Domain-Newsletter

Ausgabe #861 – 06. April 2017

Themen: DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas | EU – mehr Verbraucherschutz durch Webseiten-Sperre | TLDs – Neues von .africa, .dk und .sk | Donuts – mit Billig-Domains zum Erfolg? | UDRP – Porsche AG überholt p0rsche.com | casino.online – bisher teuerste nTLD verkauft! | Berlin – 4. Deutscher IT-Rechtstag Ende April

DENIC EG – NEUAUFLAGE DES DOMAIN-ATLAS

Osnabrück bleibt die deutsche Domain-Hauptstadt: wie die DENIC eG in einer Neuauflage ihres Domain-Atlas für Deutschland offiziell mitteilt, kommt die niedersächsische Großstadt auf 1.516 .de-Domains je 1.000 Einwohner. Den Titel als erster Millionär in der .de-Geschichte sichert sich allerdings die wahre Hauptstadt: in Berlin haben die Inhaber von 1.006.806 .de-Domains ihren Sitz.

Mit exakt 14.856.687 .de-Domains, deren Inhaber ihren Sitz in Deutschland haben, schloss die .de-Registry das Jahr 2016. Gegegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen leichten Anstieg um 73.142 .de-Domains. Bei den Bundesländern führt nach absoluten Zahlen Bayern mit 2.630.613 Domains, ein Verlust von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf dem zweiten Platz zwei folgt Baden-Württemberg mit 1.918.435 .de-Domains (+1,8 Prozent) vor Niedersachsen mit 1.380.508 .de-Domains (+2,2 Prozent). Wachstumsmeister ist Bremen, das um 2,3 Prozent zulegen kann, während Schleswig-Holstein mit 2,8 Prozent den höchsten Verlust einfährt. Quer über sämtliche Bundesländer lag der Zuwachs im Durchschnitt bei 0,49 Prozent.

Heruntergebrochen auf die Städte und Kreise bleibt die Spitze unverändert: es führt Berlin (1.006.806 Domains) vor München (600.538) und Hamburg (585.772). Damit konnte Berlin erstmals die Marke von einer Million .de-Domains knacken; im vergangenen Jahr war man daran mit 995.563 .de-Domains noch knapp gescheitert. Bezogen auf die Zahl der Einwohner liegt jedoch unverändert Osnabrück an der Spitze: dort messen die DENIC-Statistiker 1.516 .de-Domains je 1.000 Einwohner. Im Vorjahr waren es 1.444 .de-Domains je 1.000 Einwohner, so dass Osnabrück seine Führungsposition um 5,4 Prozent ausbauen konnte. Dahinter folgt abgeschlagen Freising mit 436 .de-Domains je 1.000 Einwohner vor München (kreisfreie Stadt) mit 420 .de-Domains je 1.000 Einwohner. Würde man aber den Landkreis München mit 377 .de-Domains je 1.000 Einwohner hinzuzählen, würde die Metropolregion München nicht nur auf Platz zwei vorrücken, sondern auch den Rückstand auf Osnabrück verringern. Im bundesweiten Durchschnitt kommen übrigens auf 1.000 Einwohner mittlerweile 183 .de-Domains.

Zu den oben genannten 14,85 Millionen .de-Domains mit Sitz in Deutschland kommen nach Angaben der DENIC ausserdem noch weitere 1.146.500 Domains von Inhabern mit Wohnsitz im Ausland. Im Vorjahr waren es noch 1.114.358 Domains; .de erfreut sich also auch im Ausland wachsender Beliebtheit. Der Anteil der .de-Domains aus dem Ausland beträgt damit inzwischen 7,1 Prozent gemessen am gesamten Domain-Bestand unter .de. Deutlich am stärksten nachgefragt sind deutsche Domains erneut in den USA mit 24 Prozent, den Niederlanden (11 Prozent) und der Russischen Föderation (11 Prozent). Aber auch auf die europäischen Nachbarländer Großbritannien, Schweiz und Österreich sowie die Vereinigten Arabischen Emiraten entfallen jeweils 6 Prozent des Domain-Bestands ausländischer Inhaber. Insgesamt waren per 31. Dezember 2016 bei der DENIC 16.114.504 .de-Domains registriert. Statistisch betrachtet hat jeder fünfte Einwohner der Bundesrepublik eine .de-Domain registriert. Deutschland belegt damit nach den Niederlanden, der Schweiz und Dänemark konstant den vierten Rang.

Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Auswertung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1588

Quelle: denic.de

EU – MEHR VERBRAUCHERSCHUTZ DURCH WEBSEITEN-SPERRE

Im Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken möchte das EU-Parlament die nationalen Behörden stärken: der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat eine Verordnung vorgelegt, die Internet Service Provider dazu verpflichten könnte, Webseiten abzuschalten.

Seit Mai 2016 arbeitet die EU-Kommission an dem Vorschlag für eine Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Procedure 2016/0148/COD). Der Vorschlag ist Teil des digitalen Binnenmarkts, einem geplanten Wirtschaftsraum zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der hauptsächlich auf die Wirtschaftsbereiche Digitales und Telekommunikation ausgerichtet sein soll. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission einen Entwurf erarbeitet, der dem IMCO zur Prüfung und Ergänzung vorgelegt wurde. Ziel der Verordnung ist es, EU-weit einheitliche Regelungen zu verabschieden, um rechtswidrige kommerzielle Internetangebote abschalten zu können. Um dies zu erreichen, sollen die nationalen Behörden zusätzliche Kompetenzen erhalten, um im Bedarfsfall einschreiten zu können.

Im Mittelpunkt der im Entwurf vorliegenden Verordnung steht dabei Artikel 8. Er soll gemäß Abschitt (g) den nationalen Behörden das Recht einräumen „to adopt interim measures, where there are no other means available to prevent the risk of serious and irreparable harm to collective interests of consumers, in particular requiring hosting service providers to remove content or to suspend a website, service or account, or requiring domain registries and registrars to put a fully qualified domain name on hold for a specified period of time“. Die Wahl der konkreten Sofortmaßnahme trifft die zuständige Behörde in eigener Verantwortung. Darüber hinaus sollen unter anderem Banken, Zahlungsdienstleister, Internet Service Provider und Domain-Registrare dazu verpflichtet werden, die Behörden durch Weitergabe von relevanten Informationen zu unterstützen, um Personen sowie Zahlungs- und Datenströme identifizieren zu können, sofern ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Die britische IMCO-Vorsitzende Vicky Ford zeigte sich erfreut: „Der Entwurf ist ein großer Schritt für die Verbraucher in der EU. Betrüger machen an der Grenze keinen Halt“.

Mit 33 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gab der Ausschuss seiner Berichterstatterin Olga Sehnalová den Auftrag, nunmehr die Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat fortzuführen, um eine Endfassung zu verhandeln. Der derzeit vorliegende Entwurf stellt also lediglich eine Momentaufnahme dar; ob und welche Regelungen in die Endfassung der Verordnung aufgenommen werden, bleibt abzuwarten.

Sie finden den Entwurf der ergänzten Verordnung unter:
> http://src.bna.com/nbz

Die IMCO-Pressemitteilung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1593

Quelle: thewhir.com, europa.eu

TLDS – NEUES VON .AFRICA, .DK UND .SK

Es ist vollbracht: die neue Top Level Domain .africa wurde vor wenigen Tagen in die Root Zone eingetragen und hat sogleich begonnen, Registrierungen einzusammeln. Derweil steht die slowakische Länderendung .sk vor einem Registrywechsel, während die Dänen auf Zahlung pochen – hier unsere Kurznews.

Nach jahrelangen Verzögerungen und zahlreichen Rechtsstreitigkeiten geht es jetzt ganz fix: die Internet-Verwaltung ICANN hat die Top Level Domain .africa delegiert. Und auch die Verwalterin ZA Central Registry NPC (Registry.Africa) will keine Zeit verlieren: bereits am 4. April 2017 um 0:00 Uhr (CAT) ist der Startschuss für die 60tägige Sunrise-Phase gefallen. Teilnahmeberechtigt sind Markeninhaber, die ihre Rechte entweder im Trademark Clearinghouse (TMCH) oder im Mark Validation System (MVS) hinterlegt haben; bei letzterem handelt es sich um ein alternatives Schutzsystem, das ausschließlich für die von ZACR verwalteten Endungen .africa, .joburg, .durban, .capetown und .za gilt. Am 5. Juni 2017 wiederum um 0:00 Uhr (CAT) fällt der Startschuss für die Landrush-Phase, die sich in vier verschiedene Einzelphasen aufteilt. Die Phase der General Availability startet sodann am 4. Juli 2017 um 0:00 Uhr (CAT); auch sie unterteilt sich in drei verschiedene Einzelphasen mit verschiedenen Voraussetzungen. Ein kleines Restrisiko bleibt jedoch: der Rechtsstreit zwischen ICANN und dem bisher erfolglosen .africa-Bewerber DotConnectAfrica (DCA) ist derzeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Die .dk-Registry DK Hostmaster hat klargestellt, welche Maßnahmen man im Fall einer Nichtbezahlung einer Rechnung ergreift. Das Vorgehen sei einem Fussballspiel ähnlich: zunächst hat der Domain-Inhaber 30 Tage Zeit, seine Rechnung zu bezahlen. Kommt er dem nicht nach, erhält er eine Mahnung und zugleich 14 Tage Zeit, um doch noch zu bezahlen; das entspreche quasi der Gelben Karte aus dem Fussball. Bleibt die Zahlung gleichwohl aus, folgt die Rote Karte – die Domain wird suspendiert und hört auf zu funktionieren. Über all diese Schritte wird der Domain-Inhaber per eMail informiert. Bis zur Löschung der .dk-Domain zeigt sich DK Hostmaster übrigens geduldig: erst nach drei Monaten der Suspendierung wird die Domain wieder frei. Bis dahin muss der Domain-Inhaber nur die angefallenen Gebühren nachbezahlen, schon erhält er seine Domain wieder zurück.

Die in London ansässige CentralNic Group plc hat Meldungen bestätigt, sich in Übernahmegesprächen mit SK-NIC, a.s. zu befinden. SK-NIC ist der Registry Service Provider der country code Top Level Domain .sk, dem offiziellen Länderkürzel der Slowakei. CentralNic betont jedoch, dass die Gespräche andauern und abzuwarten bleibt, ob die Verhandlungen zum Erfolg führen; dabei ist auch offen, ob es zu einer Übernahme oder „nur“ einer geschäftlichen Zusammenarbeit kommt. CentralNic betont jedoch, dass eine erfolgreiche Transaktion meldepflichtig nach AIM Rule 12 wäre; sie gilt an der Londoner Börse, wo CentralNic notiert ist. Zu den Gründen einer möglichen Transaktion schweigt sich die Mitteilung von CentralNic aus; SK-NIC seinerseits hat derzeit rund 360.000 .sk-Domains in eigener Verwaltung. Grössere Bekanntheit hat CentralNic vor allem als Anbieter von inoffiziellen Subdomains wie .de.com oder .com.de erlangt; darüber hinaus spielt das Unternehmen aber auch bei zahlreichen nTLDs wie .xyz oder .wiki eine wichtige Rolle.

Den Fahrplan für die .africa-Einführung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1589

Quelle: goldsteinreport.com, dk-hostmaster.dk, proactiveinvestors.co.uk

DONUTS – MIT BILLIG-DOMAINS ZUM ERFOLG?

Donuts Inc., Verwalterin von knapp 200 neuen Top Level Domains, kontert die Preiserhöhungen der Konkurrenz auf ganz eigene Weise: für dutzende nTLDs will die in Bellevue (US-Bundesstaat Washington) ansässige Registry die Großhandelspreise auf deutlich unter US$ 10,- drücken.

Anfang März 2017 kündigte Uniregistry an, die Großhandelspreise für 16 nTLDs teilweise drastisch zu erhöhen. So sollen zum Beispiel .hosting-Domains statt wie bisher US$ 20,- in Zukunft US$ 300,- im Jahr kosten. Damit war der Damm gebrochen: erstmalig legte eine namhafte Registry offen, dass nicht jede neu geschaffene Top Level Domain rentabel betrieben werden kann, wenn die Registrierungszahlen nicht stimmen. Mitte März 2017 legte die gTLD Registries Stakeholder Group (RySG), ein Interessensverband von Domain-Verwaltern, nach: in einem Schreiben an die Internet-Verwaltung ICANN forderte die RySG, die an ICANN zu zahlende Quartalsgebühr für mindestens ein Jahr um 75 Prozent zu senken. Darüber hinaus solle ICANN einen Fond auflegen und in diesen US$ 3 Mio. einlegen, um damit weltweit Marketing für nTLDs zu betreiben.

Bei Donuts geht man dagegen einen anderen Weg: das Unternehmen, das derzeit 197 nTLDs mit etwas über 2 Millionen registrierten Domains verwaltet, setzt auf die Billiglösung. Beginnend mit dem 1. April 2017 hat Donuts die Großhandelspreise für rund 60 nTLDs auf unter US$ 5,- im ersten Jahr gedrückt; dazu gehören zum Beispiel .credit (3.090 registrierte Domains), .cash (rund 8.000 registrierte Domains) und .soccer (rund 2.500 registrierte Domains). Bei einigen nTLDs setzt Donuts den Preis sogar auf rund US$ 2,- herab; hierzu gehören .accountants (1.293 registrierte Domains), .technology (28.355 registrierte Domains) sowie .world (51.745 registrierte Domains). Der Großteil aller übrigen nTLDs von Donuts kostet für den Großhandel um die US$ 10,-. Selbst hochpreisige Endungen wie .casino werden deutlich günstiger; sie kosten statt US$ 150,- nur US$ 20,-. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass diese Preise nur im ersten Jahr der Registrierung gelten und im Übrigen die Endkundenpreise bei den Registraren deutlich höher liegen, schon weil sie zumeist weitere Leistungen mitverkaufen.

Wer daher ein dauerhaftes Interesse an seiner Domain hat, für den dürfte das Donuts-Angebot wenig spannend sein. Dessen ungeachtet muss sich Donuts fragen lassen, ob man sich damit einen Gefallen tut, denn die günstigen Preise dürften vor allem Spekulanten und Spammer auf den Plan rufen mit der Folge, dass das Image einzelner nTLDs langfristig schweren Schaden nehmen kann.

Quelle: domainnamewire.com

UDRP – PORSCHE AG ÜBERHOLT P0RSCHE.COM

Die Porsche AG erstritt sich vor der WIPO die bereits im Jahr 2005 registrierte Domain p0rsche.com und musste sich dabei als „filthy rich corporation“ beschimpfen lassen. Dem ging voraus, dass der Domain-Inhaber die Domain für über US$ 30.000,- angeboten hatte.

Die in Stuttgart beheimatete Porsche AG sah ihre Rechte durch die Domain p0rsche.com verletzt. Der Inhaber registrierte die Domain bereits 2005, wobei er einen Privacy-Service nutzte. Porsche kontaktierte den Domain-Inhaber im November 2011 und war bereit, die Domain für US$ 300,- zu übernehmen. Der Domain-Inhaber lehnte das ab und wollte über US$ 30.000,- für die Domain. Im Januar 2017 legte die Porsche AG durch ihre Rechtsvertreter eine Beschwerde bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein. Die Domain p0rsche.com war geparkt und wies kommerzielle Links auf. Der Inhaber von p0rsche.com äußerte sich mehrfach per eMail zur Sache. Zunächst teilte er seinen Namen und seine Anschrift mit und erklärte „You filthy rich corporations can’t take away my innovative thinking, p0rsche.com (with zero) has nothing to do with Porsche.com.“ Außerdem teilte er mit, dass er Porsche-Fan ist und sich irgendwann einmal einen Porsche kaufen werde; unter der Domain würde er dann Bilder seines Porsches posten. Später erklärte er, er wolle unter p0rsche.de ein Blog einrichten und sich darin mit gleichgesinnten Porsche-Enthusiasten austauschen. Mit dem Beschwerdeverfahren verletze Porsche eindeutig fundamentale Menschenrechte. Die Parkingseite mit Werbelinks habe er nicht eingerichtet, für die sei der Registrar verantwortlich. Der Registrar, der in die Kommunikation miteinbezogen wurde, erklärte, es liege in der Hand des Kunden, ob eine Parkingseite angezeigt werde, wie sich aus den Vertragsvereinbarungen ergebe. Weiter erklärte der Domain-Inhaber, seit 2005 hätte er die Domain schon mehrfach zu hohen Preisen verkaufen können. Indem er das aber nicht getan habe, erweise sich, dass er sie gar nicht verkaufen wolle. Aufgrund der Null anstelle des „o“ in der Domain fehle es an jeder Verbindung zum Wort Porsche, und die Domain schade niemandem. Als Entscheider für das UDRP-Verfahren wurde die britische Juristin Dawn Osborne berufen.

Osborne bestätigte die Beschwerde von Porsche und entschied auf Übertragung der Domain p0rsche.com auf die Beschwerdeführerin (WIPO Case No. D2017-0044). Domain und Marke seien hochgradig ähnlich. Zwar weise die Domain die Ziffer „0“ anstelle des „o“ auf, doch für das menschliche Auge sieht die Domain aus wie das Wort „Porsche“, womit die Gefahr der Verwechslung mit der Marke bestehe. Der Beschwerdegegner habe kein Recht und kein rechtliches Interesse an der Domain: Unter der Domain findet sich eine kommerzielle Parkingseite, für die der Inhaber und nicht der Registrar verantwortlich ist. Seine Verteidigung sei darüber hinaus widersprüchlich. Zunächst erklärte er, der Domain-Name habe mit Porsche nichts zu tun, dann oute er sich als Porsche-Fan, der unter der Domain Bilder seines zukünftigen Porsches posten will. Dann will er wiederum unter der Domain ein Blog einrichten, um sich so mit anderen Porsche-Enthusiasten auszutauschen. Letztlich erklärt er damit, dass der Domain-Name p0rsche.com als „Porsche“ gelesen werden solle. Eine Vertipperdomain zu registrieren, und darum handele es sich hier, sei nichts anderes als Typosquatting, was eine gutgläubige Nutzung der Domain von vorne herein ausschließe. Schließlich klärte Osborne noch die Frage der Bösgläubigkeit. Der Beschwerdegegner bot die Domain für über US$ 30.000,- der Beschwerdeführerin an, was die Kosten der Registrierung weit übersteige. Zwar erklärte der Domain-Inhaber gegenüber WIPO, die Domain nicht verkaufen zu wollen, jedoch steht dem sein Handeln entgegen. Er gibt selbst zu, dass die Domain als „Porsche“ gelesen werden solle. Das sei Typosquatting, was als Nachweis für Bösgläubigkeit gilt. Hinzu komme die kommerzielle Parkingseite, die unter der Domain zu finden sei, die ebenfalls für die Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers spreche. Damit waren alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt und Osborn entschied auf einen Transfer der Domain p0rsche.com auf die Porsche AG.

Üblicherweise reagieren Cybersquatter auf UDRP-Verfahren mit Stillschweigen. Der Inhaber von p0rsche.com, ein nach Indien zurückgekehrter Inder, der in den USA gearbeitet hatte, kommunizierte dagegen reichlich mit der WIPO und verhaspelte sich dabei. Aber auch Stillschweigen hätte nichts daran geändert, dass Porsche hier einen berechtigten Anspruch geltend gemacht hat. Die Frage nach der Verwirkung stellte sich nicht, obgleich Porsche elf Jahre mit dem UDRP-Verfahren gewartet hatte. Warum Porsche so spät reagierte, lässt sich nur vermuten: wahrscheinlich war es, wie der Gegner erklärt hat: der Domain-Name weist schlichtweg keinen Traffic auf, weshalb von ihm auch kein wirkliches Schadenspotential ausging und die Notwendigkeit, schnell zu handeln, nicht bestand.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain p0rsche.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1591

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

CASINO.ONLINE – BISHER TEUERSTE NTLD VERKAUFT!

Die vergangene Domain-Handelswoche bot ein erstes Frühlingserwachen: gleich drei Domains kamen in den sechsstelligen Euro-Bereich, an erster Stelle asset.com mit US$ 406.000,- (ca. EUR 375.926,-). Aber ganz allgemein lagen die Preise etwas höher als in den letzten Wochen.

Die kommerzielle Endung .com sicherte sich mit asset.com zu einem Preis von US$ 406.000,- (ca. EUR 375.926,-) die Poleposition und steht auf der Jahresbestenliste zur Zeit auf Platz 3. Die zweitteuerste .com war mng.com, die für TRY 520.000,- (türkische Lira, ca. EUR 131.928,-) den Inhaber wechselte, der über die Domain Immobilien vertreibt. Danach ergab sich eine große Lücke und es ging erst mit impala.com für US$ 30.000,- (ca. EUR 27.778,-) weiter.

Die Länderendungen präsentierten mit fbs.eu zum Preis von EUR 40.000,- ebenfalls einen deutlich höheren Preis als gewöhnlich. Die europäische Endung wies sogar noch zwei weitere Domains zu erfreulichen Preisen auf. Im Weiteren war die kolumbianische Endung .co mit sechs Domain-Verkäufen vertreten, die sich ausgesprochen gut machten. Die deutsche Endung hingegen enttäuschte und wies lediglich senioren24.de für EUR 3.500,- auf.

Der Gewinner war freilich casino.online, die mit dem Preis von US$ 201.250,- (ca. EUR 186.343,-) die bisher teuerste bekannte Domain unter einer der neuen Endungen darstellt. Bei dem Domain-Namen verwundert das allerdings nicht. Der neue Inhaber der Domain, dessen Daten bisher nicht im WHOIS stehen, darf sich auf gute Geschäfte freuen. Die IP der Domain befindet sich in einem Netz, in dem man einige Casino-, Bet-, Poker und Bingo-Domains findet. Darüber hinaus gab es zwei weitere Domains unter neuen Endungen. Aber auch .org sorgte mit ahr.org zum Preis von US$ 16.000,- (ca. EUR 14.815,-) und hif.org zu einem Preis von US$ 9.888,- (ca. EUR 9.156,-) für überdurchschnittliche Zahlen. Die vergangene Domain-Handelswoche ragte deutlich unter den letzten Wochen heraus.

Länderendungen
————–

fbs.eu – EUR 40.000,-
elixir.eu – EUR 5.999,-
names.eu – EUR 5.000,-

reign.co – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.481,-)
ghn.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.611,-)
gwg.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.611,-)
arrival.co – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.583,-)
csx.co – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.889,-)
sur.co – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.453,-)

snowflake.fr – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.870,-)
luxusimmobilien.ch – EUR 7.000,-
up.ca – US$ 5.450,- (ca. EUR 5.046,-)
pay.ee – EUR 5.000,-
clarke.co.uk – GBP 3.999,- (ca. EUR 4.605,-)
symbiosis.nl – EUR 4.000,-
fsc.ch – EUR 3.950,-
manicure.co.uk – GBP 3.300,- (ca. EUR 3.800,-)
pedicure.co.uk – GBP 3.111,- (ca. EUR 3.582,-)
scegli.it – EUR 3.500,-
senioren24.de – EUR 3.500,-

Neue Endungen
————-

casino.online – US$ 201.250,- (ca. EUR 186.343,-)
super.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.444,-)
shelf.life – US$ 1.000,- (ca. EUR 926,-)

Generische Endungen
——————-

ahr.org – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.815,-)
hif.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.156,-)
studentleadership.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.870,-)
lebenslauf.net – EUR 3.999,-
essilorluxottica.net – EUR 3.500,-
journals.org – US$ 2.417,- (ca. EUR 2.238,-)
leadit.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.852,-)

.com
—–

asset.com – US$ 406.000,- (ca. EUR 375.926,-)
mng.com – TRY 520.000,- (ca. EUR 131.928,-)
impala.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.778,-)
mutu.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 16.204,-)
yeyehei.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.741,-)
victoriacapital.com – EUR 15.000,-
livingwith.com – US$ 14.496,- (ca. EUR 13.422,-)
spottheball.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.516,-)
autoelectric.com – EUR 10.000,-
weirenwu.com – US$ 10.100,- (ca. EUR 9.352,-)
thefq.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
alwaysatreat.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.156,-)
vixn.com – US$ 7.596,- (ca. EUR 7.033,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – 4. DEUTSCHER IT-RECHTSTAG ENDE APRIL

Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie laden für Ende April 2017 zum 4. IT-Rechtstag nach Berlin. An zwei Tagen werden aktuelle IT-Rechtsthemen durchdekliniert.

Der Deutsche IT-Rechtstag findet zum vierten Mal statt. Vom 27. bis 28. April 2017 kommen die IT-Rechtler wieder in Berlin zusammen, um sich aktuellen IT-Rechtsthemen zu widmen. Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels. Der erste Tag der Veranstaltung beginnt ab 13:30 Uhr und legt den Schwerpunkt auf zahlreiche rechtliche Aspekte der Virtual und der Augmented Reality. Der Arbeitstag endet mit der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV und einem sich anschließenden IT-Rechtsabend mit Getränken und Buffet. Am 2. Tag werden die Themen Robotik, Technik, DarkNet sowie Datenschutz (DSGVO) und die Blockchain behandelt. Als Referenten sind unter anderem dabei: Prof. Dr. Gerald Spindler (Uni Göttingen), Rechtsanwalt Oliver Meixner (Hamburg), PD Dr. Beatrice Brunhöber (Uni Berlin), Prof. Dr. Peter Bräutigam (München), Professor Wolfgang Broll (TU Ilmenau) und selbstverständlich Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff (DAVIT Berlin). Gegen 17:30 Uhr endet der 4. Deutsche IT-Rechtstag Berlin.

Der 4. Deutsche IT-Rechtstag findet vom 27. bis 28. April 2017 im „Steigenberger Hotel am Kanzleramt“, Ella-Trebe-Straße 5 in 10557 Berlin, statt. Mitglieder von davit und des FORUM Junge Anwaltschaft zahlen EUR 450,-; Nichtmitglieder zahlen EUR 495,-. Wer lediglich am Donnerstag, 27. April 2016, teilnehmen will, zahlt nur EUR 185,-. Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Veranstaltung umfasst 10 Arbeitsstunden, die als Fortbildung nach § 15 FAO angerechnet werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1592

Quelle: anwaltsakademie.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top