Domain-Newsletter

Ausgabe #832 – 01. September 2016

Themen: Trademark King – Abmahnrisiko für Domain-Inhaber? | .shop – Interview mit Registry-CEO Hiro Tsukahara | TLDs – Neues von .fi, .gay und .shop | Chaos – Nominet veröffentlicht nTLD-Karte | URS – Audi lässt audi.car suspendieren | wave.com – große Welle für US$ 420.000,- | September – „The Domain Conference“ in Florida

TRADEMARK KING – ABMAHNRISIKO FÜR DOMAIN-INHABER?

Ein mysteriöses Netzwerk von Gesellschaften und Markenanmeldungen beschäftigt derzeit die Domain-Branche: die jüngsten Aktivitäten eines deutschen Geschäftsmanns rufen Erinnerungen an den „Trademark King“ hervor – und könnten Domain-Inhaber unter Druck setzen.

Geschäftsmann, Filmproduzent und Fotograf – mit diesen Berufsbezeichnungen listet Wikipedia den Regensburger Michael J. G. Gleissner. Nach einem Bericht des Magazins „World Trademark Review“ könnte allerdings schon bald der zweifelhafte Titel des „Trademark King“ hinzukommen. Nach den Recherchen des Magazins hat die zu Gleissner gehörende Gesellschaft „CKL Holdings N.V“ ein UDRP-Verfahren um die Google gehörende Domain zero.com eingeleitet. Während offizielle Datenbanken das Verfahren mit dem Az. D2016-1382 als „terminated“ führen, sei aufgefallen, dass Gleissners Gesellschaften diverse weitere UDRP-Verfahren angestrengt hätten, unter anderem um die Domain-Namen apollo.com, mclip.com und slized.com. Weitere Recherchen hätten zudem ergeben, dass Gleissner offenbar etwas größeres plane; darin eingeschlossen seien tausende Gesellschaften und Markeneintragungen. Allein beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) seien derzeit über 250 Markenanmeldungen anhängig, darunter unter anderem die bereits bekannten Marken „Baidu“ und „The Home Depot“. Zudem gäbe es Anmeldungen für gebräuchliche Namen wie Alan, Daniel, Richard und Sarah ebenso wie für städtebezogene Domains wie hongkong.com, rome.com und tokyo.com; Gleissner sei selbst aber nicht Inhaber der Domains. Zur Begründung dieser Anmeldungen werde auf frühere Rechte aus Marken anderer Jurisdiktionen verwiesen, ein Großteil davon wiederum eingetragen erst in den vergangenen Monaten. Schließlich habe Gleissner im letzten halben Jahr über 1.000 Firmen allein in Großbritannien angemeldet, die fast alle unter der Adresse 207 Regent Street in London gemeldet sind.

Da all diese Aktivitäten mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sein dürften, vermutet „World Trademark Review“ eine ausgeklügelte Strategie dahinter. Kontaktversuche mit Gleissners Agent und seinem US-Anwalt Jonathan Grant Morton mit der Bitte um Erläuterung seien jedoch erfolglos geblieben. Eine naheliegende Erklärung sei, dass sich Gleissner als „Trademark King“ versuche; dahinter steckt ein Modell, bei dem der US-Amerikaner Douglas LeHocky im letzten Jahr ca. US$ 50.000,- für Markenanmeldungen von Domain-Namen wie apple.com, bmw.com oder disney.com ausgegeben hat, wenn auch letztlich vergeblich. Allerdings bleibe das Motiv Gleissners derzeit ein Mysterium. Neue Nahrung erhielten die Spekulationen aber nach Recherchen von Blogger Andrew Allemann; demnach habe ein Anwalt von der zu Gleissner gehörenden Gesellschaft Bigfoot Ventures LLC seine Tätigkeit beschrieben als „manipulating trademarks to reverse hijack domain names through UDRP“. Andere wie der US-Anwalt John Berryhill mutmaßen, dass dies ein Versuch sei, das Trademark Clearinghouse (TMCH) auszunutzen; allerdings bedürfe es dafür der Anmeldung von US-Marken nicht, da auch Marken anderer Länder grundsätzlich berechtigen, sie in die Datenbank des TMCH eintragen zu lassen.

Welche Pläne Gleissner am Ende verfolgt, darüber lässt sich aktuell nur spekulieren. Wie „World Trademark Review“ selbst anmerkt, ist nichts daran zu beanstanden, ein Netzwerk von Firmen und Marken zu flechten. Gleichwohl sollte man sich die Aktivitäten von Gleissner ins Gedächtnis rufen, wenn man selbst unvermittelt Partei eines UDRP-Verfahrens wird. Zur Verteidigung gegegen etwaige Klagen könnten die bisher bekannten Informationen einen wertvollen Beitrag liefern.

Den vollständigen Artikel im „World Trademark Review“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1455

Die Liste „Gleissner companies, marks and domains“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1456

Quelle: worldtrademarkreview.com, domainnamewire.com eigene Recherche

————————————————————–
02) .shop – Interview mit Registry-CEO Hiro Tsukahara
————————————————————–

US$ 41,501 Millionen – dieser Betrag macht .shop zur zweitteuersten neuen Domain-Endung nach .web. Der Starnberger Domain-Registrar united-domains AG bat nun Hiro Tsukahara, CEO der in Tokio ansässigen .shop-Verwalterin GMO Registry Inc., um ein exklusives Interview.

Neun Bewerber, darunter Amazon EU S.à r.l. und die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc., waren im Juni 2012 angetreten, um den Verwaltervertrag für .shop zu erhalten. Am Ende erfolgreich war ein Außenseiter: GMO Registry Inc., Teil der GMO Internet Group, setzte sich in einem Wettbieten durch, das erst nach 14 intensiven Runden beendet war. Für Tsukahara kam dieser Erfolg jedoch keineswegs überraschend; GMO Registry wurde schon im Jahr 2009 mit dem Ziel gegründet, den Verwaltervertrag für .shop zu erhalten. Wie auch die Konkurrenz sah man ein grosses Potential in einer Top Level Domain, die sich auf den Bereich des E-Commerce spezialisiert. Vor der ICANN-Auktion hatte man dennoch gehörig Respekt, da man nicht wusste, was zu erwarten war. Sie startete nachts um 01:00 Uhr morgens und war erst nervenaufreibende neun Stunden später beendet. In den letzten drei Stunden gab es nur einen Mitbieter; wer das war, erfuhr man offiziell aber nicht. Das neue Rekordgebot für .web (diese neue Endung wurde kürzlich für US$ 135 Mio. versteigert) bestätigt Tsukahara allerdings, dass man mit dem eigenen Gebot für .shop richtig gelegen habe.

Als künftige Zielgruppe für .shop hat Tsukahara den E-Commerce ausgemacht. Dieses Marktsegment sei in den letzten fünf Jahren um 20 Prozent gewachsen, und der Trend sei ungebrochen. Der gesamte elektronische Handel stehe erst am Anfang. Jedoch sieht er .shop nicht nur als Domain für den E-Commerce; auch Online-Geschäfte für digitale Inhalte oder den Bereich „Business-to-business“ (B2B) hat er im Visier. Dabei reicht es aus, wenn über eine .shop-Domain auch klassische Offline-Geschäfte kommunizieren, wie etwa ein Nagel-Salon oder eine Wäscherei. Für das erste Jahr erhofft sich GMO Registry so rund eine Million Domain-Registrierungen, wobei der Erfolg langfristig angelegt sei; damit spielt er auf .xyz an, wo der rasche Erfolg dominiert. Von besonderer Bedeutung ist dabei der chinesische Markt; „shop“ ist eines der wenigen englischen Wörter, das in China verstanden und verwendet wird. Aktuell bemüht sich GMO Registry um eine Niederlassung in China, um so eine der begehrten Regierungslizenzen zum Verkauf von Domains zu erhalten.

Wer sich selbst seine .shop-Domains sichern will: am 29. August hat die Sunrise-Phase geendet. Am 1. September 2016 hat die Sunrise-Phase begonnen, die noch bis zum 26. September 2016 andauern wird. Noch am gleichen Tag geht es dann nahtlos mit der so genannten Live-Phase los; ab diesem Tag ist .shop also für jedermann frei erhältlich.

Das vollständige Interview mit Hiro Tsukahara finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1453

Offenlegung: domain-recht.de ist ein Projekt der Starnberger united-domains AG.

Quelle: united-domains.de

TLDS – NEUES VON .FI, .GAY UND .SHOP

Shopping nach .shop-Domains: bereits in der Sunrise-Phase vermeldet die Registry zahlreiche Registrierungen. Weitere rechtliche Auseinandersetzungen könnten dagegen die Einführung von .gay verzögern, während Finnlands offizielle Landesendung .fi liberalisiert wird – hier unsere Kurznews.

Die .fi-Verwalterin Ficora (Finnish Communications Regulatory Authority) dreht an der Preisschraube: mit Wirkung ab dem 05. September 2016 kostet eine .fi-Domain EUR 9,- im Jahr; bei einer mehrjährigen Registrierung vergünstigen sich die Gebühren auf bis zu EUR 45,- bei fünfjähriger Laufzeit. Die Preise beziehen sich auf die Einkaufspreise für Domain-Registrare; für den Endverbraucher liegen sie deutlich darüber, allerdings zumeist inklusive zahlreicher weiterer Leistungen. Weitaus interessanter ist allerdings, dass Ficora auf ein Registry-Registrar-Modell umstellt; die Registrierung von .fi-Domains ist also künftig nur über Registrare möglich. Zugleich entfällt damit der so genannte „authorized representative“; Ansprechpartner rund um die .fi-Domain ist also künftig der Registrar. Für die Praxis nicht minder wichtig ist, dass das Erfordernis der lokalen Präsenz entfällt. Damit können in Kürze auch Unternehmen und Organisationen mit Sitz im Ausland eine .fi-Domain registrieren. Auch die Beschränkung, dass der Domain-Inhaber mindestens 15 Jahre alt sein muss, entfällt ersatzlos.

Die Gemeinschaft der LGBTQIA (Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual, Queer, Intersex, Asexual) wird weiter auf .gay warten müssen: die New Yorker Dotgay LLC versucht derzeit, sich mit Hilfe der Plattform generosity.com die finanziellen Mittel zu besorgen, um Entscheidungen anzugreifen, welche die Community-Bemühungen für .gay abgewürgt hätten. Damit spielt Dotgay LLC auf ein erfolgloses „Request for Reconsideration“ an, über das man versucht hatte, die eigene Bewerbung um .gay als „Community-Endung“ qualifizieren zu lassen und sich so Vorteile gegenüber der Konkurrenz aus United TLD Holdco Ltd., Top Level Design LLC und Top Level Domain Holdings Limited zu verschaffen. Benötigt werden US$ 360.000,-, nach 23 Tagen haben sich allerdings nur US$ 220,- von vier Unterstützern zusammengesammelt. Für mehr Aufmerksamkeit soll außerdem ein Video sorgen; rund 150 Zuschauer bisher scheinen aber noch ausbaufähig. Offenbar will die Konkurrenz die wiederholten Versuche von Dotgay LLC, sich .gay zu erstreiten, aber nicht länger hinnehmen: sämtliche Mitwerber haben ICANN am 24. August 2016 schriftlich aufgefordert, nun rasch über das Schicksal von .gay zu entscheiden. Letztlich dürfte aber eine ICANN-Auktion entscheiden, wer den Zuschlag für .gay erhält.

Die japanische GMO Registry Inc., Verwalterin der neuen globalen Top Level Domain .shop, darf sich an regem Interesse erfreuen: in der seit dem 30. Juni 2016 laufenden Sunrise Period sind etwa eine Woche vor dem Ende rund 1.000 Registrierungen eingegangen. Damit ist .shop die bisher erfolgreichste Endung innerhalb der Sunrise-Phase; bisher führte .london mit 799 Sunrise-Registrierungen. Ausgeklammert sind allerdings die Erwachsenen-Endungen .adult und .porn, die auf je weit über 2.000 Sunrise-Domains kamen. Der mit 23 Prozent größte Teil der Sunrise-Registrierungen für .shop entfällt derzeit auf die USA, dicht gefolgt von Deutschland mit 21 Prozent; dahinter folgt Großbritannien mit 12 Prozent. Branchenmäßig führt der Bereich Mode/Luxusgüter vor Sport, Wohnen/Einrichtung und Lebensmittel. Für die breite Öffentlichkeit wird .shop spätestens am 26. September 2016 interessant; dann beginnt die Phase der General Availability.

Weitere Informationen zur Unterstützung von .gay finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1450

Das Schreiben der .gay-Mitbewerber finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1451

Quelle: domain.fi, linkedin.com, onlinedomain.com

CHAOS – NOMINET VERÖFFENTLICHT NTLD-KARTE

Wir befinden uns in mitten einer beispiellosen Erweiterung des Domain Name Systems: Über 1.000 neue Domain-Endungen sind inzwischen delegiert. Die .uk-Verwalterin Nominet versucht, mit einer nTLD-Karte das scheinbare Chaos etwas zu ordnen.

Mehr als 1.100 delegierte nTLDs mit über 23,5 Millionen registrierten Domains – nicht nur Domain-Experten können da leicht den Überblick verlieren. Und es kommen weiterhin neue Endungen hinzu; mit .shop und .web haben die beiden wohl begehrtesten neuen Top Level Domains den Registrierungsbetrieb bisher noch gar nicht aufgenommen. Für Unternehmen und Verbraucher stellt sich daher eine riesige Auswahl, die mit jeder neuen Endung jedoch auch verwirrend wirken kann, obwohl landauf und landab gepredigt wird, dass die Wahl der richtigen TLD den Erfolg eines Internetangebots maßgeblich beeinflussen kann. Um das Chaos etwas zu ordnen, hat sich Nominet an einer graphischen Darstellung versucht, die zumindest die 250 wichtigsten neuen Domain-Endungen erfasst.

Die vor wenigen Tagen veröffentlichte Karte erinnert an einen Netzplan für U- und S-Bahn. Anstelle einzelner Linien hat Nominet Kategorien gewählt; konkret erfasst sind „General“, „Technology“, „Lifestyle“, „Self“, „Business“, „Brand“, „People“, „Geography“, „Professional“ und „Belief“. Zur besseren Visualisierung sind zahlreiche nTLDs außerdem mit grauen Kreise hinterlegt; die Größe richtet sich dabei nach der Zahl der Registrierungen. Allerdings ist die Karte dabei nicht durchgehend logisch aufgebaut; so sind etwa .xyz und .press direkt miteinander verbunden, ohne dass sich diese Endungen aber wirklich nahe stehen. Auch die direkt aneinandergereihten Haltestellen .diet, .run, .rocks, .review, .video und .store erscheinen nicht zwingend. Dass es von .melbourne nach .ruhr über .vegas geht, dürfte dem Ruhrgebiet aber neuen Glanz verleihen.

Allzu ernst sollte man die Karte nicht nehmen, zumal sie auf dem Stand 11. Juli 2016 ist und damit inzwischen schon längst wieder überholt. Sie zeigt aber zumindest, wie fragmentiert das Domain Name System ist; Otto Normaluser wird nicht nachvollziehen können, warum es Endungen wie .berlin, .koeln oder .hamburg gibt, nicht jedoch .muenchen oder .frankfurt. Andederseits: wer je versucht hat, den Netzplan einer U- oder S-Bahn in einer fremden Stadt zu verstehen, der dürfte sich in der nTLD-Karte von Nominet rasch wie daheim fühlen.

Die nTLD-Karte von Nominet finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1452

Quelle: nominet.uk

URS – AUDI LÄSST AUDI.CAR SUSPENDIEREN

In einer aktuellen URS-Entscheidung zeigt Audi, dass man alles richtig machen kann, es sei denn als Unberechtigter die Domain audi.car zu registrieren. Die Prüferin des Verfahrens sprach dem chinesischen Domain-Inhaber Bösgläubigkeit aufgrund der gewählten Endung .car zu.

Die deutsche Audi AG musste feststellen, dass am 17. April 2016 ein Chinese die Domain audi.car registriert hatte. Sie sah ihre Markenrechte verletzt und beantragte vor dem National Arbitration Forum (NAF) die Suspendierung der Domain im Rahmen eines URS-Verfahrens. Der Inhaber von audi.car nahm dazu keine Stellung. Prüferin für diese Beschwerde war die polnische Rechtsanwältin Natalia Stetsenko.

Stetsenko prüfte die Sache und entschied auf Suspendierung der Domain (NAF Claim Number: FA1608001687083). Die Audi AG ist ein weltweit bekannter Auto-Hersteller und Inhaberin zahlreicher nationaler wie internationaler Markenrechte. Stetsenko stellte die Identität von Marke und Domain fest. Die Domain umfasst die Marke nebst der neuen Domain-Endung .car, die aber bei der Beurteilung der Ähnlichkeit oder Identität hier nicht ins Gewicht falle. Bei der Frage nach der Berechtigung des Domain-Inhabers stellte sie fest, die Domain löse auf eine Seite mit dem Hinweis auf, dass eine neue Website entstehe. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschwerdeführerin den Domain-Inhaber nicht legitimiert hat, die Marke zu nutzen oder die Domain zu registrieren, und die Domain von ihrem Inhaber zu keinem berechtigten Zweck genutzt wird, ging sie davon aus, dass er kein Recht an der Domain und kein berechtigtes Interesse an ihr hat. Auch die Bösgläubigkeit auf Seiten des Domain-Inhabers bestätigte sich für Stetsenko: Die Rechte an der Marke hält die Beschwerdeführerin schon seit 50 Jahren, bevor der Gegner die Domain registrierte. Die Marke ist berühmt und genießt höchstes Ansehen, was auch in früheren URS-Entscheidungen schon festgestellt wurde. Dass der Domain-Inhaber unter diesen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Top Level Domain .car, die auf das Kerngeschäft von Audi verweist, deren Marke bei Registrierung der Domain im Sinne hatte, liege zudem auf der Hand. Die lediglich passive Nutzung der Domain ließ Stetsenko ebenso auf seine Bösgläubigkeit schließen. Ihrer Ansicht nach waren damit die Voraussetzungen des URS-Verfahrens erfüllt; folglich entschied sie auf Suspendierung der Domain.

Audi sorgt, ohne einen Fehler zu machen, für eine ebenso kurze wie klare Entscheidung. Die Prüferin Natalia Stetsenko konnte den Sachverhalt problemlos prüfen und diese Sache entscheiden. Selbst die (seit der Entscheidung zu canyon.bikes) Verstärkung des Missbrauchs, weil die Endung .car auf das Hauptgeschäft von Audi verweist, brachte Stetsenko zum Ausdruck. URS-Entscheidungen können so einfach und schön sein. Dass zeitgleich auch ein UDRP-Verfahren anhängig ist, konnten wir nicht erkennen.

Die URS-Entscheidung zur Domain audi.car finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1687083D.htm

Informationen zu UDRP-Verfahren über canyon.bikes finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1454

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

WAVE.COM – GROSSE WELLE FÜR US$ 420.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche kam wieder zu einem widersprüchlichen Ergebnis: mit wave.com zum Preis von US$ 420.000,- (ca. EUR 369.556,-) zeigte sich ein hervorragender Preis, doch darüber hinaus waren die Preise nicht überragend.

Die deutsche Endung .de konnte diesmal unter den Länderendungen wieder punkten, doch den ersten Platz unter diesen belegte die kanadische Domain timeshares.ca mit einem Preis von US$ 11.800,- (ca. EUR 10.383,-). Dann kam .de zum Zug, mit der Zwei-ZeichenDomain 4u.de zum ordentlichen Preis von EUR 9.900,-, die auf ein Gutscheinportal weiterleitet. Ebenfalls dabei war .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) mit vier interessanten Domains, darunter die zu den günstigeren zählende consultants .io zu US$ 1.950,- (ca. EUR 1.716,-). Die griechische pizza.gr erzielte runde und knusprige EUR 7.721,-; aktuell gibt sie eine Auskunft über die Herkunft des Begriffs Pizza.

Bei den neuen Endungen machte erneut eine .club-Aktion von sich reden, bei der diamonds.club sich mit US$ 8.248,- (ca. EUR 7.257,-) an die Spitze setzte. Neben zehn weiteren .club-Domains verkaufte sich auch enbrel.xyz für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.200,-). Die sonstigen generischen Endungen befriedigten immerhin mit santa.org, die US$ 13.500,- (ca. EUR 11.879,-) erzielte, und mit pages.pro für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.399,-). Letztere scheint derzeit nicht konnektiert zu sein, befindet sich aber – wenn man den WHOIS-Daten Glauben schenkt – derzeit in schwedischer Hand.

Mit wave.com zum Preis von US$ 420.000,- (ca. EUR 369.556,-) zeigte .com wieder einmal seine Qualitäten. Die Domain listet derzeit auf Platz 8 der Jahresbestenliste; sie ging an ein Geldtransfer-Unternehmen, das unter der Domain seine App anbietet. Die nächste Domain war mit godofisrael.com ihrem Käufer allerdings lediglich US$ 24.888,- (ca. EUR 21.899,-) wert, so dass wieder einmal ein großes Gefälle zwischen höchstbezahlter und zweitgelisteter Domain bestand. Doch allein wave.com reichte aus, die vergangene Domain-Handelswoche ins Gute zu wenden.

Länderendungen
————–

timeshares.ca – US$ 11.800,- (ca. EUR 10.383,-)

4u.de – EUR 9.900,-
klement.de – EUR 4.000,-
kreditsupermarkt.de – EUR 3.500,-
photobus.de – EUR 3.500,-
sclip.de – EUR 3.000,-
photos.de – EUR 2.500,-
softwarelab.de – EUR 2.100,-

include.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.399,-)
debit.io – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.696,-)
consultants.io – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.716,-)
ogar.io – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.496,-)

pizza.gr – EUR 7.721,-
quiz.us – US$ 7.250,- (ca. EUR 6.379,-)
teddy.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.080,-)
conditie.nl – EUR 3.000,-
pad.re – US$ 2.979,- (ca. EUR 2.621,-)
31.eu – EUR 2.499,-
cx.cx – EUR 2.499,-
mighty.co.uk – GBP 1.211,- (ca. EUR 1.420,-)

Neue Endungen
————-

diamonds.club – US$ 8.248,- (ca. EUR 7.257,-)
care.club – US$ 4.123,- (ca. EUR 3.628,-)
trip.club – US$ 4.123,- (ca. EUR 3.628,-)
giants.club – US$ 2.635,- (ca. EUR 2.319,-)
hub.club – US$ 2.635,- (ca. EUR 2.319,-)
swift.club – US$ 2.530,- (ca. EUR 2.226,-)
edward.club – US$ 2.473,- (ca. EUR 2.176,-)
lust.club – US$ 2.473,- (ca. EUR 2.176,-)
roman.club – US$ 2.473,- (ca. EUR 2.176,-)
style.club – US$ 2.473,- (ca. EUR 2.176,-)
tom.club – US$ 2.473,- (ca. EUR 2.176,-)

enbrel.xyz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.200,-)

Generische Endungen
——————-

pages.pro – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.399,-)

santa.org – US$ 13.500,- (ca. EUR 11.879,-)
equals.net – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.743,-)
hotdeals.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.399,-)
ascensia.net – EUR 3.900,-
sevens.org – EUR 3.000,-
icp.net – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.639,-)
healthvi.org – US$ 1.631,- (ca. EUR 1.435,-)

.com
—–

wave.com – US$ 420.000,- (ca. EUR 369.556,-)
godofisrael.com – US$ 24.888,- (ca. EUR 21.899,-)
slither.com – EUR 20.000,-
salesmanagementsoftware.com – US$ 12.377,- (ca. EUR 10.890,-)
greenvita.com – EUR 10.000,-
eventindustrynews.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.919,-)
shoplite.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.039,-)
sunil.com – US$ 7.750,- (ca. EUR 6.819,-)
newable.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.599,-)
talentstars.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.159,-)
lavamusic.com – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.158,-)
shopbeyond.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.279,-)
thegodofisrael.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.279,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – „THE DOMAIN CONFERENCE“ IN FLORIDA

The Domain Conference 2016, die Nachfolge-Konferenz zur legendären T.R.A.F.F.I.C., findet vom 10. bis 14. September 2016 in Fort Lauderdale (Florida, USA) statt. Die Mitorganisatorin Barbara Neu hat über dnjournal.com einige Attraktionen der Veranstaltung bekannt gegeben.

Die Agenda der dritten Ausgabe der Konferenz, die von Barbara und Howard Neu organisiert wird, liefert für die ersten beiden Tage, Samstag und Sonntag, vor allem Kommunikationsmöglichkeiten. Die Organisatoren haben für Samstag einen Swimmingpool reserviert. Daneben gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich beim Sport kennen zu lernen. Der Sonntag endet dann mit einer grossen Cocktailparty, gesponsert von der Internet Commerce Association (ICA), die ihr zehnjähriges Bestehen feiert. Am Montag, dem 12. September 2016, geht es los mit den Vorträgen, bei denen das Ausmisten des Domain-Portfolios und die Bewertung von Domains unter neuen Endungen thematisiert werden. Wie Barbara Neu mitteilt, besorgt der Organisator der Konferenz an beiden Tagen das Mittagessen, so dass jeder jeden beim gemeinsamen Essen kennen lernen kann. Für guten Kaffe sorgt Bill McClure von coffee.club; diese Domain hatte der Inhaber von coffee.org im Herbst 2014 im Rahmen der damaligen T.R.A.F.F.I.C.-Konferenz von der .club-Registry für US$ 100.000,- gekauft. Als Keynote-Speaker sind Tobias Flaitz (CEO Sedo) sowie Lori Anne Wardi (Neustar) gebucht. Tobias Flaitz stellt am Montag die Frage, welchen Einfluss .brands auf den Markt haben. Weitere Themen sind am Montag die Zukunft von .brands, UDRP-Erfahrungen und Geschichten vom „Domain-Krieg“. Lori Anne Wardi ist am Dienstag mit ihrer Keynote dran, deren Thema noch nicht angekündigt ist. Weiter wird Colin Campbell über einen Paradigmenwechsel berichten, Brett Napoli bringt dem Auditorium WordPress näher und beim Brunchen findet eine Preisverleihung statt. Danach geht es nochmal in die Tiefe des chinesischen Domain-Marktes und die Konkurrenz, die er dem US-amerikanischen Markt macht. Schließlich berichten David Warmuz und Michael Gilmour über den australischen Domain-Markt. The Domain Conference 2016 endet am Mittwoch mit einem großen Frühstück.

„The Domain Conference 2016“ findet vom 10. bis 14. September 2016 im Hyatt Regency Pier 66 Hotel in Fort Lauderdale, Florida (USA), statt. Der Teilnahmepreis liegt mittlerweile bei US$ 649,– (zuzüglich Steuern).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://thedomainconference.com

Quelle: thedomainconference.com, dnjournal.com

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top