Domain-Newsletter

Ausgabe #841 – 03. November 2016

Themen: gTLDs – ICANN will „thick WHOIS“ für .com und .net | RIPE-Meeting – IPv6-Traffic wächst auf 7 Prozent | TLDs – New von .at, .gm und .theguardian | RrSG – Sattler zum Vice Chair gewählt | UDRP – Westlotto erstreitet sich westlotto.xyz | rhd.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 35.000,- | Düsseldorf – davit veranstaltet Dezember-Barcamp

GTLDS – ICANN WILL „THICK WHOIS“ FÜR .COM UND .NET

Die Internet-Verwaltung ICANN macht das WHOIS dick: Domain-Namen mit den Endungen .com, .net und .jobs sollen demnach von einem so genannten „thin WHOIS“ zum so genannten „thick WHOIS“ wechseln. Die möglichen Folgen reichen von einer verstärkten Datensammelei bis hin zu erhöhten Registrierungsgebühren.

„Plan for Thin to Thick Whois Transition“ – mit wenig spektakulären Worten, dafür umso weitreichender Auswirkung eröffnete ICANN am 26. Oktober 2016 eine öffentliche Kommentierungsphase für ein seit vielen Jahren umstrittenes Vorhaben. Im Kern geht es um die Unterscheidung zwischen „dünnem“ und „dicken“ WHOIS. Sie werden wie folgt definiert:

– Thin (Registration): domain name for which the Registry Operator maintains and provides only technical information (e.g., name servers, statuses, creation date) and the Sponsoring Registrar associated with the domainname. Contact information for the domain name is maintained by the sponsoring Registrar.

– Thick (Registration): domain name for which the sponsoring Registrar provides a copy of the associated contact information to the Registry Operator. Registry Operator maintains the technical information (e.g., name servers, statuses, creation date) and the sponsoring Registrar associated with the domain name. Contact information for the domain name is maintained by the sponsoring Registrar.

Mit anderen Worten: beim „thick WHOIS“ verfügt der Domain-Verwalter über eine Kopie der gesamten Registrierungsdaten; beim „thin WHOIS“ speichert diese Daten nur der für die Registrierung zuständige Domain-Registrar. Bei den drei Endungen .com, .net und .jobs wird aktuell noch das „thin WWHOIS“ angewandt; bei nTLDs ist das „thick WHOIS“ jedoch bereits üblich. Vor allem die Markenrechtslobby drängt auch bei .com und .net auf eine Umstellung, da es zum einen schnelleren Zugriff verspricht, zum anderen umfassenderen Einblick gewährt. Der von ICANN vorgestellt Plan sieht nun vor, dass alle Neuregistrierungen spätestens ab dem 1. Mai 2018 „thick“ geführt werden; bestehende Registrierungen müssen bis spätestens 1. Februar 2019 migriert worden sein.

Vom einem „thick WHOIS“ profitieren in der Regel jedoch nicht nur Markenrechtsinhaber und Strafverfolgungsbehörden, sondern auch Spammer, da sie so einen leichteren Zugriff auf sämtliche Daten haben. Zudem könnten nationale Datenschutzvorschriften umgangen werden, wenn alle WHOIS-Daten künftig zentral von VeriSign erfasst werden. VeriSign könnte seinerseits diese Umstellung zum Anlass nehmen, die Gebühren für .com- und .net-Domains zu erhöhen; die bisherigen Vereinbarungen lassen dies bei einer neuen „Consensus Policy“ zu; eine Umstellung auf ein „thick WHOIS“ wäre ohne Zweifel eine solche neue Consensus-Policy. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten; vorerst hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, bis 15. Dezember 2016 zu dem ICANN-Plan Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen zum „Plan for Thin to Thick Whois Transition“ finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2-2016-10-26-en

RIPE-MEETING – IPV6-TRAFFIC WÄCHST AUF 7 PROZENT

Und er bewegt sich doch: der Anteil des weltweiten Datenstroms, der über das IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6 abgewickelt wird, hat auf rund sieben Prozent zugenommen. Das berichtet das für die Verteilung von IP-Adressen in Europa zuständige Réseaux IP Européens Network Coordination Centre (RIPE NCC).

Rund 630 Teilnehmer aus 63 Ländern trafen sich vom 24. bis 28. Oktober im spanischen Madrid, um sich mit Themen wie „Address Policy“, Anti-Abuse, Routing und dem Domain Name System zu beschäftigen. Teil der Agenda war einmal mehr das IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6. Geoff Huston, Repräsentant der American Registry for Internet Numbers (ARIN), wusste mit interessanten Fakten zu glänzen. Demnach wird inzwischen sieben Prozent des weltweiten Traffics über IPv6 abgewickelt. In Amerika ist dieser Wert mit rund 17 Prozent signifikant höher, Europa liegt bei etwa elf Prozent. Allerdings ergeben sich selbst innerhalb eines Kontinents erhebliche Unterschiede: in Europa führt Belgien mit rund 51 Prozent vor der Schweiz mit rund 32 Prozent; Deutschland liegt mit 28 Prozent im Spitzenfeld. In Ländern wie Dänemark, Italien und Bulgarien macht der IPv6-Traffic dagegen zum Teil weniger als ein Prozent aus.

Huston wies jedoch zugleich darauf hin, dass diese Zahlen auch täuschen können. So sei das World Wide Web nicht mit dem gesamten Internet identisch; alles, was man messe, beziehe sich jedoch auf das Web. Bedeutender sei die Frage, welcher Anteil an Internetinfrastruktur bereits IPv6-fähig sei. Diese Frage sei schwer zu beantworten, was er unter anderem am Beispiel der Domain-Endung .bugatti zu erklären versuchte. Details sind wohl nur für Experten nachvollziehbar; maßgeblich ist für ihn aber, dass etwa 22 Prozent der sichtbaren „resolver“, also der Software zur Namensauflösung, in der Lage sind, IPv6-Anfragen ordnungsgemäß zu verarbeiten. Tatsächlich könne der Wert auch bei 35 Prozent liegen, wenn man zwischen „resolvern“ und den Nutzern, die „resolver“ einsetzen, unterscheidet. Man befinde sich damit auf dem richtigen Weg; bis zum Ziel ist es aber noch ein gutes Stück.

Das scheint auch die Bundesregierung erkannt zu haben. Wie das Online-Magazin heise.de berichtet, hat das deutsche Innenministerium einen deutlichen Mehrbedarf an IPv6-Adressen angemeldet. Wegen der föderalen Struktur und des Plans, die gesamte Verwaltung vom Bund über die Länder bis zu den Kommunen aus einem eigenen IPv6-Adressblock zu versorgen, reiche der vom RIPE NCC zugeteilte /26-Block nicht aus. Allein das britische Militär habe doppelt so viele IPv6-Adressen, wie Deutschland aktuell zur Verfügung habe. Ob damit auch dem Markt für IPv4-Adressen die Grundlage entzogen werden soll, der sich zuletzt unter anderem in einer Explosion der RIPE-Mitglieder gezeigt hat, ließ die Bundesregierung aber offen.

Weitere Informationen zum RIPE-Meeting finden Sie unter:
> https://ripe73.ripe.net/programme/report/

Quelle: heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEW VON .AT, .GM UND .THEGUARDIAN

Da waren es schon 14: die Zahl der vorzeitig beendeten Verwalterverträge für nTLDs ist mit .theguardian auf 14 angestiegen. Dagegen steht .at vor einer historischen Versteigerung von attraktiven Kurz-Domains, während Gambia sein Länderkürzel .gm zurückhaben will – hier die Kurznews.

Aus aktuellem Anlass zunächst ein dringender Hinweis: am 7. November 2016, also bereits in wenigen Tagen, startet die öffentliche Auktionsphase für Kurzdomains unter der österreichischen Länderendung .at. Wie berichtet, hat am 29. August 2016 die phasenweise Einführung von ein- und zweistelligen .at-Domains begonnen. Kamen zunächst Markeninhaber zum Zug, kann ab dem 7. November 2016 jedermann mitbieten. Die verfügbaren Domains wurden in drei Pakete unterteilt, die jeweils eine Woche zur Versteigerung stehen. „Package 1“ umfasst dabei rund 1.600 .at-Domains, insgesamt kommen 4.965 ein- und zweistellige .at-Domains zur Vergabe. Die Versteigerung beginnt und endet jeweils um 18 Uhr (MEZ) und wird von der Handelsplattform Sedo veranstaltet. Der Rufpreis liegt bei EUR 72,– inklusive UST, ab dem zweiten Jahr gelten die üblichen Domain-Preise. Die Domains funktionieren ab dem 6. Dezember 2016. An diesem Tag wird der Höchstbieter als Domain-Inhaber eingetragen. Alle nach der Auktion noch nicht vergebenen Domains gelangen ebenso am 06. Dezember 2016 nach dem „first come, first served“-Prinzip zur freien Vergabe, und können zu den üblichen Konditionen über die Domain-Registrare oder direkt über Nic.at registriert werden.

Vertreter diverser afrikanischer Regierungen und Organisationen haben bestätigt, die Bemühungen der Regierung von Gambia um eine Rückübertragung der Kontrolle der Landesendung .gm unterstützen zu wollen. Wie Gambias Informations- und Telekommunikationsminister Hon. Sheriff Bojang mitteilte, versuche die Regierung seit inzwischen über zehn Jahren, die Verwaltung von .gm zurückzubekommen. Derzeit wird NIC Gambia (GM-NIC) als zuständige Verwalterin geführt; dahinter soll sich ein Norweger verbergen, der .gm von Norwegen aus betreibt. Nach Angaben von Bojang habe man ihm angeboten, in der Phase des Übergangs mit ihm zusammenzuarbeiten; dies sei jedoch erfolglos geblieben. Über die Mittel, zehntausende von US-Dollar in Berater und Experten zu investieren, verfüge Gambia nicht. Nigeria und Algerien bekräftigen, Gambia dennoch zur Seite stehen zu wollen; in den letzten neun Monaten habe man bereits mehr Fortschritt erreicht als in den letzten neun Jahren. Auch die IANA-Transition eröffne neue Möglichkeiten. Gut möglich, dass .gm in den kommenden Monaten stürmische Zeiten bevorstehen.

Die britische Guardian News and Media Limited, Teil des gleichnamigen Medienkonzerns mit weltweit bekannten Zeitungen wie The Guardian und The Observer, hat sich komplett aus dem nTLD-Programm von ICANN verabschiedet. Ursprünglich hatte man sich um fünf Endungen beworben, namentlich .guardian, .theguardian, .guardianmedia, .observer und .gdn. Von .guardian hat man sich rasch verabschiedet, nachdem sich auch die US-amerikanische Guardian Life Insurance Company of America um diese Endung beworben hatte. Die Endung .observer hat man vor wenigen Wochen an Top Level Spectrum verkauft; seither wird sie als „non-.brand“ betrieben. Zudem hat man .gdn und .guardianmedia freiwillig zurückgezogen, so dass nur noch .theguardian verblieb. Dort ist jedoch mittlerweile die Frist für das „pre-delegation testing“ verstrichen. Am 21. Oktober 2016 hat der Guardian die Reissleine gezogen und ICANN um die Beendigung des Registry-Vertrages gebeten. Die Zahl der vorzeitig beendeten „registry agreements“ hat sich damit auf 14 erhöht; bei allen handelt es sich um so genannte .brands.

Weitere Informationen zur Einführung von Kurzdomains unter .at finden Sie unter:
> https://www.nic.at/de/service/einfuehrung-kurzdomains/

Quelle: nic.at, observer.gm, icann.org

RRSG – SATTLER ZUM VICE CHAIR GEWÄHLT

Die Domain-Verwaltung unterliegt ICANN und zahlreichen Interessensgruppen (Stakeholdern), die mit ICANN bei der Gestaltung und Verwaltung des Domain Name Systems zusammenwirken. Wir werfen einen näheren Blick auf die „Registrar Stakeholder Group“ (RrSG), die die Stakeholdergruppe der Domain-Registrare ist.

Die ICANN Registrar Stakeholder Group (RrSG) ist seit 1999 aktiv und vertritt die Interessen der ICANN-akkreditierten Domain-Registrare, die als Händler zwischen Domain-Verwaltungen (Registries) und dem Domain-Inhaber, also dem Endkunden, stehen. Derzeit ist die RrSG ca. 100 Mitglieder stark. Die RrSG selbst ist Teil der Generic Names Supporting Organization (GNSO), welche ihrerseits die Körperschaft innerhalb ICANNs ist, die die Verwaltungsregeln und Handlungsanweisungen entwickelt. Die RrSG stellt drei Mitglieder der GNSO, die in ihr die Interessen der Registrare vertreten. Darüber hinaus stehen Mitglieder der RrSG ständig in Kontakt mit ICANN-Mitarbeitern, die unter anderem für Verfahrensweisen, Finanzen und Finanzierungen zuständig sind, sowie mit Mitarbeitern von Domain-Verwaltungen, Regierungen und Strafverfolgungsbehörden. Üblicherweise trifft sich die RrSG jeweils anlässlich der ICANN-Meetings, die drei Mal im Jahr stattfinden. Die ICANN-Meetings nutzt die RrSG für unmittelbare Gespräche mit ICANN und anderen Interessensgruppen. Zwischen den ICANN-Meetings kommuniziert die RrSG via eMail. So wählt sie auch ihren Vorstand und die GNSO-Mitglieder.

Der geschäftsführende Vorstand der RsSG setzte sich nach der letzten Wahl aus dem Vorsitzenden Graeme Bunton (Tucows), dem stellvertretenden Vorsitzenden und CTO Darcy Southwell (Endurance), dem Sekretär Theo Geurts (Realtime Register) und dem Schatzmeister Ben Anderson (GroupNBT) zusammen. Als GNSO-Mitglieder wurden berufen: James Bladel (GoDaddy), Jennifer Standiford Gore (web.com) und Michele Neylon (Blacknight); Thomas Barrett (EnCirca) wurde als Nominating Committee Mitglied bestätigt. Doch kurz danach wechselte Jennifer Standiford Gore von web.com zu ICANN, wo sie jetzt die Position des „Director of Registrar Services“ begleitet. Ihre Position als GNSO-Mitglied gab sie auf. So musste RrSG ergänzende Wahlen durchführen. Auf die vakante Position des GNSO-Mitglieds wählte die RrSG Darcy Southwell, dessen Position des Vice Chair / CTO im geschäftsführenden Vorstand damit frei wurde. Auf diese Position wählten die Mitglieder nun Tobias Sattler, CIO der united-domains AG.

Dass die RrSG lediglich 100 Mitglieder aufweist, ist angesichts der rund 2.000 ICANN-akkreditierten Domain-Registrare wenig, wobei man bei den 2.000 berücksichtigen muss, dass einige Registrare mehrfach akkreditiert sind, und man bereinigt auf rund 1.000 kommt. Im Laufe der Jahre, die die RrSG arbeitet, hat sich zudem bisher noch kein Vertreter eines Registrars aus den Regionen Südamerika, Afrika oder Asien in den geschäftsführenden Vorstand wählen lassen. Darüber hinaus erschwert die vertikale Integration (Registrare als Tochterunternehmen von Registries) die Möglichkeit jemanden aufzustellen, da nur jemand in der RrSG für eine Position im geschäftführenden Vorstand gewählt werden kann, der keinen Zugriff auf registry-sensitive Daten hat. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, wenn mehr Registrare RrSG-Mitglieder werden und sich innerhalb der RrSG engagieren. Es ist zu ihrem eigenen Nutzen.

NB: domain-recht.de ist ein Projekt der united-domains AG

Quelle: icannwiki.com, eigene Recherche

UDRP – WESTLOTTO ERSTREITET SICH WESTLOTTO.XYZ

Die Westdeutsche Lotterie mit Sitz in Münster führte wegen der Domain westlotto.xyz ein UDRP-Verfahren und berief sich dabei auf zwei Wort-/Bild-Marken, die durch die Domain verletzt würden.

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG aus Münster sah ihre Markenrechte durch den Domain-Namen westlotto.xyz verletzt. Die Beschwerdeführerin verfügt über mindestens zwei Wort-/Bild-Marken, die aus den Begriffen „WEST“ und „LOTTO“ sowie einem sie verbindenden Designelement zusammengesetzt sind. Der Inhaber der Domain registrierte diese am 03. Juni 2016 über einen WHOIS Privacy-Anbieter mit Sitz auf den Bahamas. Die Domain ist nicht mit einer funktionierenden Webseite verbunden, es finden sich zudem keine Inhalte. Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) beantragte die Westdeutsche Lotterie die Übertragung der Domain auf sich. Als Beschwerdegegnerin war die WHOIS Privacy Corp. eingetragen, die zur Beschwerde keine Stellung bezog. Als Entscheider wurde der US-amerikanische Jurist Gary J. Nelson berufen.

Nelson bestätigte den Übertragungsanspruch der Beschwerdeführerin (Case No. D2016-1785). Er stellte fest, dass Marke und Domain zum Verwechseln ähnlich seien. Den Umstand, dass es sich bei den Marken der Beschwerdeführerin um Wort-/Bild-Marken handelte, problematisierte Nelson nicht weiter: die streitige Domain westlotto.xyz enthält den vollständigen und innerhalb der Wort-/Bild-Marken dominanten Wortteil, während sie das Designelement und den mit ihm verbundenen Abstand der Wortteile einfach weglässt und die Endung .xyz hinzufügt. Doch weder das Weglassen des Designelements noch das Hinzufügen der Domain-Endung reichten aus Sicht von Nelson aus, einen eigenständigen Domain-Namen zu schaffen, der sich der zur Verwechslung führenden Ähnlichkeit entzieht. So befand er, dass in diesem Fall die direkt an die Marke „WESTLOTTO“ sich anschließende Endung nicht dazu führt, die Verwechslungsgefahr auszuschließen, und sah die erste Voraussetzung der UDRP-Prüfung erfüllt. Auch die Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Domain-Inhabers an der Nutzung der Domain ging zu Gunsten der Beschwerdeführerin aus: Nelson verwies darauf, dass der garnicht erst Stellung genommen habe. Das könne unter bestimmten Umständen darauf hinweisen, dass er keine Rechte oder berechtigten Interessen an der streitbefangenen Domain habe. Hier unterhielt der Beschwerdegegner eine inaktive Webseite, die mit dem Domain-Namen verknüpft war. Da er keine Webseite entwickelt hatte, die in Verbindung mit dem Domain-Namen stand, lasse den Schluss zu, dass er kein Recht oder berechtigtes Interesse am streitbefangenen Domain-Namen hat. Demnach nutzte der Beschwerdegegner die Domain westlotto.xyz nicht gutgläubig für ein Angebot von Waren und Dienstleistungen. Schließlich stellte Gary J. Nelson auch die Bösgläubigkeit seitens des Beschwerdegegners fest. Er ging davon aus, dass der Beschwerdegegner die Domain westlotto.xyz in voller Kenntnis der Rechte der Beschwerdeführerin an der Marke „WESTLOTTO“ registrierte. Dass er um die Marke wusste, sei anzunehmen, da sie in Deutschland berühmt ist. Weiter verknüpfte er die Domain nicht mit einer aktiven Webseite. Die fehlende aktive Nutzung spricht aus Sicht von Nelson nicht gegen eine etwaige Bögläubigkeit. Damit waren die Vorraussetzungen der UDRP erfüllt und Nelson entschied auf Transfer der Domain westlotto.xyz auf die Beschwerdeführerin.

Panelist Gary J. Nelson hielt sich nicht lange mit der Frage auf, inwieweit Wort-/Bild-Marken von der UDRP mitumfasst sind. Indem er von einem „dominanten Wortteil“ („the dominant word portion“) der Marke spricht, drückt er alles aus, was es dazu zu sagen gibt. Die Marken der Beschwerdeführerin werden in der Entscheidung auch bildlich dargestellt. Die beiden Begriffe „WEST“ und „LOTTO“ sind das bestimmende Element der Marken, so dass sich keine Fragen an deren Schutz und der Verwechslungsähnlichkeit zur Domain westlotto.xyz stellen. Doch nicht alle Wort-/Bild-Marken sind so klar und eindeutig, etwa wenn einzelne Buchstaben durch graphische Elemente ersetzt sind. Dann sind markenrechtliche Ansprüche nicht so einfach durchsetzbar.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain westlotto.xyz finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1494

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

RHD.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 35.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war nochmals schwächer als die ihr vorausgegangene. Mit rhd.com lag die teuerste Domain gerade einmal bei US$ 35.000,- (ca. EUR 32.110,-). Allerdings lieferten die Länderdomains ansehnliche Preise.

Zwar schaffte es .com wieder, die teuerste Domain der Handelswoche zu liefern, jedoch erzielte rhd.com lediglich, für Drei-Zeichen-Domains immerhin ordentliche, US$ 35.000,- (ca. EUR 32.110,-). Ihr folgte marketingconsultants.com, die nur schwache US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-) wert waren. Die weiteren .com-Domains lagen preislich im Keller.

Besser sah es bei den Länderendungen aus, die esports.co.uk zu einem Preis von GBP 19.995,- (ca. EUR 22.366,-) anführte. Ihr folgten die gut bepreiste borderline.de mit EUR 15.000,- und kurz danach leesa.eu mit US$ 15.000,- (ca. EUR 13.761,-). Auch eine spanische Domain ragte in den fünfstelligen Bereich: ventas.es erzielte US$ 11.555,- (ca. EUR 10.601,-).

Dagegen schwächelten auch die älteren generischen Endungen, die gerade einmal cep.org mit US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-) zustande brachten, und mit villages.travel für EUR 2.600,- auch eine etwas neuere generische Domain aufboten. Sonst war wenig. Die neuen Endungen lieferten hingegen Einsichten in die Cloud, mit insight.cloud zu EUR 2.000,-. Mehr war da aber auch nicht geboten. Die vergangene Domain-Handelswoche war sicherlich eine der schwächsten in diesem Jahr.

Länderendungen
————–

esports.co.uk – GBP 19.995,- (ca. EUR 22.366,-)
lio.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.237,-)

borderline.de – EUR 15.000,-
stromausfall.de – EUR 9.811,-
friedhof24.de – EUR 4.250,-
mygroup.de – EUR 3.570,-
birtat.de – EUR 2.000,-

leesa.eu – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.761,-)
ventas.es – US$ 11.555,- (ca. EUR 10.601,-)
mixa.ru – US$ 7.830,- (ca. EUR 7.183,-)
meili.tv – US$ 3.710,- (ca. EUR 3.404,-)
eng.me – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.356,-)
gameon.eu – EUR 2.999,-
juc.nl – EUR 2.500,-
superga.ch – EUR 2.500,-
rodenstock.cc – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
ehbo.be – EUR 2.000,-
imprimante.fr – EUR 2.000,-
price.md – EUR 2.000,-
scene.io – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.881,-)

Neue Endungen
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insight.cloud – EUR 2.000,-

Generische Endungen
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villages.travel – EUR 2.600,-

cep.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-)
areo.net – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.751,-)
automic.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
skyscaner.net – US$ 2.253,- (ca. EUR 2.067,-)
emailplatform.net – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.972,-)

.com
—–

rhd.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 32.110,-)
marketingconsultants.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-)
quickmaps.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.468,-)
nect.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.186,-)
albasha.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
wanxuan.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
scapital.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-)
supero.com – GBP 5.200,- (ca. EUR 5.816,-)
parmax.com – EUR 5.500,-
iogames.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.046,-)
appletiser.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
strivewell.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
marmo.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.586,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DÜSSELDORF – DAVIT VERANSTALTET DEZEMBER-BARCAMP

Die davit im DAV (Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein) lädt für den 06. Dezember 2016 unter dem Titel „Industrie 4.0 und Digitalisierung“ zum Barcamp nach Düsseldorf. Der zeitliche Rahmen steht bereits, und einige Referenten sind ebenfalls schon benannt.

Mit der Form des Barcamps erreicht davit, deren Partner bei der Veranstaltung Noerr LLP, ZD (Zeitschrift für Datenschutz) und MMR (MultiMedia und Recht) sind, einen neuen Level. Die Veranstaltungsform eines Barcamps, bei dem alle Teilnehmer eigene Themen und Vorträge zur Auswahl und Abstimmung stellen können, soll insbesondere jungen und angehenden Juristen wie Studenten, Referendaren und Berufseinsteigern, eine Plattform des Austauschs und der Weiterbildung bieten. Das Thema Industrie 4.0 und Digitalisierung wählte der Veranstalter, weil die umfassende und schnell voranschreitende Digitalisierung der Wirtschaft das Recht vor große Herausforderungen stellt und damit zusammenhängende Rechtsfragen noch nicht geklärt sind. „Das Barcamp wird sich von A-Z mit Themen der Digitalisierung beschäftigen, mögliche Vorträge können also insbesondere folgende Themen betreffen: Autonomes Fahren, Big Data, Block Chain Technology, Cloud, Datenbankherstellerrecht, Datenschutz, Eigentum an Daten, E-Person, FinTech, InsurTech, Haftung, Robotics und Willenserklärung/Zivilprozess im digitalen Umfeld.“ Der zeitliche Rahmen für das Barcamp ist bereits gesteckt und eine Hand voll Referenten stehen auch schon fest: so werden Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Prof. Dr. Peter Bräutigam, Dr. Thomas Lapp, Prof. Dr. Ulrich Luckhaus und Jörn Erbguth zu dem ein oder anderen Thema vortragen.

Das von davit veranstaltete Barcamp „Industrie 4.0 und Digitalisierung“ findet am 06. Dezember 2016 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei Noerr LLP, Speditionstrasse 1, 40221 Düsseldorf statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich auf EUR 20,-, die Teilnehmerzahl ist auf knapp 100 begrenzt. Für das Barcamp kann ein Beleg für 5 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO ausgestellt werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.barcampdavit.de

Quelle: barcampdavit.de, Rechtsanwalt Ulrich Luckhaus

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