnehmern, im Januar 2016 waren rund 1.200 Teilnehmer anwesend, und im Januar 2017 mehr als 1.400. Ob die Zahl der Teilnehmer im Oktober in Shanghai höher wird, darf man bezweifeln, ist es doch die erste NamesCon in Asien. Doch sollte das Interesse der chinesischen Domain-Industrie groß genug sein. Anders als die „traditionelle“ NamesCon wird die Konferenz in Shanghai lediglich einen Tag dauern und am 12. Oktober 2017 stattfinden. Die Veranstalter der NamesCon teilen mit, dass man sich mit Racënt zusammengetan habe, dem Betreiber des größten Portals für Cloud- und Domain-Services in China, um die Konferenz in Shanghai zu ermöglichen. Das Gerüst der Agenda für die Konferenz steht bereits: es wird Keynotes geben, Panels und Einzelvorträge. Die Sprecher und Referenten stehen jedoch noch nicht fest. Der Tag in Shanghai klingt mit einer Domain-Auktion aus.

Die NamesCon China 2017 findet am 12. Oktober 2017 von 09:00 bis 17:00 Uhr im Andaz Shanghai Xintiandi Hotel (gehört zur Hyatt-Kette) 88 Songshan Road, Shanghai, China, 200021 statt. Die Ticketpreise liegen bei US$ 20,- (zuzüglich US$ 2,09 Gebühren) für das Standardticket; das VIP-Ticket kostet US$ 120,- (zuzüglich US$ 7,59 Gebühren). Letzteres verfügt über den Bonus eines privaten Dinners in einem der besten Restaurants von Shanghai.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://namescon.com/nc-china

Quelle: namescon.com

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