Domain-Newsletter

Ausgabe #846 – 08. Dezember 2016

Themen: .web – Donuts-Tochter verliert Millionenprozess | Statistik – .com singt den Vorweihnachtsblues | TLDs – Neues von .mil, .online und .tz | UDRP – Audi und Glashütte siegen vor der WIPO | Typosquatting – Neuer Report von FairWinds LLC | hg.com – bisher teuerste Domain des Jahres 2016! | München – 3. Domain-Stammtisch im Mai 2017

.WEB – DONUTS-TOCHTER VERLIERT MILLIONENPROZESS

Die Donuts-Tochtergesellschaft Ruby Glen LLC hat ihren millionenschweren Schadensersatzprozess gegen die Internet-Verwaltung ICANN um die neue Top Level Domain .web in erster Instanz verloren: nach Ansicht des US District Court, Central District of California, hat Ruby Glen auf das Recht, Klage erheben zu dürfen, wirksam verzichtet.

Gut fünf Monate sind vergangen, seit der Domain-Neuling Nu Dot Co LLC mit finanzkräftiger Unterstützung von Verisign Inc. den Registry-Vertrag für die globale Top Level Domain .web ersteigert hat. Der Start der Domain-Registrierung steht jedoch nach wie vor in den Sternen. Eine der Ursachen: am 08. August 2016 erhob Ruby Glen im Rahmen eines anhängigen Rechtsstreits eine Klage gegen ICANN auf Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens US$ 22,5 Millionen. Nach Ansicht der Donuts-Tochtergesellschaft hätten weder Nu Dot Co noch VeriSign offengelegt, dass sich die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse geändert hätten. Da ICANN den Zuschlag für .web im Rahmen einer „auction of last resort“ dennoch an Nu Dot Co erteilt habe, seien die Regelungen des Bewerberhandbuchs verletzt worden. Der Betrag von US$ 22,5 Millionen orientiert sich an dem Anteil, den Donuts erhalten hätte, wenn sich die insgesamt sechs unterlegenen Bewerber der .web-Auktion gütlich, also ohne die ICANN-Auktion, geeinigt hätten.

Der U.S. District Court, Central District of California, unter Vorsitz von Percy Anderson ließ Ruby Glen allerdings abblitzen. Mit Urteil vom 28. November 2016 entschied das Gericht, dass eine Klage unzulässig sei, weil Ruby Glen auf das Recht, Klage erheben zu dürfen, wirksam verzichtet hat. Im Mittelpunkt des Urteils steht Ziffer 6. der „Top-Level Domain Application Terms and Conditions“, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Bewerberhandbuchs. Darin muss jeder Bewerber detailliert erklären, dass er auf das Recht, ICANN im Zuge des Bewerberprogramms zu verklagen, verzichtet. Für Gary Klausner, ebenfalls Richter am Central District of California, verstösst diese Regelung gegen § 1668 des kalifornischen Civil Code. Würde man der vertraglichen Regelung ihrem Wortlaut nach folgen, wäre eine Klage in jedem Fall ausgeschlossen, also selbst dann, wenn ICANN einen arglistigen oder vorsätzlichen Vertragsverstoss begangen hätte. Dieser Ansicht folgt Richter Percy Anderson nicht; seiner Auffassung nach ist die Regelung allenfalls in einem geringen Bereich prozessual „unverschämt“ oder unwirksam im Hinblick auf § 1668 des kalifornischen Civil Code. Ohne die Regelung in Ziffer 6 der „Terms and Conditions“ könne jeder frustrierte Bewerber das gesamte von ICANN entwickelte Bewerbungsverfahren zum Entgleisen bringen. Dieses erhebliche Risiko von Klagen würde ohne die Regelung einseitig ICANN aufgebürdet; das alleine begründe ein berechtigtes Interesse an der Regelung. Damit wies er die Klage ab, ohne in der Sache entscheiden zu müssen.

Jon Nevett, Mitgründer und Executive Vice President von Donuts, will dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen. Es sei seiner Ansicht unglücklich, dass das Auktionsverfahren um .web in fehlende Transparenz und Wettbewerbswidrigkeiten verstrickt sei. Man werde die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um das Fehlverhalten von ICANN aufzuzeigen. Spekuliert wird daher nun, dass Donuts entweder in die zweite Instanz zieht oder ein Verfahren nach dem „Independent Review Process“ anstrengt, das erste nach der IANA-Transition; zudem laufen Vergleichsverhandlungen. Man sollte also besser nicht davon ausgehen, dass .web-Domains schon in Kürze registriert werden können.

Das Urteil des US District Court, Central District of California, finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1513

Quelle: domainnamewire.com

STATISTIK – .COM SINGT DEN VORWEIHNACHTSBLUES

So trüb und trist wie das Wetter war es im November auch bei .com und .net: die beiden wichtigsten generischen Domain-Endungen der Welt haben deutlich an Registrierungen verloren. Dafür weiss mit .al eine Länderendung die Herzen zu erwärmen.

Nicht wenige waren erstaunt, als VeriSign-CEO Jim Bidzos im November anlässlich einer Investorenkonferenz bekanntgab, davon auszugehen, dass am Ende des vierten Quartals 2016 weniger Domain-Namen unter .com und .net registriert sind als zu dessen Beginn. Und die Ankündigung scheint sich zu bestätigen: in den vergangenen vier Wochen musste .com Nettoverlust von 454.035 Domains einstecken, bei .net waren es immerhin 150.804 Adressen. Eine offizielle Begründung gibt es von VeriSign dafür aktuell nicht, aber zumindest deutet sich an, dass die Verluste nicht nur auf das Konto von .net gehen, sondern auch .com betrifft – eine TLD, für die es lange Jahre praktisch keine Begrenzung nach oben gab. Ein schwacher Trost mag sein, dass neben .com und .net auch .org und .info deutlich bluten mussten. Ob es sich nur um einen Vorweihnachtsblues oder eine anhaltende Entwicklung handelt, werden wir zum Jahreswechsel sehen.

So gar nicht besinnlich ging es in den Novemberwochen im Lager der nTLDs zu. Bei zusammen 1.184 delegierten Endungen sind zum 1. Dezember 2016 insgesamt 26.803.748 Domains registriert. Die Rangliste führt, wie nicht anders zu erwarten, unverändert .xyz mit 6.677.594 Domains an, ein Anstieg von 117.266 Domain-Namen gegenüber dem Vormonat. Auf den Plätzen folgen ebenfalls unverändert .top mit 4.721.164 sowie .win mit 1.296.321 Domains. Überflieger des Monats ist aber ohne Zweifel .kiwi: die Konkurrentin zur neuseeländischen Länderendung .nz notierte am 1. November 2016 noch bei 10.516 Domains, nur einen Monat später sind es 187.252. Gründe für den enormen Anstieg wurden bisher nicht bekannt, zumal .kiwi bereits seit dem 1. Mai 2014 von jedermann weltweit registriert werden kann. Der Registry Dot Kiwi Ltd. wird es egal sei: sie betreibt vor .nyc (72.575) sowie .berlin (57.565) die aktuell erfolgreichste GeoTLDs unter den neuen Endungen.

Abschließen wollen wir diesen Monat mit einem Blick nach Albanien. Von dort meldet die Electronic and Postal Communications Authority (AKEP), dass im November 2016 erstmals mehr als 20.000 Domains unterhalb der Landesendung .al einschließlich aller offiziellen Subdomains wie .com.al oder .net.al registriert waren. Im Jahr 2015 verzeichnete .al nur 5.466 registrierte Domains, so dass der Anstieg durchaus beachtlich ist. Von einer massenmarkttauglichen Domain-Vergabe ist Albanien allerdings noch weit entfernt: wer die Registry-Website aufruft, um eine Domain zu registrieren, muss erst ein .pdf-Dokument herunterladen, ausfüllen und dann per Fax, eMail oder per Post zurücksenden.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.152.228 – (Vergleich zum Vormonat: + 12.931)
.at – 1.271.994 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.052)
.com – 128.165.193 – (Vergleich zum Vormonat: – 454.035)
.net – 15.797.743 – (Vergleich zum Vormonat: – 150.804)
.org – 10.652.689 – (Vergleich zum Vormonat: – 156.514)
.info – 5.474.670 – (Vergleich zum Vormonat: – 29.313)
.biz – 2.297.446 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.461)
.eu – 3.717.116 – (Vergleich zum Vormonat: – 8.978)

(Stand 1. Dezember 2016)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: ntldstats.com, telecompaper.com

TLDS – NEUES VON .MIL, .ONLINE UND .TZ

Tansania führt eine Domain-Pflicht ein: Unternehmen, die in einem der ärmsten Länder der Welt Geschäfte machen wollen, benötigen eine .tz-Domain. Derweil öffnet sich die militärische Endung .mil für Hacker, und .online feiert sich selbst – hier unsere Kurznews.

Der amerikanische Journalist Brian Krebs, bekannt geworden für seine Recherchen zu Cyberkriminalität, berichtet über ein Experiment zur US-Militär-Domain .mil. Am 21. November 2016 habe das US-Verteidigungsministerium (DoD) eine neue Regelung erlassen, die es Hackern erlauben soll, mögliche Schwachstellen bei .mil auszuforschen und mitzuteilen. Wörtlich heisst es: „DoD will deal in good faith with researchers who discover, test, and submit vulnerabilities or indicators of vulnerabilities“. Voraussetzung ist allerdings, dass man sich an die vom DoD aufgestellten Spielregeln hält; so ist es explizit ausgeschlossen, .mil mehr Schaden zuzufügen, als zu Testzwecken unbedingt notwendig. DoS-Attacken (denial of service) sind ausserdem ausgeschlossen, ebenso wie ein Ausfiltern von Daten. Jedoch sollten Hacker keinen finanziellen Lohn erwarten; das DoD verspricht aber immerhin eine öffentliche Erwähnung, wenn der Hacker dies wünscht.

DotOnline Inc., zur indischen Radix FZC gehörende Registry der neuen Top Level Domain .online, sieht sich als Nr. 1 unter den neuen Domain-Endungen. Als Maßstab gilt dabei nicht die Anzahl der Registrierungen; dort liegt .online mit etwas über 52.000 Domains nur auf Platz 10 der nTLD-Rangliste. DotOnline gibt dagegen dem Online-Dienst Alexa den Vorrang. Das Unternehmen Alexa Internet Inc. ist ein Tochterunternehmen von Amazon.com und wertet mit dem so genannten „Alexa-Rank“ nach Angaben von Wikipedia Websites nach der Art ihrer Anwahl in dem Sinne, ob diese direkt oder über ähnliche Seiten angewählt werden. Hier führe .online die „1-Million“-Liste von Alexa an: mehr als 3.150 Domains mit der Endung .online sind darin vertreten, mehr als jede andere nTLD. Ausserdem sei .online die bekannteste neue Endung in Europa, führend in Frankreich, Deutschland und Polen. Der Vollständigkeit halber sollte man bedenken: der Alexa-Rank beschreibt eine nicht repräsentative Stichprobe; ebenso wie Registrierungszahlen ist er also nur ein Faktor, um den Erfolg einer nTLD festzustellen.

Die Tanzania Communications Regulatory Authority (TCRA), staatliche Aufsicht über die Registry der offiziellen Länderendung .tz (Vereinigte Republik Tansania), zieht die Zügel an: im Zuge einer „public compliance notice“ gab die Behörde bekannt, dass alle Unternehmen, die in Tansania Geschäfte machen, zwingend eine .tz-Domain registrieren und nutzen müssen. Wer also bisher unter .com, .net oder .info online war, muss nun zu .tz wechseln. Damit will die TCRA nicht nur .tz bekannter machen, sondern auch die nationalen Einnahmen steigern, da Tansania zu den ärmsten Ländern der Welt gehört. Nach Angaben der .tz-Verwalterin Tanzania Network Information Centre (tzNIC) sind .tz-Domains bei akkreditierten Registraren zu Preisen ab umgerechnet rund EUR 10,50 erhältlich. Offen ist, wie diese Anordnung bei Bedarf durchgesetzt werden soll. Wie viele Domain-Inhaber betroffen sind, ist ebenfalls unklar; bekannt ist nur, dass Anfang Dezember 2016 rund 12.360 .tz-Domains registriert waren.

Die vollständige Regelung des US-Verteidigungsministerium zu .mil finden Sie unter:
> https://hackerone.com/deptofdefense

Weitere Informationen zu .tz finden Sie unter:
> https://www.tznic.or.tz/index.php/en/

Quelle: krebsonsecurity.com, radix.website, lexsynergy.com

UDRP – AUDI UND GLASHÜTTE SIEGEN VOR DER WIPO

In den vergangenen Tagen sind wieder mehrere UDRP-Verfahren entschieden worden, bei denen deutsche Unternehmen beteiligt waren. Wir haben uns zwei näher angesehen: den Streit um iaudi.com und den um glashuette-original.nl.

Der Streit der Audi AG um die Domain iaudi.com gegen Mu Shichun aus China weist eine kleine Besonderheit auf: Obgleich die Domain unter chinesischen Registrierungsbedingungen bei einem chinesischen Registrar und einem auf Chinesisch abgefassten Registrierungsvertrag registriert worden war, entschied sich die Panelistin Karen Fong, das Verfahren in englischer Sprache zu führen. Die Beschwerdeschrift von Audi beinhaltete den Antrag, das Verfahren auf Englisch zu führen, da das Unternehmen seinen Sitz in Europa habe und mit der chinesischen Sprache nicht vertraut sei. Die Kosten eines auf Chinesisch geführten Prozesses stünden außer Verhältnis und würden der Beschwerdeführerin eine hohe Bürde auferlegen. Der Domain-Name bestehe aus lateinischen Zeichen und die Inhalte verweisen auf englischsprachige Seiten. Zudem sei der Gegner ein Domainer und Inhaber von 4.800 Domain-Namen, darunter englischsprachige wie jewellerybuzz.com und asiafox.com. Der Gegner beantragte, das Verfahren auf Chinesisch zu führen, weil er kein Englisch könne, was auch der Grund dafür sei, dass er einen chinesischen Provider gewählt habe. Inhaltlich nahm der Beschwerdegegner keine Stellung, obwohl die Kommunikation an beide Parteien in Englisch und Chinesisch erfolgte. Die Panelisten Karen Fong, eine britische Rechtsanwältin, die ihrerseits Mandarin beherrscht und unter anderem in Singapur und Hong Kong studierte, kam zu dem Ergebnis, dass ein Verfahren auf Englisch angemessen ist, weil die Beschwerdeführerin unangebracht benachteiligt sei, wenn sie das Verfahren auf Chinesisch führen müsste. Ausserdem sähe es so aus, als habe der Gegner Englischkenntnisse. Im weiteren bestätigten sich die Voraussetzungen für ein erfolgreiches UDRP-Verfahren: das „i“ vor „audi“ der Domain iaudi.com änderte nichts an der Verwechslungsfähigkeit von Marke und Domain. Irgendwelche Rechte oder berechtigte Interessen des Gegners waren für die Panelistin nicht ersichtlich, zumal der Gegner nichts vorgetragen habe. Der Umstand, dass der Gegner auch noch Domainer mit über 4.800 Domains ist und iaudi.com für US$ 4.250,- zum Kauf anbot, während die geparkte Domain Links zu Wettbewerbern der Beschwerdeführerin aufwies, führte zur Annahme, dass er die Domain bösgläubig registriert und genutzt hat. Entsprechend entschied Karen Fong auf Transfer der Domain (WIPO Case No. D2016-1925).

Im Falle der Glashütte Uhrenbetrieb GmbH gegen Wang Liqun aus China um die Domain glashuette-original.nl war der niederländische Rechtsanwalt Gregor Vos als Entscheider berufen. In diesem Fall sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Niederlande über ein an die UDRP angelehntes Streitschlichtungsverfahren verfügt, das hier via WIPO zur Geltung kam. Während Glashütte Original seinen Namen spätestens seit dem Jahr 1927 führt und zahlreiche eingetragene Marken aufweist, hatte der Gegner die Domain glashuette-original.nl am 25. November 2015 registriert. Die Seite unter der Domain liefert Pay-per-Click-Links, die zu Webseiten weiterleiten, die Glashütte-Uhren und Uhren von Wettbewerbern anbieten. Der Domain-Inhaber versuchte, die streitige Domain an die Beschwerdeführerin zu einem hohen Preis zu verkaufen. Er ist darüber hinaus für Cybersquatting bekannt, was sich in diversen UDRP-Verfahren zeigt, an denen er als Gegner beteiligt war. Der Beschwerdegegner nahm zu den Vorwürfen keine Stellung. So war es kein Problem für Gregor Vos, auf den Transfer der Domain glashuette-original.nl zu entscheiden. In seinen Ausführungen machte er bei der Prüfung der Identität von Marke und Domain klar, dass .nl keine Umlaute zulässt, weshalb das „ü“ in Glashütte zu „ue“ würde. Im Übrigen werde deutlich, dass der Gegner die Domain registrierte und nutzt, um daraus auf Kosten der Beschwerdeführerin Kapital zu schlagen. Er stimmte der Beschwerdeführerin bei der Einschätzung bei, es handele sich um Cybersquatting (WIPO Case No. DNL2016-0054).

Die Entscheidung zu iaudi.com ist im Hinblick auf die Wahl der Verfahrenssprache nicht unproblematisch. Das Argument, die Bürde der Übersetzung und Übersetzungskosten für die Beschwerdeführerin sei zu groß, passt nicht ganz zu den Regelungen dazu in der UDRP. Zudem sollte man im Auge behalten, dass der VW-Konzern und mit ihm Audi in China seinen derzeit wohl wichtigsten Absatzmarkt hat und dort sicher über kompetente chinesische Juristen verfügt. Vom Ergebnis her gedacht ist die Entscheidung gleichwohl richtig, denn es wären lediglich Mehrkosten entstanden. Aber wenn der Gegner durch die Sprachregelung davon abgehalten wurde, zu begründen, warum er berechtigterweise Inhaber der Domain ist, entsteht der Eindruck der Parteinahme seitens des Panelisten. Im Fall iaudi.com spricht allerdings alles gegen den Domain-Inhaber. Was die Glashütte-Entscheidung betrifft, sei lediglich daran erinnert, dass .nl (und mit ihr 71 weitere Länderendungen) über ein alternatives Streitbeilegungsverfahren verfügen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain iaudi.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1510

Die UDRP-Entscheidung über die Domain glashuette-original.nl finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1511

Informationen zur niederländischen Streitbeilegungsordnung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1512

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TYPOSQUATTING – NEUER REPORT VON FAIRWINDS LLC

FairWinds Partners LLC, eine Unternehmung, die sich einem nutzer- und rechteinhaberfreundlichen Internet verschrieben hat und Brandingberatung betreibt, legt eine neue Studie zum Typosquatting vor. Darin rechnet sie Rechteinhabern vor, dass ihnen rund US$ 70 Mio. durch Typosquatting entgehen.

Im Rahmen dieser kurzen Studie hat FairWinds Partners mit Sitz in Washington (DC, USA) überprüft, welche Revenuen Markeninhabern und Unternehmen am so genannten „Cyber Monday“, dem Montag nach dem letzten Freitag im November, der traditionell die Weihnachtsverkaufsession einleitet, entgehen. Dazu suchten sie sich aus dem „Internet Retailer’s Top 500“ die 50 besten Marken heraus, die mehr als sechs Buchstaben lang sind und keinen generischen Begriff bilden. Darunter finden sich Marken wie Abercrombie & Fitch, Adidas, Best Buy, Land’s End, Staples und Victoria’s Secret. Aus diesen Markennamen generierten sie Tippfehlerdomains mit dem „DomainTools’s typo generator“. Wie sich herausstellte, waren die Inhaber dieser Domains zu beinahe gleichen Teilen die Markeninhaber und Cybersquatter. Diese Domains grenzte FairWinds Partners wiederum ein und schaute sich lediglich Domains mit messbarem Traffic oder mehr als 1.000 Suchanfragen bei Google an. Diese Kriterien erfüllten nun wieder nur 18 Prozent der ursprünglichen Menge an generierten Domains: im Schnitt wiesen sie über das Jahr jeweils 18.034 Besucher auf. Von diesen befanden sich nun aber 66 Prozent in fremden Händen, während lediglich 34 Prozent sich in den Händen des jeweiligen Markeninhabers befanden. Es zeigte sich also, dass Cybersquatter ein besseres Händchen für die Wahl der Domain haben. Neun der 50 Markeninhaber waren nicht einmal Inhaber einer der erfolgreichen Vertipperdomains. Es zeigte sich weiter, dass Unternehmen zu viele nutzlose Vertipperdomains besitzen. Das Unternehmen „Bed, Bath & Beyond“ beispielsweise konnte für sich verbuchen, die meisten kritischen Vertipperdomains selbst registriert zu haben; jedoch hält das Unternehmen auch zehn Mal soviele Vertipperdomains, über die kaum oder gar kein Traffic fließt. Weiter stellte FairWinds Partners fest, dass 39 Prozent der Vertipperdomains, die sich in fremden Händen befinden, Malware und Ransomware auslieferten oder zu Phishingzwecken oder Afiliate-Betrug genutzt werden. 54 Prozent lieferten Pay-Per-Click-Seiten aus, und nur 8 Prozent begnügten sich mit harmloseren Inhalten.

FairWinds Partners kam zu dem Schluss, dass Markeninhaber und Unternehmer sich mehr mit der Analyse und Entwicklung von Vertipperdomains beschäftigen sollten, als blindlings Domains zu registrieren. Das bedeutet auch, sich die bereits registrierten Vertipperdomains genau anzuschauen und zu prüfen, wie schädlich die Inhalte und der Traffic-Abzug für das eigenen Unternehmen ist. Gegebenenfalls sollte man dazu den unternehmenseigenen Internetanschluss nicht nutzen, um sicher den Inhalt vorgeführt zu bekommen, den auch der Normalnutzer sieht. Im Ergebnis kommt FairWinds Partner auf einen Betrag von über US$ 70.000.000,-, der der Prüfgruppe aufgrund des Cybersquattings entgeht. Nicht hineingerechnet sind die Kosten fehlender Aufrufe eigener Seiten, die negative Nutzererfahrung und die rufschädigenden Folgen der Malwareverteilung.

Die Studie, die sich zunächst allein auf den US-amerikanischen Markt bezieht, ist mit Vorsicht zu genießen. Immerhin hat FairWinds Partners als Brandingberater im Internet ein erhebliches Eigeninteresse. In der Tat entstehen Markeninhabern und Unternehmen aber Kosten aufgrund einer nicht durchdachten oder stringent verfolgten Domain-Strategie, soweit sie Lücken bei der Registrierung oder der Verfolgung von Vertipperdomains mit sich bringt. Diese Kosten ergeben sich aufgrund fehlenden Traffics über die fehlenden Vertipperdomains sowie Registrierungskosten für überflüssige Vertipperdomains, durch unnötige Afiliatewerbekosten, wegen potentieller Kunden, die zur Konkurrenz abwandern, und dank unnützer Ausgaben für UDRP-Prozesse. Zuletzt geht auch ein Imageverlust mit über Vertipperdomains verteilte Malware einher.

Eine Zusammenfassung der Untersuchung von FairWinds Partners finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1509

Quelle: fairwindspartners.com, worldtrademarkreview.com

HG.COM – BISHER TEUERSTE DOMAIN DES JAHRES 2016!

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte die Überraschung des Jahres: hg.com wurde mit einem Preis von CNY 26.000.000,- (ca. EUR 3.538.340,-) bisher teuerste Domain des Jahres. Darüber hinaus gab es noch einige Ergebnisse der .at-Auktion bei Sedo.

Die österreichische Endung beherrschte vergangene Woche wieder die Länderendungen mit kurzen Domains wie b.at (EUR 11.100,-), d.at (EUR 10.100,-) und i.at (EUR 10.100,-). Doch die teuerste ccTLD waren belgische Telefonhüllen: telefoonhoesjes.be erzielte US$ 18.000,- (ca. EUR 16.981,-). Die deutsche Endung war abwesend, und im Übrigen gab es unter den Länderendungen keine Besonderheiten.

Die sonstigen generischen Endungen und die neuen Top Level Domains übten größte Zurückhaltung: mit helpdesk.org zu runden US$ 3.000,- (ca. EUR 2.830,-) und efg.net für US$ 1.505,- (ca. EUR 1.420,-) war nicht viel Staat zu machen. Allerdings überzeugte auto.loan mit US$ 45.000,- (ca. EUR 42.453,-) auf ganzer Linie, und auch laptop.review zu einem Preis von US$ 8.500,- (ca. EUR 8.019,-) lieferte gut ab.

Auf den letzten Drücker im Jahr kommt unerwartet mit hg.com zu einem Preis von CNY 26.000.000,- (ca. EUR 3.538.340,-) die teuerste Domain des Jahres 2016. Ob diese in den letzten feiertäglichen Wochen noch getoppt werden kann, ist kaum wahrscheinlich. Die Domain ging, wie die Währung erwarten lässt, in der sie bezahlt wurde, nach China, wo über sie Wein gehandelt wird. Mit weitem Abstand dahinter kamen sanwa.com mit US$ 31.500,- (ca. EUR 29.717,-), smsmarketing.com mit US$ 20.000,- (ca. EUR 18.868,-) und primotv.com US$ 18.000,- (ca. EUR 16.981,-) zum Zuge. Pech hatte möglicherweise der Verkäufer von fidel.com, der US$ 16.000,- (ca. EUR 15.094,-) erzielte, kurz bevor Castro verstarb. Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Domain überhaupt wertig ist; fidel.com vermittelte da gar kein Geschäftsmodell. Die vergangene Domain-Handelwoche bot so einiges und lieferte sogar die teuerste Domain bisher in diesem Jahr: sie war sehr gut.

Länderendungen
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telefoonhoesjes.be – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.981,-)

b.at – EUR 11.100,-
d.at – EUR 10.100,-
i.at – EUR 10.100,-
ep.at – EUR 10.099,-
24.at – EUR 8.408,-
ag.at – EUR 8.200,-
me.at – EUR 7.505,-
ö.at (IDN) – EUR 7.400,-
qr.at – EUR 6.600,-
mh.at – EUR 5.300,-
pr.at – EUR 5.150,-
iv.at – EUR 5.101,-

new.us – US$ 8.400,-
casadiriposo.it – EUR 7.000,-
famille.ch – EUR 6.500,-
croupier.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.966,-)
hotelkamer.nl – EUR 5.000,-
easytravel.eu – EUR 4.999,-
forestry.co.uk – GBP 3.700,- (ca. EUR 4.414,-)

Neue Endungen
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auto.loan – US$ 45.000,- (ca. EUR 42.453,-)
laptop.review – US$ 8.500,- (ca. EUR 8.019,-)

Generische Endungen
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helpdesk.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.830,-)
efg.net – US$ 1.505,- (ca. EUR 1.420,-)

.com
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hg.com – CNY 26.000.000,- (ca. EUR 3.538.340,-)
sanwa.com – US$ 31.500,- (ca. EUR 29.717,-)
smsmarketing.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.868,-)
primotv.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.981,-)
fidel.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 15.094,-)
mrlawyer.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 13.208,-)
vitalshop.com – EUR 10.000,-
casinosolverde.com – EUR 9.250,-
millu.com – US$ 8.503,- (ca. EUR 8.022,-)
digital-bank.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.547,-)
nutriseed.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.547,-)
thinkers.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.547,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – 3. DOMAIN-STAMMTISCH IM MAI 2017

Kommenden Mai ist viel los in der Domain-Welt: Auf ICANNs Global Domain Division (GDD) Industry Summit hatten wir bereits hingewiesen (ohne schon ein genaues Datum benennen zu können). Ebenfalls im Mai 2017 findet der 3. Domain-Stammtisch München statt.

Der Domain-Stammtisch in München ist ein privat organisiertes, loses Treffen der Domain-Branche. Der aktuelle Stammtisch findet am Samstag, den 06. Mai 2017 ab 11 Uhr im Biergarten des Hofbräukellers statt. Wieder wird man sich ein wenig über die guten alten Zeiten, aber auch aktuelle Themen austauschen. Die Vergangenheit zeigt, dass der Domain-Stammtisch leitende Mitarbeiter von mehr als 15 Unternehmen aus der Domain-Branche anzieht. Schon jetzt sind einige für das Treffen angemeldet. Neben den Veranstaltern Tobias Sattler (CIO united-domains AG) und Jochen Kieler (CBDO Key-Systems) sind bereits zwölf Teilnehmer angemeldet, darunter Anja Elsing (Geschäftsführerin regiodot) und bekannte Namen wie Richard Wein (CEO Nic.at), Stefan Meinecke (CEO GreenSec), Wilhelm Laubach (CEO Smart Internet Solutions) und Uli Retzlaff (1&1 Internet). Da mit Anja Elsing jetzt schon eine Frau dabei ist, sollte für andere Frauen aus der Domain-Branche Anreiz genug bestehen, sich den 06. Mai 2017 für den Domain-Stammtisch München freizuschaufeln und zu erscheinen.

Der dritte Domain-Stammtisch München findet am 06. Mai 2017 ab 11:00 Uhr im Biergarten des Hofbräukeller am Wiener Platz, Innere Wiener Straße 19 in 81667 München statt. Die Teilnahme am Event ist kostenlos. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://stammtisch.domains

Quelle: stammtisch.domains

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