Domain-Newsletter

Ausgabe #857 – 09. März 2017

Themen: Rückblick – Domain pulse erneut ein großer Erfolg | Statistik – Marketing-Aktion für .pro verpufft | TLDs – Neues von .au, .it und .no | OLG Frankfurt – Subdomains in Google-Anzeigen | TLDs – Rick Schwartz sieht den Markt kritisch | 3w.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 280.000,- | Köln – 16. @kit-Kongress im Mai 2017

RÜCKBLICK – DOMAIN PULSE ERNEUT EIN GROSSER ERFOLG

Zum 13. Male fand Mitte Februar 2017 der „Domain pulse“ statt, das bedeutendste Forum der Domain-Branche im deutschsprachigen Raum. Über 300 Teilnehmer trafen sich unter Federführung von Nic.at in Wien, um sich insbesondere dem Thema „Netzwerken in Netzwerken“ zu widmen.

Gleich am ersten Tag der zweitägigen Konferenz zog der Vortrag „ICANN nach der IANA Stewardship Transition“ die Zuschauer in seinen Bann, zumal ICANN mit Vizepräsident Cherine Chalaby prominent vertreten war. Die internationalen Experten waren hoch erfreut über das konsensorientierte „bottom-up“ Multistakeholder-Modell der Internetverwaltung. „Das neue ICANN-Modell ist der Garant dafür, dass nie wieder eine Regierung oder zwischenstaatliche Organisationen die Aufsicht über die IANA-Funktion im Internet haben wird“, brachte Chalaby die Thematik auf den Punkt. Niemand habe künftig die alleinige Kontrolle, es gibt keinen „single point of failure“ und Regierungen können nicht direkt Einfluss nehmen. Die sind darüber nicht nur begeistert, wie Thomas Schneider vom Schweizer Bakom, zugleich Vertreter des ICANN-Regierungsbeirats GAC (Governmental Advisory Committee) zum Ausdruck brachte. „Die Tatsache, dass ein Land alleinig für die Aufsicht zuständig war, war für viele nicht akzeptabel. Mit dem Ausstieg der USA sind nun alle Regierungen gleichberechtigt, was wir grundsätzlich begrüßen – aber was natürlich auch alle gleich unzufrieden macht“. Die Frage, ob die USA aufgrund des Sitzes von ICANN in Kalifornien dennoch versuchen könnten, Einfluss zu nehmen, beantwortete Erich Schweighofer, Völkerrechtler von der Uni Wien, eher kritisch: „Prinzipiell ja, denn es gibt keinen völkerrechtlichen Vertrag für die weltweite Anerkennung ICANNs, der auch Unabhängigkeit vom Gastland garantiert“.

Für die Zukunft verspricht sich die Branche nicht nur politische Stabilität, sondern auch weiterhin Wachstum, das vor allem durch China befeuert werden soll. „Über zehn Millionen Domains wurden 2016 in China registriert – und 2017 wird noch besser!“, versprach Ray Zheng, CEO von Racent Inc., einem der größten chinesischen Webhoster. Dafür benannte er zwei Gründe: zum einen die Nachfrage sowohl von Start-Ups als auch den etablierten Unternehmen, zum anderen den rasant ansteigenden Domain-Handel zu Spekulationszwecken. Giuseppe Graziano, Domain-Broker auf dem chinesischen Markt, erklärte das Phänomen: „Die Chinesen spekulieren gerne, spielen gerne und legen gerne ihr Geld in etwas an – oft auch mit Risiko und mit dem einzigen Ziel, gewinnbringend weiter zu verkaufen“. Auf die Frage nach Schattenseiten oder Bedenken beim China-Boom meinten die Diskutanten einhellig: Man müsse eben gewisse Spielregeln einhalten und Gegebenheiten akzeptieren. Dass es ohne Netzwerk und Beziehungspflege allerdings nicht geht, verdeutlichte Philipp Grabensee, Co-Gründer von Afilias. „Will man in China als Domainvergabestelle tätig sein, braucht man eine Genehmigung der chinesischen Regierung“.

Ganz dem Thema Sicherheit gewidmet war Tag zwei. Volker Kozok, Cyber-Security-Experte im deutschen Bundesministerium der Verteidigung, gab Einblicke in den russisch-ukrainischen Cyberwar und den Einsatz sozialer Medien. „Cyber-Crime als Servicedienstleistung wird immer besser“, merkte Kozok an. „Man kann mittlerweile alles kaufen. Vor allem bei der russischen CyberCrime-Szene handelt es sich um hervorragend ausgebildete Hacker, die effizient und perfekt durchorganisiert sind. Das sind Wirtschaftsunternehmen!“ Eireann Leverett, der aus dem CERT-Umfeld kommt, räumte mit Mythen rund um Cyberversicherungen auf und erklärte, wie die Security-Branche gemeinsam mit Versicherungen das Sicherheitsniveau heben kann: „Über eine Zusammenarbeit in Bezug auf Datenaustausch, Schulungen, Erstellen von Standards und Kennzahlen könne hier viel bewirkt werden.“ Wer die erneut wunderbar organisierte Konferenz in diesem Jahr verpasst hat: nächstes Jahr findet sie wieder in Deutschland statt, dann unter Federführung der DENIC eG.

Weitere Informationen zum Domain pulse finden Sie unter:
> http://www.domainpulse.at

Das spektakuläre „America first – RcodeZero Secondary!“-Video, das beim Domain pulse seine Uraufführung feierte und die Anycast-Technologie auch für Laien erklärt, finden Sie übrigens unter:
> https://youtu.be/y0if6D6IC4o

Quelle: nic.at

STATISTIK – MARKETING-AKTION FÜR .PRO VERPUFFT

Die närrischen Wochen liegen hinter uns, doch die Welt der Domains blieb verschont: fast alle weltweit wichtigen Domain-Endungen konnten im Februar 2017 zum Teil deutlich zulegen. Was allerdings nicht für .pro gilt: nach einer Marketing-Aktion ist die Profi-Endung steil abgestürzt.

Der erste Blick fällt naturgemäß auf .com, und er lässt die Augen strahlen: über 650.000 Domains netto kann die Leit-TLD im Februar 2017 hinzugewinnen und damit erneut über die Marke von 128 Millionen Domains springen. Das war .com zum ersten Mal im September 2016 gelungen. Gründe für den Anstieg hat die Registry VeriSign Inc. bisher nicht genannt; allgemein wird jedoch vermutet, dass Nachfrage aus China die Zahlen steigen ließ. Im Rückblick auf das 4. Quartal 2016 gab VeriSign im „Domain Name Industry Brief“ bekannt, dass .com und .net zusammen auf rund 142,2 Millionen Registrierungen kamen, was einen moderaten Anstieg von 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Insgesamt waren zum Jahresende 2016 etwa 329,3 Millionen Domain-Namen registriert. Darin eingeschlossen sind auch über 400.000 .pro-Domains, die jedoch seither stark eingebüsst haben: gegen Ende Februar 2017 verlor .pro über 120.000 Domains. Erneut haben sich kurzfristige Marketing-Aktionen mit günstigen Gebühren (einzelne US-Registrare haben im Februar 2016 .pro-Domains für US$ 3,- angeboten) im ersten Jahr nicht ausgezahlt.

Die .eu-Registry EURid hat zum Jahresende 2016 ihren „Q4 2016 Progress Report“ veröffentlicht. Der Fortschritt war aber eher ein Rückschritt: im 4. Quartal 2016 sank die Gesamtanzahl der registrierten .eu-Domains um 32.655 auf 3.760.695, umgerechnet ein Verlust von 0,9 Prozent. Im Vergleich zum Jahresende 2015 verlor .eu sogar 101.772 Domains, ein Verlust von 2,6 Prozent. Immerhin konnte die wichtige „renewal quote“ gesteigert werden, und zwar von durchschnittlich 77,7 Prozent (2015) auf 78,8 Prozent im Jahr 2016; den Spitzenwert von 81,6 Prozent aus 2014 verpasst .eu aber deutlich. Die meisten .eu-Domains sind unverändert in Deutschland registriert, exakt sind es 1.054.826. Danach folgen die Niederlande (483.830), Frankreich (341.823) sowie Großbritannien (300.878). Bezogen auf die Zahl der Einwohner ist .eu aber in Malta am beliebtesten; hier kommen 42,2 Domains auf 1.000 Einwohner.

Aus der Welt der ccTLDs erreicht uns die Nachricht, dass Spaniens Landesendung .es das Jahr 2016 mit 1.838.066 registrierten Domains geschlossen hat. Das bedeutet ein Wachstum von 2,4 Prozent und damit etwas mehr als im Jahr zuvor, in dem der Nettoanstieg bei 2,3 Prozent lag. Dabei ist .es auch im Ausland beliebt; 16,9 Prozent aller .es-Domains haben einen nicht-spanischen Domain-Inhaber, allen voran aus Deutschland und den USA. Aktuell steht .es bei 1.854.737 registrierten Domains.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.147.287 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.903)
.at – 1.267.644 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.409)
.com – 128.049.691 – (Vergleich zum Vormonat: + 653.475)
.net – 15.241.047 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.239)
.org – 10.518.388 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.021)
.info – 5.294.797 – (Vergleich zum Vormonat: + 35.133)
.biz – 2.088.158 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.549)
.eu – 3.699.544 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.434)
.xyz – 6.581.452 – (Vergleich zum Vormonat: + 50.668)
.top – 4.516.119 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.598)
.win – 1.192.250 – (Vergleich zum Vormonat: – 4.139)

(Stand 1. März 2017)

Den „Q4 2016 Progress Report“ für .eu finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1570

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: ntldstats.com, thedomains.com, telecompaper.com

TLDS – NEUES VON .AU, .IT UND .NO

Australien macht kurzen Prozess: die .au-Registry hat damit begonnen, die Einführung von Kurzdomains vorzubereiten. In Norwegen präzisiert man derweil die Vorschriften für eine Beschlagnahme von .no-Domains, während Italiens Streitschlichtungsverfahren floriert – hier unsere Kurznews.

Die .au-Registry .au Domain Administration Ltd. (auDA) hat den formalen Prozess zur Einführung von Kurzdomains gestartet. Die wohl bedeutendste Entscheidung in der über 30jährigen Geschichte von .au gestattet es erstmals sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, ihre Domain direkt unterhalb von .au zu registrieren; bisher beschränkt sich das Angebot auf eine von insgesamt elf offiziellen Subdomains wie .com.au, .net.au, .id.au oder Exoten wie .csiro.au und .conf.au. Bei aktuell rund drei Millionen registrierten .au-Domains bietet sich also ein enormes Potential an attraktiven Adressen. Im Rahmen eines „policy development process“ werden nun seit dem 14. Februar 2017 die Regeln erarbeitet, die für die Einführung der Kurzdomains gelten sollen; dazu wurde unter anderem ein „Direct Registration Advisory Panel“ eingesetzt. Ab wann eine Registrierung direkt unterhalb von .au möglich sein wird, steht jedoch derzeit noch nicht fest.

Über drei Millionen Registrierungen verzeichnet Italiens offizielles Länderkürzel .it. Für Streitigkeiten steht ein eigenes Streitschlichtungsverfahren zur Verfügung, das sich im letzten Jahr erneut bewährt hat. Insgesamt 32 Verfahren galt es zu entscheiden, praktisch die gleiche Zahl wie im Jahr 2015. Von den fünf Schiedsgerichten erwies sich die Milan Chamber of Arbitration als die Begehrteste. Für Markeninhaber verliefen die Verfahren überwiegend erfreulich: in 21 der 32 Fälle setzte sich der Antragsteller durch, nur fünf Mal behielt der Domain-Inhaber seine Domain. Inhaltlich orientiert sich das Schlichtungsverfahren für .it-Domains übrigens weitestgehend an der bewährten Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), weshalb sich die Schiedsgerichte in ihren Urteilen oft auf UDRP-Entscheidungen berufen. Selbst der Missbrauchsfall des „reverse domain name hijacking“ gilt auch für .it, wie der Antragsteller im Falle der Domain groove.it lernen musste. Damit gehört das ADR-Verfahren für .it-Domains in die Werkzeugkiste jedes erfahrenen Domain-Praktikers.

Aus Norwegen erreicht uns die Nachricht, dass die Regelung für eine Beschlagnahme von .no-Domains modifiziert wurden. Grundlage dafür ist § 203ff der Strafprozessordnung (HR-2009-01692-U), wobei Norid selbst nicht als Partei, aber als ausführende Stelle auftritt; maßgeblicher juristischer Ansprechpartner einer Beschlagnahme ist vielmehr die norwegische Polizei. Im Rahmen der Änderung wird die Verantwortlichkeit der Polizei noch mehr betont; sie muss im Streitfall auch die „Rückgabe“ der Domain veranlassen. Betroffene Domain-Inhaber können sich unverändert vor Gericht gegen eine Beschlagnahme wenden. Darüber hinaus hat Norid klargestellt, dass eine Domain nicht gelöscht werden kann, wenn sie sich in einem Beschwerdeverfahren befindet. Am Rande wurde schließlich beschlossen, dass künftig auch das so genannte „Umlaut-i“, also der Buchstabe „i“ mit einem Umlaut anstelle eines i-Punktes, als Sonderzeichen zur Registrierung zugelassen wird. Die Neuregelungen sind am 21. Februar 2017 in Kraft getreten, finden also ab sofort Anwendung.

Weitere Informationen zur Direktregistrierung unter .au finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1568

Weitere Informationen zu den Änderungen bei .no finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1569

Quelle: auda.org.au, worldtrademarkreview.com, norid.no

OLG FRANKFURT – SUBDOMAINS IN GOOGLE-ANZEIGEN

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klärte in einem wettbewerbsrechtlichen Streit, welche Anforderung an Google-Anzeigen zu stellen ist, bei denen mit Marken geworben wird. Der suchende Verbraucher soll überwiegend bekommen, was er sucht.

Die Antragstellerin ging wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Weg einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin vor. Letztere hatte eine Google-Anzeige geschaltet, in der sie für Büroprodukte eines bekannten Herstellers warb, aber auf der verlinkten Seite weit mehr vergleichbare Produkte anderer Hersteller anbot. Die Werbeanzeige der Antragsgegnerin erschien als einer von mehreren Treffern, wenn ein Interessent bei der Suchmaschine Google nach Post-It-Werbeartikel suchte. Die Werbeanzeige der Antragsgegnerin beinhaltete die gesuchte Marke mehrfach. Sie war auch in der „Subdomain“ ihrer Google-Anzeige enthalten, getrennt durch einen „Backslash“. Tatsächlich bot die Antragsgegnerin über die durch die „Subdomain“ verlinkte Internetseite lediglich fünf Artikel der genannten Marke an, während sie dort zugleich 55 weitere Haftzettel anderer Fabrikate zum Verkauf bereit hielt. Die Antragstellerin forderte die Antragsgegnerin kurz nach Kenntnis von der Verletzungshandlung mit Anwaltsschreiben vom 04. Mai 2016 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Die Antragsgegnerin reagierte auf das Schreiben nicht. Am 08. Juni 2016 beantragte die Antragstellerin vor dem Landgericht Frankfurt am Main den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Gericht entschied zu ihren Gunsten (Urteil vom 13.09.2016, Az.: 3-6 O 43/16). Die Antragsgegnerin ging in Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Das OLG Frankfurt wies die Berufung zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil, wonach die Werbung der Antragsgegnerin wettbewerbswidrig ist (Urteil vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16). Das Oberlandesgericht sah die Werbung der Antragsgegnerin als geeignet an, bei dem angesprochenen Publikum eine relevante Fehlvorstellung über die Qualität des über diesen Link erreichbaren Warenangebots hervorzurufen. Das Publikum erwarte aufgrund der Präsentation der Werbung und der angezeigten „Subdomain“, auf der über den Link erreichbaren Internetseite ein Angebot zumindest überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, aus den beworbenen Produkten bestehend zu finden. Das sei unstreitig nicht der Fall. Verbraucher, die auf Google nach genau diesem Produkt suchen, erwarten dort Informationen und Angebote zu diesem Produkt zu finden. Diese Erwartungshaltung verstärke die Antragsgegnerin durch ihre Werbung. Sie stelle sich für Verbraucher so dar, dass die Werbende eine über den Link zu erreichende Seite eingerichtet habe, auf der ausschließlich oder zumindest überwiegend Artikel der beworbenen Marke zu finden seien. Die Erwartungshaltung verstärke sich noch dadurch, dass auch andere Anbieter Werbung zu Werbeartikeln dieser Marke geschaltet haben. Folge man deren Links, finden sich auch entsprechende Angebote der Marke. Dagegen machen andere Anbieter, die auf der Trefferliste auftauchen und keinen Artikel der gesuchten Marke anbieten, dies in ihren Anzeigen jeweils hinreichend kenntlich. Die beim Verbraucher aufgebaute Erwartung könne die Antragsgegnerin nicht erfüllen, da sie nur fünf Artikel der gesuchten Marke anbietet, während sie zugleich 55 Artikel anderer Fabrikate zum Verkauf bereit hält. Damit sei die Werbung der Antragsgegnerin irreführend und geeignet, Verbraucher zum Aufsuchen der verlinkten Internetseite und damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten.

Das OLG Frankfurt bringt damit eine Variante zu den Google-Adverts-Entscheidungen, dass auch der Inhalt der „Subdomain“ mit berücksichtigt werden muss. Zudem klärt das Gericht auch, wann die aufgebaute Erwartung des Verbrauchers erfüllt wird: wenn gesuchte Markenprodukte überwiegend auf der verlinkten Seite vorhanden sind. Und überwiegend meint über 50 Prozent.

Das Urteil des OLG Frankfurt am Main finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1571

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: hessen.de

TLDS – RICK SCHWARTZ SIEHT DEN MARKT KRITISCH

In einem Tweet stellte der Domain-King Rick Schwartz fest, dass Domain-Endungen versacken und 2017 die Nachfrage von Endkundenseite nicht mehr diejenige sei, was sie in früheren Jahren war. Das löste eine Diskussion und Exegese unter Domainern aus. Um die Sache zu klären, fragte der Blogger Raymond Hackney einfach bei Rick Schwartz nach – und der teilte seine Einsichten mit.

Die Nachfrage der Nutzer, so Rick Schwartz in einem Artikel von Raymond Hackney auf thedomains.com, bewege sich derzeit nahe an ihrem Höhepunkt. Facebook kann kaum mehr Nutzer gewinnen. Ähnlich sieht es auf dem Domain-Markt aus. 100 Prozent der gebildeten Menschen mit Geld in der Tasche sind heute bereits im Internet. 2 bis 3 Milliarden Menschen sind bisher wahrscheinlich noch nicht online – und werden es vielleicht niemals sein. Aber selbst wenn, werden sie auch Kaufkraft haben? Für Rick Schwartz ist die kritische Masse im Internet erreicht.

So sehe es auch auf dem Domain-Markt aus. Die neuen Domain-Endungen sind jetzt seit drei Jahren auf dem Markt, doch 90 Prozent dieser Domains sind von Domain-Investoren oder den Betreibern der Endungen selbst registriert und überwiegend geparkt. Der normale Nutzer hat von all diesen Endungen noch nie etwas gehört, im Grunde habe er Interesse an lediglich einer Domain. Und die registriert er unter .com oder .net oder unter seiner Länderendung. Dass Domain-Investoren aufgrund dieser Situation jetzt Probleme haben, liege daran, dass sie bei der Frage nach der richtigen Domain immer nur durch die eigene Brille blicken. Dabei müssten sie durch die Brille des Endnutzers blicken, dem sie die Domain verkaufen wollen. Schwartz hingegen erklärt, er habe immer die Perspektive des Endkunden im Auge behalten. Sein Ziel sei es, diesem ein Aha-Erlebnis zu bescheren, was nicht einfach sei. Er kenne viele große Domainer, die derzeit massiveLiquiditätsprobleme haben. Da fragt sich, wie das mit nicht so erfolgreichen Domain-Investoren ist, die lediglich schwache Domains registriert haben. Diese werden im Stillen verschwinden. Für Rick Schwartz ist es keine Frage, dass die Zahl von Domain-Neuregistrierungen und irgendwann der Bestand registrierter Domains zurückgeht. Es könnte der Domain-Handel sogar größer werden als die Neuregistrierung von Domains, was von Vorteil für Domain-Investoren wäre.

Der Domain-Markt, seien es Neuregistrierungen, egal unter welchen Endungen, oder der Handel von Domains, scheint nicht mehr so fluide zu sein wie noch vor einigen Jahren, als mehrmals im Jahr Domains für mehrere Millionen US-Dollar an Endkunden verkauft wurden. In der Regel sehen die Endnutzer Domains noch immer als Marketing-Instrument. Was fehlt, ist die Erkenntnis, dass es sich um ein Geschäftsmodell handelt, auf dem ein Unternehmen aufbaut. Das Missverständnis freilich, das aus unserer Sicht Rick Schwartz mit den neuen Endungen hat, ist seine Vorstellung davon, dass die neuen Top Level Domains drei Jahre nach dem Start erfolgreich sein sollten, nicht wie .com nach einem Anlauf von 15 bis 20 Jahren. Das stand nicht zu erwarten. Zudem gibt es Gründe, für das eigene Online-Geschäft mehr als nur eine Domain registriert zu halten.

Den Blog-Artikel von Raymond Hackney mit Rick Schwartz‘ Einschätzungen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1572

Quelle: thedomains.com

3W.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 280.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte wieder einen exzeptionellen Domain-Verkauf mit 3w.com, die US$ 280.000,- (ca. EUR 266.667,-) erzielte. Die deutsche Endung .de erwies sich als begehrt, und auch in anderen Bereichen gab es erfreuliche Zahlen.

Nicht nur mit beer.de zu einem Preis von EUR 13.090,- erwies sich die deutsche Endung .de als stärkste unter den Länderendungen. Auch ulrich.de zu EUR 11.000,- bewies die Extraklasse von .de in der vergangenen Domain-Handelswoche. Neuer Inhaber der Domain ulrich.de ist ein Frankfurter Autohaus. Darüber hinaus lieferte .de noch vier weitere Domain-Verkäufe. Aber auch die tschechische Endung .cz war gut mit im Rennen, und lieferte slots.cz zum Preis von EUR 6.000,-. Ebenfalls dabei war eine weitere .ai-Domain: name.ai erzielte US$ 3.000,- (ca. EUR 2.857,-).

Die Endung .com sorgte wieder für einen Verkauf im sechsstelligen Bereich: die Zwei-Zeichen-Domain 3w.com erzielte hervorragende US$ 280.000,- (ca. EUR 266.667,-), womit sie derzeit die drittteuerste Domain des Jahres 2017 ist. Kein Zehntel dieses Preise erzielte naturelab.com, die es auf US$ 22.000,- (ca. EUR 20.952,-) brachte. Weitere .com-Verkäufe lagen nochmals deutlich niedriger.

Die neuen Endungen sorgten ihrerseits für einen herausragenden Domain-Deal: bitcoin.casino ging für stolze US$ 28.000,- (ca. EUR 26.667,-) über die Theke, während zwei .blog-Domains mit Abstand aber doch zu guten Preisen sich anschlossen: weed.blog mit einem Preis von US$ 7.877,- (ca. EUR 7.502,-) und bitcoin.blog für US$ 5.555,- (ca. EUR 5.290,-). Die sonstigen generischen Endungen waren nicht so gut besetzt. Mit globe.biz zum Preis von US$ 4.800,- (ca. EUR 4.571,-) war eine Domain der mittelalten Garde im Rennen. Nicht schlecht stellte sich peoplepower.org für US$ 10.000,- (ca. EUR 9.524,-) vor, die tatsächlich von den Organisationen People Power und ACLU genutzt wird. Die vergangene Domain-Handelswoche sah insgesamt recht gut aus und lieferte mit 3w.com eine herausragend teure Domain.

Länderendungen
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beer.de – EUR 13.090,-
ulrich.de – EUR 11.000,-
mybonus.de – EUR 5.000,-
nene.de – EUR 3.600,-
pao.de – EUR 3.500,-
washworld.de – EUR 2.000,-

slots.cz – EUR 6.000,-
content.co – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.784,-)
wantthattrend.co.uk – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.286,-)
stash.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.333,-)
dermatologo.it – EUR 3.000,-
guardarropa.es – EUR 3.000,-
datahub.com.au – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.857,-)
name.ai – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.857,-)
auspost.com.cn – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.856,-)
mdi.be – EUR 2.700,-
upward.me – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.619,-)
phil.me – US$ 2.675,- (ca. EUR 2.548,-)
elephant.in – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.381,-)
maxtech.eu – EUR 1.999,-

Neue Endungen
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bitcoin.casino – US$ 28.000,- (ca. EUR 26.667,-)
weed.blog – US$ 7.877,- (ca. EUR 7.502,-)
bitcoin.blog – US$ 5.555,- (ca. EUR 5.290,-)
impact.xyz – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.333,-)
360.world – US$ 3.400,- (ca. EUR 3.238,-)
organic.plus – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.857,-)
saints.cloud – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.095,-)
forex.blog – US$ 2.159,- (ca. EUR 2.056,-)

Generische Endungen
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globe.biz – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.571,-)

peoplepower.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.524,-)
fastener.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.857,-)
sba.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.476,-)
hipa.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.095,-)

.com
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3w.com – US$ 280.000,- (ca. EUR 266.667,-)
naturelab.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 20.952,-)
kizen.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.286,-)
cointax.com – US$ 12.200,- (ca. EUR 11.619,-)
menopower.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.523,-)
remise.com – EUR 7.500,-
veltec.com – EUR 6.000,-
86f.com – US$ 5.599,- (ca. EUR 5.332,-)
nexboard.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.238,-)
18e.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.952,-)
virginian.com – US$ 5.066,- (ca. EUR 4.825,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KÖLN – 16. @KIT-KONGRESS IM MAI 2017

Der Bayreuther Verein @kit veranstaltet zusammen mit der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ in Köln am 11. und 12. Mai 2017 den 16. @kit-Kongress. Die Themenpalette ist wieder weitgefasst und greift aktuelle Rechtsfragen auf.

Alle Jahre findet zumindest ein Kongress des Bayreuther Vereins @kit und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH statt. Nachdem in 2016 Berlin zum wiederholten Mal Austragungsort war, treffen sich Juristen 2017 in Köln zum 16. @kit-Kongress. Bereits am 10. Mai gibt es das am Vorabend übliche Get-together. Am 11. Mai 2017 um 09:00 Uhr beginnt der eigentliche Kongress. Nach der Begrüßung prüft Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann zunächst unter dem Titel „Der Digitale Mensch und der Netzbürger, wer denkt und wer lenkt?“. Dr. Stefan Brink fragt sich „Wie kommunikationsfeindlich ist der Datenschutz?“. Weiter widmet sich an diesem Tag der Kongress Auskunftsansprüchen gegenüber Bundesbehörden, dem Kartellrecht, Rechtsfragen zu digitalem Content, der Urheberrechtsreform und der Rechtsprechung des EuGH zu Intermediären. Am Folgetag steht die Datenschutzgrundverordnung auf dem Plan, sowie Social Bots, Fakenews und Hate Speech und weitere aktuelle Rechtsthemen. Der 16. @kit-Kongress endet gegen 15:00 Uhr am 12. Mai 2017.

Der 16. @kit-Kongress findet am 11. und 12. Mai 2017 in den Räumen der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 in 50678 Köln, statt. Die Teilnahmegebühr beträgt regulär EUR 529,- (zzgl. Mehrwertsteuer); @kit-Mitglieder, Studenten und Referendare zahlen deutlich weniger. Anmeldeschluss ist der 08. Mai 2017. Die Veranstalter empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://ak-it-recht.de/16-kit-kongress-6-forum-kr/

Hinweis: Der 16. @kit Kongress wird unter anderem von dem Starnberger Domain-Spezialisten united-domains AG gesponsert, zu deren Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter zählen.

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

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