Domain-Newsletter

Ausgabe #858 – 16. März 2017

Themen: nTLDs – Uniregistry dreht an der Preisschraube | ICANN-Studie – Root Zone auch mit nTLDs sicher | TLDs – Neues von .com, .cz und .web | LG Aachen – auch der Domain-Verpächter haftet | WIPO – Vorwerk saugt zwölf Domains auf | single.com – Einzel-Domain kostet US$ 290.000,- | München – 3. Domain-Stammtisch am 06. Mai 2016

NTLDS – UNIREGISTRY DREHT AN DER PREISSCHRAUBE

Geiz war geil: die auf den Cayman Islands ansässige Domain-Verwalterin Uniregistry Corp. hat angekündigt, ab August 2017 die Preise für einen Teil der von ihr verwalteten neuen Top Level Domains drastisch zu erhöhen. Andere nTLD-Verwalter geben sich vorerst zurückhaltend.

Mit insgesamt 27 verwalteten nTLDs und über 850.000 registrierten Domains zählt Uniregistry mit ihrem CEO Frank Schilling an der Spitze zu den weltweit zehn größten nTLD-Registries. Entsprechend groß war die Aufregung, als Schilling Anfang März ankündigte, beginnend ab dem 21. August 2017 die Großhandelspreise für 16 nTLDs zum Teil drastisch zu erhöhen. „Keine Frage: Wir benötigen für diese Domain-Endungen höhere Einnahmen, vor allem von jenen mit geringen Registrierungszahlen“, gab Schilling bei domainincite.com zu Protokoll. Wenn man nTLDs mit nur 5.000 registrierten Domains verwalte, dann müssen die Gebühren höher sein, allein um die Existenz dieser Endung zu rechtfertigen. Betroffen von der Änderung sind folgende nTLDs:

nTLD – alter Preis – neuer Preis – reg. Domains

.audio – US$ 9,33 – US$ 100,00 – 9.220
.blackfriday – US$ 26,67 – US$ 100,00 – 2.230
.christmas – US$ 20,00 – US$ 50,00 – 3.734
.click – US$ 4,67 – US$ 7,00 – 159.390
.diet – US$ 13,33 – US$ 100,00 – 4.312
.flowers – US$ 17,67 – US$ 100,00 – 2.264
.guitars – US$ 20,00 – US$ 100,00 – 1.854
.help – US$ 13,33 – US$ 20,00 – 44.147
.hiphop – US$ 13,33 – US$ 100,00 – 1.953
.hosting – US$ 20,00 – US$ 300,00 – 6.292
.juegos – US$ 9,33 – US$ 300,00 – 1.185
.link – US$ 6,67 – US$ 7,00 – 376.245
.pics – US$ 13,33 – US$ 20,00 – 17.659
.property – US$ 20,00 – US$ 100,00 – 13.311
.sexy – US$ 13,33 – US$ 40,00 – 19.438
.tattoo – US$ 20,00 – US$ 30,00 – 2.885

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um den Großhandelspreis gegenüber Registraren; die Endpreise für die Domain-Inhaber können davon – zum Teil erheblich – abweichen, zumal häufig zusätzliche Leistungen miteinfliessen. Allerdings zwingen hohe Einkaufspreise die Registrare in der Regel auch zu höheren Endpreisen gegenüber ihren Kunden. ICANN hat keine Möglichkeit zur Intervention; jede nTLD-Registry kann die Preise grundsätzlich beliebig erhöhen, muss dies lediglich sechs Monate vorher ankündigen.

Der Domain-Experte George Kirikos wies darauf hin, dass Uniregistry mit diesem Schritt gegen die eigene Ankündigung in den bei ICANN eingereichten Bewerbungsunterlagen verstößt. In Ziffer 18.C.2 der Bewerbung für .audio heißt es beispielsweise: „Uniregistry intends to make a contractual commitment to registrants and their registrars not to increase registry prices above cost of inflation for the first five years after launch of the registry.“ Seit dem Start der Sunrise-Phase für .audio am 5. Juni 2014 sind jedoch weit weniger als fünf Jahre vergangen, bis die erste Preiserhöhung einsetzt. Im Übrigen gilt die Preiserhöhung auch für bereits registrierte Domains; eine Art Bestandsschutz ist insoweit also nicht vorhergesehen. Da es an den Registraren liegen wird, die unerfreuliche Nachricht an ihre Kunden weiterzugeben, ist Ärger vorprogrammiert; sinkende Registrierungszahlen nimmt Uniregistry ohnehin in Kauf.

Andere Registries halten sich zu künftigen Preiserhöhungen vorerst bedeckt. Sandeep Ramchandani, Vizepräsident und Business Head bei Radix FZC, betonte: „Wir haben derzeit keine Absicht, die Großhandelspreise zu erhöhen“. Radix verwaltet bisher neun TLDs, die populärste ist .site mit gut 700.000 Registrierungen. Stattdessen setzt man darauf, die zum Teil bescheidenen Registrierungszahlen – .press kommt auf rund 50.000 und .host auf gut 60.000 Domains – mit Nachlässen und Rabattaktionen zu steigern. Andee Hill von Donuts gab an, dass man keine Pläne habe, die Preise zu erhöhen; dies gehöre nicht zum Business-Plan von Donuts. Im Gegenteil habe man den Registraren gegenüber etwaige Möglichkeiten zur Erhöhung „dramatisch limitiert“. In diese Kerbe schlug auch Colin Campbell, CEO von .club; auch dort habe man sich mit den Registraren darauf verständigt, dass innerhalb der ersten fünf Jahre die Gebühren nur inflationsbedingt oder maximal um 15 Prozent erhöht werden dürfen. Jedoch sollte man nicht verschweigen, dass auch .com und .net regelmässig die Preise erhöht haben; dort verhindern lediglich vertragliche Vereinbarungen mit der US-Regierung eine von der Registry VeriSign Inc. völlig freie Festsetzung der Gebühren.

Quelle: domainnamewire.com, domainincite.com, thedomains.com

ICANN-STUDIE – ROOT ZONE AUCH MIT NTLDS SICHER

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Endfassung der „Root Stability“-Studie veröffentlicht. Demnach hat die Einführung von über 1.000 neuen Top Level Domains die Stabilität des DNS (Domain Name System) nicht wesentlich beeinträchtigt.

Der 5. Februar 2014 markierte einen historischen Tag in der Geschichte des Internets: nach jahrelanger Vorbereitung konnte die Allgemeinheit erstmals Domain-Namen unter einer neuen, generischen und nicht-internationalisierten Endung registrieren. Mit .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles sowie .ventures standen die ersten nTLDs zur Verfügung. Seither sind über 1.200 nTLDs delegiert und in die Root Zone eingetragen worden; dies wiederum hat per Mitte März 2017 zu gut 28,5 Millionen registrierten Domains geführt. Erfahrungen mit einer derartigen Explosion der Domain-Endungen gab es bisher nicht; ICANN hat sich daher entschieden, die Auswirkungen der DNS-Expansion in einer Studie zu untersuchen und ein Konsortium aus TNO, SIDN und NLnet Labs damit zu beauftragen. ICANN erfüllt so die satzungsgemäße Verpflichtung, für die Beibehaltung der Sicherheit, Stabilität und Ausfallsicherheit des DNS zu sorgen.

Die als „Continuous Data-Driven Analysis of Root Server System Stability“ (CDAR) bekannte Studie liegt seit wenigen Tagen vor. Die Ergebnisse sind erfreulich: das DNS hat den deutlichen Anstieg an Root Server Traffic während der Delegierung ohne Probleme absorbiert. Im Gegenteil, bei der Zahl der Abfragen entwickeln die nTLDs ein Muster, das seit vielen Jahren von so genannten „legacy TLDs“ wie .com oder .net bekannt ist. Darüber hinaus gibt es kein Anzeichen dafür, dass aus Sicht der Nutzer die Einführung der neuen Domain-Endungen die Leistung und Erreichbarkeit des Root-Systems in irgendeiner Weise beeinflusst hat. Auch in Zeiten starker Nachfrage blieb das System stabil. Ferner konnten im Bereich „Data Consistency“ keine erheblichen Probleme festgestellt werden, auch wenn hier weitere Untersuchungen empfehlenswert sind. Die Studie geht aber sogar noch einen Schritt weiter: vorausgesetzt, die bisherigen Erfahrungen bestätigen sich, würde selbst eine weitere Expansion des DNS dessen Sicherheit und Stabilität nicht gefährden. Dies wäre ein wesentlicher Schritt, um weitere Einführungsrunden bereits in wenigen Jahren beginnen zu lassen. Gleichwohl rät die Studie zur Vorsicht; auch in Zukunft sollten neue TLDs nur in kontrollierter Zahl zugelassen werden.

Wesentliche Risiken befürchten die Autoren, wenn binnen kurzer Zeit mehrere TLDs mit der Größe von .com delegiert würden, also mit über 100 Millionen registrierten Domains. Es gilt aber als praktisch ausgeschlossen, dass eine nTLD diese Zahlen in einem Zeitraum von 12 bis 24 Monaten erreicht. Weitgehend unerforscht ist noch, welche Auswirkung die Löschung einer nTLD aus der Root Zone hat; hier liegen noch keine Erfahrungen vor. Ob und welche Schlüsse ICANN aus der Studie zieht, ist bisher noch nicht beschlossen; es gilt aber als wahrscheinlich, dass weitere Studien folgen.

Weitere Informationen zur „Root Stability Study“ finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2017-03-08-en

Quelle: icann.org

TLDS – NEUES VON .COM, .CZ UND .WEB

Geduldsspiel um .web: nachdem die Donuts-Tochter Ruby Glen LLC Berufung gegen ein US-Urteil eingelegt hat, wird sich die Einführung verzögern. Bewusst gegen internationalisierte Domain-Namen spricht man sich derweil in Tschechien aus, während VeriSign den Zugang zu .com und .net beschränkt – hier unsere Kurznews.

VeriSign Inc., Registry der beiden weltweit wichtigsten generischen Top Level Domains .com und .net, hat von ICANN die Zustimmung erhalten, den Kreis der Registrierungsberechtigten zu beschränken. Grundsätzlich steht .com als so genannte „unrestricted TLD“ zwar jedermann offen; ein neues „Verification Code Extension“-System räumt VeriSign jedoch die Kontrolle darüber ein, Domains, die über ausgewählte Registrare registriert werden sollen, zu stoppen, bis die Identität des Domain-Inhabers verifiziert worden ist und dieser nicht auf einer Sperrliste der chinesischen Regierung geführt wird. Offenbar dient das System dazu, VeriSign den Marktzugang in China zu sichern. Während der Stopp-Phase versetzt VeriSign die betroffenen Domains in einen „serverHold status“ und unterbindet die Eintragung in die Root Zone, bis die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen ist. VeriSign ist jedoch nicht die einzige Registry, die dieses System praktiziert; auch .vip, .club, .xyz, .site und .shop arbeiten mit zumindest ähnlichen Mechanismen, um so den lukrativen chinesischen Markt nicht zu verlieren. Domain-Inhaber, die ihre Domains über nicht-chinesische Domain-Registrare registriert haben, sind davon übrigens nicht betroffen.

Die Tschechen bleiben stur: bereits zum sechsten Mal in Folge hat sich die Internet-Community der Tschechischen Republik dagegen ausgesprochen, diakritische Zeichen (Diakritika) in Domain-Namen zuzulassen. Dies gab die .cz-Registry CZ.NIC, z.s. p.o. Ende Februar 2017 bekannt. 86 Prozent der Unternehmen sowie 55 Prozent der Verbraucher stehen laut einer Umfrage, die Ende 2016 durchgeführt wurde, der Einführung dieser internationalisierten Domain-Namen (IDNs) ablehnend gegenüber. Zur Begründung führten sie an, dass IDNs den Zugang zu Webangeboten aus Tschechien erschweren würden und zudem ein Sicherheitsrisiko bei Tippfehlern schaffen. Dem schloss sich auch CZ.NIC an und lehnte die Einführung von IDNs trotz entsprechender Bemühungen seit dem Jahr 2006 erneut ab, obwohl die tschechische Sprache einer Vielzahl diakritischer Zeichen enthält. Die Registry selbst scheint IDNs jedoch deutlich positiver zu sehen; die Ergebnisse der Umfrage hat man unter www.háčkyčárky.cz ins Netz gestellt.

Sie halten .web für die beste neue Top Level Domain und wollen so schnell wie möglich die ersten Domain-Namen registrieren? Dann haben wir leider gleich zwei schlechte Nachrichten: zum einen teilen auch viele Domainer Ihre Begeisterung, zum anderen müssen Sie sich bis zum Start der Registrierung noch eine Weile gedulden. Mit Urteil vom 28. November 2016 hat der U.S. District Court, Central District of California, entschieden, dass eine von der Donuts-Tochter Ruby Glen LLC gegen ICANN erhobene Klage unzulässig sei. Mittlerweile wurde jedoch öffentlich bekannt, dass Donuts Berufung gegen dieses Urteil eingelegt und bis 31. Mai 2017 Zeit hat, diese zu begründen; im Anschluss darf ICANN binnen eines Monats auf die Berufung erwidern. Erst danach wird eine Anhörung angesetzt, die also frühestens im Juli 2017 stattfinden kann. Bis die ersten .web-Domains registriert werden können, dürfte es daher bis 2018 dauern. VeriSign Inc., die wirtschaftlich hinter der .web-Registry steht, dürfte es verschmerzen – immerhin können sich .com und .net damit weiter ungestört von .web entwickeln.

Quelle: domainincite.com, nic.cz, domainnamewire.com

LG AACHEN – AUCH DER DOMAIN-VERPÄCHTER HAFTET

Das Landgericht Aachen stellte in einer aktuellen Entscheidung fest, dass auch der Verpächter einer Domain für ein Fehlverhalten des Pächters haftet. Hier machte der Pächter irreführende Angaben auf einer Werbeseite.

Die Klägerin, eine Verbraucherinteressenvertreterin, mahnte die Beklagte, Inhaberin der Domain slimsticks-abo.de, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ab. Auf dem Internetangebot bietet sie Nahrungsergänzungsmittel an und warb damit, dass bei Bestellung einer Testmenge Besteller ein „Slimstick Fitband“ gratis dazu erhalten, das sie auf jeden Fall behalten dürften. Auf dem tatsächlichen Bestellformular hieß es dann, das „Slimstick Fitband“ erhalte man, wenn man nicht nur den 14-Tage-Test mache, sondern am 90-Tage-SlimSticks Programm teilnimmt. Auf die Abmahnung reagierte die Beklagte nicht, weshalb die Klägerin Klage auf Unterlassung der irreführenden Werbung einreichte. Die Beklagte hielt entgegen, sie betreibe die Domain nicht, sie habe sie an eine Dritte verpachtet, die für die Inhalte verantwortlich sei.

Das LG Aachen gab der Klage statt, da die Beklagte im Zusammenhang mit der Werbung irreführende Angaben machte, weil sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass Kunden das Band nach der Bestellung des kostenlosen Testpaketes behalten dürften (Urteil vom 27.01.2017, Az.: 42 O 127/16). Aus Sicht des Gerichts sieht es so aus, als sei die Beklagte Betreiberin des Angebots unter der Domain slimsticks-abo.de. Sie ist Inhaberin der Domain und über die Seite wird ausschließlich ihr Produkt vertrieben. Mit ihr würden auch die jeweiligen Verträge geschlossen, und die angegebenen Fax- und Telefonnummern sind ebenfalls von ihr. Das sei aber nicht entscheidend. Auch wenn die Beklagte die Webseite nicht selbst betreibt, sei sie selbst Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung, denn mit der Mahnung hatte die Klägerin sie in Kenntnis über die unlautere Wettbewerbshandlung gesetzt. Mit dieser Kenntnis hätte sie dafür Sorge tragen müssen, dass die Rechtsverstöße in Zukunft unterbleiben. Sie hätte daher entsprechende, ihr zumutbare Maßnahmen ergreifen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan: Die Beklagte erklärte, sie habe in Folge der Abmahnung die Betreiberin der Seite aufgefordert, die Abmahnung der Klägerin zu prüfen. Das änderte jedoch nichts, da die wettbewerbswidrige Werbung auch noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bestand. Das Gericht ist der Ansicht, die Beklagte müsse der Betreiberin den Pachtvertrag notfalls kündigen und ihr den Zugriff auf die Webseite entziehen. Solange sie das nicht tue, sei sie selbst für derartige Rechtsverletzungen verantwortlich und zur Unterlassung verpflichtet. Da die Beklagte die Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte, bestand auch Wiederholungsgefahr und der Anspruch der Klägerin war begründet.

Die Entscheidung des LG Aachen über die Domain slimsticks-abo.de finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1573

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: beckmannundnorda.de, eigene Recherche

WIPO – VORWERK SAUGT ZWÖLF DOMAINS AUF

Die deutsche Vorwerk & Co KG hat mit ihrem Erfolg auch den Ärger: In einem UDRP-Verfahren ging sie über ihre Schweizer Tochter Vorwerk International AG erneut erfolgreich gegen zwölf „thermomix“-Domains vor, die vermeintlich von acht unterschiedlichen Inhabern bei fünf Registraren registriert wurden.

Die Beschwerdeführerin ist die schweizerische Vorwerk International AG, Tochter der 1883 gegründeten deutschen Vorwerk & Co. KG. Sie ist seit 1993 Inhaberin der Marke Thermomix und hatte im Oktober 2015 die Marke TM5 angemeldet, die im Februar 2016 eingetragen wurde. Das UDRP-Verfahren richtet sich gleich gegen acht vermeintlich unterschiedliche Beschwerdegegner, die zwölf Domains wie shop-vorwerk.com, thermo-shop.com, thermomix-onlinewelt.com, vorwerk.club und tm5-kauf.com zwischen dem 16. Juni und dem 08. November 2016 bei fünf unterschiedlichen Domain-Registraren registriert hatten. Die Inhaber registrierten die Domains über unterschiedliche Registrare und gaben dabei im WHOIS Adressen auch im Ausland an. Vorwerk strengte vor der WIPO ein UDRP-Verfahren an und trug vor, dass alle Domains und Registranten miteinander in Verbindung stehen: Ganz überwiegend zeigten sich unter den Domain-Namen sehr ähnliche Webseiten, die in weiten Teilen mit der eigenen von Vorwerk identisch ist, und unter denen der Thermomix TM5 angeboten wird. Für sechs der acht Inhaber wurde ein deutscher Wohnsitz angegeben, zwei sitzen in Österreich. Teilweise wurden die Domains von unterschiedlichen Personen am selben Tag bei ein und demselben Domain-Registrar registriert. Einige weisen als Inhaber eine nicht-existende Vorwerk GmbH auf, die aber nicht identisch ist mit der tatsächlich existierenden Vorwerk GmbH & Co., oder gaben den Namen des Geschäftsführers von Vorwerk als Domain-Inhaber an. Alles sehe danach aus, dass die verschiedenen Domains von ein und derselben Person unter verschiedenen Aliasen registriert wurden. Die Beschwerdegegner meldeten sich nicht zum Verfahren. Als Entscheider wurde der argentinische Rechtsanwalt Pablo A. Palazzi berufen.

Panelist Pablo A. Palazzi bestätigte den Beschwerdeantrag von Vorwerk und entschied auf Übertragung aller zwölf Domains (WIPO Case No. D2016-2438). Zunächst aber klärte Palazzi, dass die gegen unterschiedliche Personen gerichtete Beschwerde in einem einzigen Verfahren zusammengefasst wird. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin dazu und der Umstand, dass sich keiner der Domain-Inhaber in der Sache meldete, überzeugten Palazzi davon, dass die streitigen Domain-Namen unter der Kontrolle einer Person mit unterschiedlichen Aliasen stehen. Es stellte sich dann die Frage nach der Verfahrenssprache: die Beschwerdeführerin hatte beantragt, das Verfahren auf Englisch zu führen. Zehn Domains seien über englische Registrierungsverträge und lediglich die beiden Domains vorwerk.club und vorwerk-haushalt.com über spanische Verträge registriert worden. Die Domains wiesen zudem überwiegend englischsprachige Namensbestandteile wie „online“, „shopping“ oder „shop“ auf. Da die Beschwerdegegner auf die Anfrage nach der Verfahrenssprache nicht reagierten, entschied Palazzi auf Englisch als Verfahrenssprache. Nachdem auch das geklärt war, verlief die Prüfung der Tatbestandsmerkmale der UDRP reibungslos: die Domains waren mit den Marken der Beschwerdeführerin identisch oder zum Verwechseln ähnlich. Keine dieser generischen Ergänzungen reichte aus, um irgendwelche der Domain-Namen von den Marken des Beschwerdeführers zu unterscheiden. Da die Beschwerdeführerin es keinem der Beschwerdegegner erlaubt hatte, die Marken zu benutzen, oder die Marken an sie lizensiert waren, und diese unter den Domains nicht bekannt sind oder eigene, identische Marken für sie eingetragen sind, sah Palazzi den Anscheinsbeweis auf Seiten der Beschwerdeführerin als erbracht an. Und da die Beschwerdegegner dem nichts entgegenstellten, bestätigte Palazzi auch das zweite Element des UDRP-Verfahrens. Bei der Frage nach der Bösgläubigkeit sah es nicht anders aus. Palazzi akzeptierte die Beweisführung der Beschwerdeführerin. Die Tatsache, dass die Webseiten unter den Domains sich ähnelten und der Umstand, dass sie die Webseite der Beschwerdeführerin imitierten, um damit Nutzer glauben zu machen, die würden sich auf der Seite der Beschwerdeführerin befinden, überzeugten Palazzi davon, dass die Beschwerdegegner die Absicht hatten, daraus Kapital zu schlagen. Bei der Beurteilung der Bösgläubigkeit spielten auch die falschen WHOIS-Angaben eine Rolle. Dass unter anderem der Name des Geschäftsführers von Vorwerk genutzt wurde, spreche sogar für „Persönlichkeitsdiebstahl“ und rundete die Sache für Palazzi schließlich ab, so dass er die Bösgläubigkeit der Beschwerdegegner feststellen konnte. Damit waren alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt und Palazzi entschied auf Übertragung aller zwölf Domains auf die Beschwerdeführerin.

Die Popularität eines Produkts lockt, wie man auch am zweiten Thermomix-Fall von Vorwerk sieht, Betrüger an. Marken-Inhaber brauchen daher eine Strategie zum Umgang mit Cybersquattern.

Die UDRP-Entscheidung über die Vorwerk-Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1574

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

SINGLE.COM – EINZEL-DOMAIN KOSTET US$ 290.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erstrahlte im Glanze zweier Domains im sechsstelligen Bereich. Die teuerste Domain, single .com, erzielte US$ 290.000,- (ca. EUR 276.190,-). Aber auch in anderen Bereichen sahen die Zahlen diesmal wieder besser aus.

Die Endung .com sorgte wieder für gute Zahlen, angefangen mit single.com zum Preis von US$ 290.000,- (ca. EUR 276.190,-), unter der es einen Überblick über Dating-Webseiten gibt. Keine Inhalte gibts dagegen bei lows.com, die US$ 104.501,- (ca. EUR 99.525,-) erzielte. Ebenfalls hochpreisig war die Zwei-Zeichen-Domain 3l.com mit dem Preis von US$ 82.000,- (ca. EUR 78.095,-). Aber auch da war noch nicht das Ende guter Zahlen unter .com.

Unter den Länderendungen zeigte sich wieder die deutsche Endung als Favorit: Mit ich.de zum Preis von EUR 10.100,- war sie die teuerste Domain unter den Länderendungen. Inhalte gibt es noch nicht unter der Domain. Weiterhin gab es noch drei .de-Verkäufe, die wir in der Liste erwähnen. Zweitteuerste Domain unter einer Länderendung war die schwedische rvn.se, die US$ 5.600,- (ca. EUR 5.333,-) erzielte und derzeit keine Inhalte aufweist. Den dritten Rang unter den Länderendungen nahm die Zwei-Zeichen-Domain 7s.cc von den Kokos-Inseln (.cc) mit einem Preis von US$ 4.000,- (ca. EUR 3.810,-) ein. Darüber hinaus gab es Verkäufe von Domains aus Tuvalu (.tv), Frankreich (.fr), der Schweiz (.ch) Südafrika (.za), Griechenland (.gr) und einigen anderen Ländern.

Die neuen generischen Endungen lieferten diesmal keine ganz so großen Zahlen, aber pocket.watch zum Preis von US$ 6.800,- (ca. EUR 6.476,-) und ads.guru für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-) lagen im guten Preisbereich. Auch die älteren und die alten generischen Endungen standen nicht ganz schlecht da. So überzeugte fly.info mit einem Preis von EUR 10.000,- und die Zwei-Zeichen-Domain dy.org mit US$ 10.201,- (ca. EUR 9.715,-). Und auch die Endung .net brachte es bei der Ziffern-Domain 398.net auf EUR 9.100,-. Maßgebend für den Erfolg der letzten Domain-Handelswoche waren aber in jedem Falle die Verkäufe unter .com.

Länderendungen
————–

ich.de – EUR 10.100,-
varem.de – EUR 3.950,-
gomedia.de – EUR 3.450,-
kinghost.de – EUR 3.000,-

rvn.se – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.333,-)
7s.cc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.810,-)
olc.nl – EUR 3.025,-
alloplombier.fr – EUR 3.000,-
meteomarine.fr – EUR 3.000,-
tape.tv – EUR 2.999,-
near.ch – EUR 2.990,-
outils.fr – EUR 2.500,-
style.gr – EUR 2.500,-
flicks.co.za – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.381,-)
hosters.ru – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.381,-)
thebestdeals.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.278,-)
bulletproof.ca – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.286,-)
schmuckladen.at – EUR 2.235,-
dd.fi – EUR 2.000,-
tattoos.tv – US$ 2.100,- (ca. EUR 2.000,-)

Neue Endungen
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pocket.watch – US$ 6.800,- (ca. EUR 6.476,-)
ads.guru – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
edu.club – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.857,-)

Generische Endungen
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fly.info – EUR 10.000,-
videoslots.biz – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.856,-)

dy.org – US$ 10.201,- (ca. EUR 9.715,-)
398.net – EUR 9.100,-
jian.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
melissa.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.810,-)
permits.org – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.619,-)
advantage.org – US$ 3.282,- (ca. EUR 3.126,-)
bulgaria.net – US$ 3.146,- (ca. EUR 2.996,-)
opcionesbinarias.net – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.856,-)
tempura.net – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.856,-)
hdonline.net – EUR 2.500,-
nippyfish.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.381,-)
supergiant.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.381,-)
ran.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.286,-)
4p.net – US$ 2.311,- (ca. EUR 2.201,-)
mzm.net – US$ 2.311,- (ca. EUR 2.201,-)

.com
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single.com – US$ 290.000,- (ca. EUR 276.190,-)
lows.com – US$ 104.501,- (ca. EUR 99.525,-)
3l.com – US$ 82.000,- (ca. EUR 78.095,-)
tfs.com – US$ 47.250,- (ca. EUR 45.000,-)
murphy.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 42.857,-)
yea.com – US$ 44.500,- (ca. EUR 42.381,-)
jhj.com – US$ 35.800,- (ca. EUR 34.095,-)
internetservices.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 30.476,-)
franks.com – US$ 26.200,- (ca. EUR 24.952,-)
eej.com – US$ 20.100,- (ca. EUR 19.143,-)
azs.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 19.048,-)
akfx.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 16.190,-)
buffett.com – US$ 16.700,- (ca. EUR 15.905,-)
vxa.com – US$ 16.200,- (ca. EUR 15.429,-)
xuq.com – US$ 15.600,- (ca. EUR 14.857,-)
8473.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 14.762,-)
elektromobil.com – EUR 14.000,-
cssbot.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.476,-)
jobninja.com – EUR 10.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – 3. DOMAIN-STAMMTISCH AM 06. MAI 2016

Anfang Mai 2017 trifft sich der Domain-Stammtisch München zum dritten Mal. Über 20 Teilnehmer sind bereits angemeldet. In angenehmer Atmosphäre findet ein Austausch über die alten Zeiten und aktuelle Themen der Domain-Branche statt.

Der Domain-Stammtisch München ist ein privat organisiertes, loses Treffen der Domain-Branche. Der aktuelle Stammtisch findet am Samstag, dem 06. Mai 2017 ab 11:00 Uhr im Biergarten des Hofbräukellers statt. Wieder wird man sich ein wenig über die guten alten Zeiten, aber auch über aktuelle Themen austauschen. Die Vergangenheit belegt dabei, dass der Domain-Stammtisch leitende Mitarbeiter von mehr als 15 Unternehmen aus der Domain-Branche anzieht. Schon jetzt sind neben dem Organisator Tobias Sattler (CIO united-domains AG) mehr als 20 Teilnehmer angemeldet, darunter Anja Elsing (Geschäftsführerin regiodot) und bekannte Namen wie zum Beispiel Richard Wein (CEO nic.at), Stefan Meinecke (CEO GreenSec), Wilhelm Laubach (CEO Smart Internet Solutions), Rechtsanwalt Peter Müller (BPM legal) und Uli Retzlaff (1&1 Internet). Auch die Anzahl der weiblichen Teilnehmer nimmt zu: drei Anmeldungen liegen bereits vor.

Der dritte Domain-Stammtisch München findet am 06. Mai 2017 ab 11:00 Uhr im Biergarten des Hofbräukeller am Wiener Platz, Innere Wiener Straße 19 in 81667 München, statt. Die Teilnahme am Event ist kostenlos. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://stammtisch.domains

Quelle: stammtisch.domains

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